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robeki
24.05.2012
um 22:26 Uhr
Ich stell mal einen großen Topf mit heißem , würzigen Käse-Fondue hierhin , dazu frische knusprige Brötchen .
 
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von mona84

Rick

m-admin a.D.

Beiträge: 264

Danksagungen: 526

Wohnort: MĂĽnsterland

Beruf: AusfĂĽllend ;-)

1

Dienstag, 29. Juni 2010, 20:57

Kinderfreibetrag

Eine Frage an die Zahlen- und Steuerfreaks:
rein hypothetischer Fall:
  1. Kind (9) lebt bei einem armen (-äh, net unbedingt im materiellen
    Sinne), alten, eisenhart erziehenden Elternteil - dieser hat LSK II

    :D

  2. die andere Elternteilin erhält beachtlichen Unterhalt vom besagten
    armen alten Elternteil, beide haben 0,5 Kinderfreibetrag (KFB)

    :S

  3. Elternteilins Einstellung zu eigener Erwebstätigkeit wird seit geraumer Zeit,
    sagen wir mal salopp: durch stoische
    Diametralitäten bezüglich selbiger geprägt, sie erhält unwesentlich Aufstockung gem. SGB II ;(

  4. bei Bemessung des Ehegattenunterhalts wurde gem. D´- dorfer Tabelle der Unterhalt um den Kindesunterhalt gemindert

  5. steuerrechtlich wirkt sich dat dann so aus, das die Elternteilin ihrer Unterhaltsszahlung nachkommen tut - bar jeglicher Einsicht verweigert se dennoch die volle Ăśbertragung
    des KFB´s auf den Erstgenannten, kommt fiktiv aber ihrer Unterhaltspflicht nach


  6. bei Alleinerziehenden liegt der KFB derzeit bei 2.184 €. Dat Finanzamt prüft von Amts wegen, ob das gezahlte Kindergeld ausreicht, um das Einkommen in Höhe des Existenzminimums des Kindes steuerfrei zu stellen

  7. ist das nicht der Fall, werden der Kinderfreibetrag und der Freibetrag fĂĽr Betreuung und Erziehung oder Ausbildung abgezogen und das gezahlte Kindergeld verrechnet.

  8. dies ist, äh, regelmäßig nur bei höheren Einkommen der Fall.

  9. äh, rein hypothetisch verhält es sich hier so, kommt ma ja vor 8)
So, hoffe den Sachverhalt hinreichend geschildert zu haben. Nun verhält es sich demzufolge weiterhin so, dass ab einer gewissen Einkommensgrenze der KFB durchaus sich für die unter Punkt 1 genannten im Sinne einer Steuerminderung sich net unerheblich auswirkt.

Im Zuge der Vergleichsberechnung habe sich aber ergeben, so Finanzamt, dass dat Kindergeld höher sei, als die Steuerersparnis.

Es kommt nu eiskalt daher, und sagt:“Nö!“ Nüscht mit KFB!

Exkurs:

Man/Frau beachte die Frage am Schluss (Quelle: wikipedia, äh, bekannt für schusselige Art, Anm. d. A.) Der alte Kaiser Ferdinand fragte Metternich in nasalem Schönbrunnerdeutsch: „Was mach'n denn all die viel'n Leut' da? Die san so laut!“ Dieser antwortet: „Die machen eine Revolution, Majestät. “Ferdinand drauf erstaunt und konsterniert: „Ja, dürfen's denn des?“

ZurĂĽck:

Sicher habt Ihr neben dem Hypothetischem auch den Gedanken bekommen müssen, das ich, äh, für einen guten Freund hier frage, und deshalb mich anschliesse:

So ganz mit ohne Freibetrag: „Ja, die vom Finanzamt- dürfen's denn des?“ :rolleyes: -???

Lg Rick

Es hat sich bereits 1 Gast bedankt.

Beiträge: 971

Danksagungen: 280

2

Mittwoch, 30. Juni 2010, 17:49

Hallo Admin,

einfache Antwort: ja, die dĂĽrfen das ...

Bestätigung durch das Bundesverfassungsgericht folgte Nov. 2009.
Dem Steuerpflichtigen steht nur der hälftige Kinderfreibetrag und der hälftige andere Freibetrag zu, also 3.012 Euro. Bei einem zu versteuerendem Einkommen in Höhe von 37.316 Euro im Jahr 2009 wären die Freibeträge die günstigere Variante ...

LG
Uwe
Warum muss ich jedes Jahr dem Finanzamt die Steuern erklären?

Es hat sich bereits 1 Gast bedankt.

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