hallo Hoffi und auch ein willkommen von mir,
du hast ja bereits im gleichen sinne gepostet, und ich finde, pimboli hat es deutlich gesagt.
Ratlosigkeit
ganz offen: ich kenne kaum ein gericht, dass sich der empfehlung des jugendamtes (JA) enthält. das JA geht ja in die familien, und schreibt stellungnahmen, das gericht hat ja nur die unterlagen und den eindruck während der verhandlung von den elternteilen, da JA ist in der regel ganz nah dran.
bei euch greift auch das sog. kontinuitätsprinzip, sprich, die kinder sind schon längere zeit beim vater, und je länger sie da sind, desto schwerer wird es das ABR für dich zu bekommen.
auch im bezug auf erziehungsfähigkeit muss man beachten, dass das kindeswohl im vordergrund steht. dein ex scheint ja es zu sein - und das nunmehr seit mindestens einem jahr, tja und mit dem vorgenannten wird der von dir zitierte "richterliche hinweis" nicht hinreichend sein, zumal die neue richterin den vorgang erst mal nicht weiterverfolgt.
anwaltlich wirst du ja vertreten, da bliebe wohl nur eine unttätigkeitsklage übrig. aber mal ehrlich, so wie du es beschreibst, solltest du aus meiner sicht neben der juristischen auch eine erziehungsberatungsstelle bei den wohlfahrtsverbänden (caritas, diakonie, etc.) aufsuchen, um dir rat von profis einzuholen.
was du auf alle fälle vermeinden solltest, ist die kinder in einen loyalitätskonflikt zu stürzen, auch wenn ihr getrennt seid, bleibt ihr die eltern.
spätestens hier stößt in deiner konstellation dieses forum auch an grenzen! per pn kann ich dir gern anlaufstellen in münster zusenden
lg Rick