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robeki
24.05.2012
um 22:26 Uhr
Ich stell mal einen großen Topf mit heißem , würzigen Käse-Fondue hierhin , dazu frische knusprige Brötchen .
 
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2%

ja

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von mona84

buwa

Fortgeschrittener

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Wohnort: Amberg

1

Samstag, 13. März 2010, 21:31

Krankenversicherung des Kindes nach Scheidung

Hallo, bin seit Dez 2009 rechtskräftig geschieden.

Bisher war mein Sohn über seinen Vater krankenversichert, der Beamter ist. Dies bedeutet, dass mein Sohn zu 80 % Anspruch auf Beihilfe hat und zu 20 % Privatversichert ist. Diese private KV hat mein Ex bisher bezahlt und bei den Unterhaltsberechnungen auch als Ausgabe angegeben. Aus Kostengründen will er nun, dass ich unseren Sohn bei mir in der gesetzlichen Krankenkasse als Familienversicherten mitaufnehme.

Wer kennt hier die Gesetzeslage?
Bin ich verpflichtet bei meiner Kasse einen Antrag zu stellen oder hat mein Sohn auch weiterhin das Recht in der privaten Kasse bleiben zu dürfen, da der Beihilfeanspruch ja auch nach der Scheidung bestehen bleibt.

Vielen Dank im voraus

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zweifachmami74

Anfänger

Beiträge: 27

Danksagungen: 55

Wohnort: Essen

Beruf: Tagesmutter

2

Sonntag, 14. März 2010, 07:41

Soweit ich weiß hat er auch das Recht weiterhin über den Vater versichert zu bleiben.Meine Tochter ist auch über ihren Vater, von meinem Nochmann die Kids sind nach Scheidung auch weiterhin über ihn versichert gewesen. Ich meine ihr seid geschieden und nicht der Sohn vom Vater deswegen zählt das nicht. Ansonsten frag einfach mal bei der Krankenkasse oder Jugendamt nach die müßten das wissen
Stark sein bedeutet nicht, nie zu fallen. Stark sein bedeutet, immer wieder aufzustehen!

Es hat sich bereits 1 Gast bedankt.