... die Kritik an den Sparplänen kommt aus allen Kreisen und die *
Ausgewogenheit*, die Frau von der Leyen hervorhebt, besteht immerhin darin, dass sie
alle trifft, die eh wenig haben ...
... das Elterngeld ersetzte 2007 das vormalige Erziehungsgeld, dieses wurde 20 Jahre lang als Ausgleichsleistung des Staates gezahlt, um die Erziehungszeiten der Kinder zu erleichtern ... und wurde an
alle in gleicher Höhe gezahlt ... bis zu einem gewissen Einkommen ...
... gerade Frau von der Leyen propagierte das neue Elterngeld ... dies sollte nun das vorübergehende Ausscheiden aus dem Beruf erleichtern, ohne seinen Lebenstandard groß einschränken zu müssen ... bei 67% Leistungshöhe musste der Verdienst vorher dementsprechend sein, um dies zu gewährleisten ... alle Geringverdiener oder Erwerbslose bekamen weiterhin 300 Euro Elterngeld (gleiche Höhe wie vormalig Erziehungsgeld) ...
... schaut man sich die Beschlüsse nun an, ists doch auffällig, dass die Obergrenze von 1800 Euro nicht angetastet wird, gespart wird an den *kleinen* Beträgen ...
deutet man dies mal 
... so scheint es gewünscht, dass in *Oberschichten* weiterhin Kinder geboren werden dürfen, ohne dass Einschränkungen entstehen, während in sozial schwachen Schichten Kinder unerwünscht scheinen ...
Streichung des Elterngeld: Der Berliner Bundestagsabgeordnete Martin Lindner begründete sie damit, dass das System bestimmten Schichten keine Anreize geben solle, übers Kinderkriegen Geld zu verdienen. Dass aus dem Nachwuchs der Hartz IV-Familien nur Ausbildungsunfähige oder Kriminelle hervorgehen, die lebenslang teuer alimentiert werden müssen, hat der rechte Vordenker Gunnar Heinsohn genüsslich vorgerechnet.
... wobei meines Erachtens kaum einer ein Kind wegen 300 € Elterngeld bekommt ... nicht alle ALG2 Bezieher aus sozial schwachen Schichten kommen ... nicht alle das Elterngeld der Tabak- und Alkoholindustrie spenden ... sich kaum einer bewusst ausgesucht hat, alleinerziehend zu sein ...
... zusätzlich erfolgte eine Eingabe einer Gesetzesänderung zum Unterhalsvorschuss ... Elternteilen, die mit einem neuen Partner zusammen leben, sollen kein UVH mehr bekommen ... was im Endeffekt auf die
Bedarfsgemeinschaftsregelung bei ALG 2 hinausläuft ... Sozialpolitik eben
lg
Waltraud

:deutsch
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