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robeki
24.05.2012
um 22:26 Uhr
Ich stell mal einen großen Topf mit heißem , würzigen Käse-Fondue hierhin , dazu frische knusprige Brötchen .
 
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von mona84

EmilyKira

Anfänger

Beiträge: 3

Danksagungen: 1

Wohnort: Nuernberg

1

Donnerstag, 1. Juli 2010, 14:40

Elternzeit muß ich Hartz4 beantragen?

Hallo Leute,
lese hier schon einige Zeit mit und habe es heute geschafft mich anzumelden ;)

Ich habe folgendes Problem und hoffe, ihr könnt mir ein paar Tips geben...

Ich arbeite seit 12 Jahren in meiner Firma Vollzeit. Im Mai 2007 wurde mein Sohn geboren. Habe dann 1 Jahr Elternzeit beantragt und in diesem Jahr Teilzeit gearbeitet.
Nun folgendes: Mein Sohn ist nun 3 Jahre alt und ich möchte zusätzlich noch 1 Jahr Elternzeit beantragen. Mein Arbeitgeber würde mir das auch ermöglichen und ich könnte nach diesem Jahr wieder ganz normal auf meine Arbeitsstelle (40km von meinem Wohnort entfernt) zurückkehren.
Bisher hat alles gut geklappt, meine Mutter hat mir viel geholfen und den kleinen morgens in den Kindergarten gebracht.
Nun ist es aber so, das meine Mutter ab August um 5 Uhr morgens arbeiten muss, so das ich niemanden habe, der meinen Sohn in den Kindergarten bringt oder abholt. Meine Arbeitszeit beginnt um 6 Uhr und endet um 16 Uhr. Der Kindergarten ist von 7-15 Uhr geöffnet, einen anderen Kindergartenplatz habe ich nicht bekommen.
Ich habe gehört, das man vom dritten bis zum achten Lebensjahr zusätzlich noch 1 Jahr Elternzeit beantragen kann.
Doch nun meine eigentlich Frage: Muß ich in diesem Jahr dann Hartz4 beantragen? Kennt sich damit jemand aus?
Mein Arbeitgeber erlaubt es nicht, das ich Teilzeit bei einer Firma in meinem Wohnort arbeite und es lohnt sich für mich wohl kaum am Tag 80km zu fahren um dann 3 Stunden zu arbeiten...

Bin dankbar für jede Antwort!

EmilyKira

Anfänger

Beiträge: 3

Danksagungen: 1

Wohnort: Nuernberg

2

Donnerstag, 1. Juli 2010, 14:54

Sorry, hab das Thema wohl falsch reingestellt ;) man möge mir verzeihen... habe es nochmal reingestellt beim Thema Alg usw. SORRY

pimboli

Administrator

Beiträge: 2 466

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Wohnort: Münsterland

Beruf: It-Systemkauffrau

3

Freitag, 2. Juli 2010, 07:39

... hallo emily ...

...wenn Dein AG einverstanden ist - Mit Zustimmung des Arbeitgebers kann ein Zeitraum von bis zu 12 Monaten der insgesamt dreijährigen Elternzeit auch noch über den dritten Geburtstag des Kindes hinaus flexibel bis zur Vollendung des achten Lebensjahres genommen werdem - dann kannst Du noch ein Jahr Elternzeit nehmen ...

... wie die Finanzierung da aussieht ... kann ich Dir leider nicht sagen ... da solltest Du Dich bei der zuständigen Arge erkundigen ... in Bayern gibts auch noch ein Beihilfegesetz ... wenn du die Betreuung nicht sichern kannst, dann bleibt Dir ja nichts anderes übrig ... wobei die Arge beim Arbeitslosengeld 2 Bezug sagen kann, dass Du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen musst ... einfach direkt vor Ort klären ...

lg
Waltraud ;) :deutsch
... irgendwie ... irgendwann ... irgendwo ... ;)

... nur 50% der Eltern sind Mütter ... :rolleyes: