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robeki
24.05.2012
um 22:26 Uhr
Ich stell mal einen großen Topf mit heißem , würzigen Käse-Fondue hierhin , dazu frische knusprige Brötchen .
 
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von mona84

Gast

unregistriert

1

Mittwoch, 20. April 2005, 20:30

Rechte des Vaters

Der Erzeuger meines ungeborenen Kindes hat mich in der 9. Woche verlassen, ist ihm alles zu viel gewesen und er hat Panik bekommen. Ich habe mich für das Kind entschieden, obwohl er eine Abtreibung wollte. Jetzt meldete er sich 2 Wochen später und wirft mir vor, daß ich nur das Kind wollte. Er will das Kind jetzt doch auf alle Fälle sehen und hat was von neuen Gesetzen geredet, die das regeln. Ich dachte aber (Bestätigung von ProFamilia), daß ich das alleinige Sorgerecht habe und er nur Umgang mit dem Kind hat, wenn ich es erlaube. Wie ist die Rechtslage nun genau? Bitte helft mir, mach mir Gedanken, daß er mir das Kind wegnehmen kann.

Saskia

Anfänger

Beiträge:

2

Mittwoch, 20. April 2005, 20:46

RE: Rechte des Vaters

Hallo,

zunächst hat man sich darauf geinigt den Begriff des Erzeugers nicht zu nutzen, wir nennen das Vater, biologischer oder rechtlicher Vater. ;-)

Wenn die Vaterschaft anerkannt wurde ist er der rechtliche Vater. Solange du keine gemeinsame Sorgerklärung abgibst hast du bei einem nicht ehelichen Kind das alleinige Sorgerecht. Jedoch hat der Kindsvater unabhängig vom Sorgerecht das Recht und die Pflicht Umgang mit dem Kind zu pflegen. Kannst du auch unter Umgangsrecht nachlesen.

Wegnehmen kann er dir das Kind nicht so einfach, da müsstest du schon grobe Fehler begehen. Ist das Kind jetzt schon geboren? Die Vaterschaft anerkannt? Was will er denn genau?

Wenn du magst, schau einfach mal in den Chat.

Liebe Grüße
Saskia

[addsig]

Gast

unregistriert

3

Donnerstag, 23. Juni 2005, 08:33

RE: Rechte des Vaters

Wieder so eine allmächtige Mutter die den Vater über das Kind bestrafen will

Gast

unregistriert

4

Donnerstag, 23. Juni 2005, 08:48

RE: Rechte des Vaters

also der spruch von dem gast war ja ganz klasse...er hätte sich mal den text durchlesen sollen erst will der erzeuger die abtreibung und dann am liebsten der mutter das kind wegnehmen...ein kind kann man aber nicht beliebig in die ecke stellen und bei bedarf wieder rausholen.

Bianca

Saskia

Anfänger

Beiträge:

5

Donnerstag, 23. Juni 2005, 08:55

RE: Rechte des Vaters

Hallo namenloser Gast,

herzlichen Dank für dein hilfreiches, informatives Posting.

:-? Ein gefrusteter "Vater" vielleicht, der auch eine Abtreibung wollte, sich nicht kümmerte und nun sich ärgert weil er als Vater festegstellt wurde? :-?

Egal ;-)

Saskia

@ Bianca, lesen geht ja noch :-) Nur das mit dem verstehen iss manchmal bissken schwierig :lol: [addsig]

Gast

unregistriert

6

Donnerstag, 23. Juni 2005, 09:22

RE: Rechte des Vaters

Also: Ein Kind ist kein Möbelstück, an dem die Mutter irgendwelche "Eigentumsrechte" erworben hat. Ein Kind ist mit seiner Geburt eine eigenständige Persönlichkeit und damit im Besitz aller Grundrechte. Der Umgang i s t ein Recht des K i n d e s - der alleinerziehende Elternteil hat diesen Umgang nicht nur zu dulden, sondern wohlwollend zu fördern! Eine alleinerziiehende Mutter, die den Umgang boykottiert oder auch nur erschwert, vergreift sich damit an den Grundrechten ihres Kindes und stellt damit gleichzeitig ihre Erziehungsfähigkeit grundsätzlich in Frage. Langsam, ganz langsam (viel zu langsam) schlägt sich das auch in der Rechtsprechung nieder. So hat das OLG FFM schon mal beschieden, dass das Sorgerecht der umgangsverweigernden Mutter entzogen werden kann, wenn sie trotz einer gerichtlichen Anordnung zur Durchsetzung der Grundrechte des Kindes weiterhin meint, das Kind als Eigentun, also quasi wie ein Möbelstück zu behandeln. Und das ist auch völlig in Ordnung so. Dass Kinder beide Elternteilebrauchen, ist aus kinder- und bindungspsychologischer Sicht längst unumstritten - ebenso, dass Kinder lebenslang anhaltende Nachteile und Schäden erleiden, wenn ihnen ein Elternteil entzogen wird. Mütter aber, die ihren Kindern vorsätzlich solch schweren Schaden zufüge,n gehört in der Tat das Sorgerecht entzogen.

Olaf

Gast

unregistriert

7

Donnerstag, 23. Juni 2005, 09:53

RE: Rechte des Vaters

also Olaf das man ihn fördern sollte ist ja auch richtig nur sollte er auch wissen das man sich dann regelmässig ums kind kümmern muss und nicht nur wenn man lust hat...was leider viel zu oft vorkommt..und wenn man deine antwort ließt müsste ich auch einen totalen schaden ahben ich bin auch ohne meinen vater aufgewachsen und denke mir das ich ganz normal bin.
denn auch EIN elternteil schafft es sein kind anständig zu erziehen und meistens ist auch irgendwann ein neuer partner da ...

Bianca

Saskia

Anfänger

Beiträge:

8

Donnerstag, 23. Juni 2005, 10:31

RE: Rechte des Vaters

Hallo Olaf,

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Also: Ein Kind ist kein Möbelstück, an dem die Mutter irgendwelche "Eigentumsrechte" erworben hat. Ein Kind ist mit seiner Geburt eine eigenständige Persönlichkeit und damit im Besitz aller Grundrechte.
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Soweit gebe ich dir gerne Recht. Ein Kind ist jedoch auch kein Objekt, dass man (egal ob Vater oder Mutter) abtreibt, nicht sieht, nicht kümmert oder nach Lust und Laune "besichtigen" will.

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Der Umgang i s t ein Recht des K i n d e s - der alleinerziehende Elternteil hat diesen Umgang nicht nur zu dulden, sondern wohlwollend zu fördern!
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Vorausgesetzt er dient dem Wohl des Kindes. Wenig hilfreich finde ich es wenn wie oben der "Vater" droht.

-----
Eine alleinerziiehende Mutter, die den Umgang boykottiert oder auch nur erschwert, vergreift sich damit an den Grundrechten ihres Kindes und stellt damit gleichzeitig ihre Erziehungsfähigkeit grundsätzlich in Frage.
----

Und was macht ein Vater (oder vielmehr nicht betreuender Elternteil) der sich Jahre gar nicht kümmert oder nur nach Lust und Laune....... Olaf, du siehst das zu theoretisch.

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Dass Kinder beide Elternteilebrauchen, ist aus kinder- und bindungspsychologischer Sicht längst unumstritten - ebenso, dass Kinder lebenslang anhaltende Nachteile und Schäden erleiden, wenn ihnen ein Elternteil entzogen wird. Mütter aber, die ihren Kindern vorsätzlich solch schweren Schaden zufüge,n gehört in der Tat das Sorgerecht entzogen.
-----

Dass Kinder beide Eltern brauchen (im besten Fall) ist uns allen bewußt und wenn es einigermaßen gut läuft spricht auch nicht das geringste gegen eine gemeinsame Erziehung - im Gegenteil. Ein 2ter Elternteil kann eine ungemeine Entlastung darstellen und so sollte es auch sein.
Wie bezeichnest du denn einen Vater der sich Jahre nicht kümmert? Ist der dann ein liebevoller Vater? Was würdest du zu seiner Erziehungsfähigkeit sagen?
Das würde ja bedeuten dass Vätern, die sich nicht um ihre Kinder kümmern das Umgangsrecht enzogen gehört. Oder sieht es da wieder anders aus und der Vater kann das Objekt Kind hervorholen wann es ihm gerade passt und das ist dann auch noch gut fürs Kind?

Nachdenklichen Gruß
Saskia[addsig]

Gast

unregistriert

9

Donnerstag, 23. Juni 2005, 10:38

RE: Rechte des Vaters

Viele Väter wollen sich um ihre Kinder kümmern, werden aber mit den Attaken der Mütter nicht fertig und bevor sie sich den seelischen Stress antuen vermeiden sie den Kontakt, denn man kommt immer nur über die Mutter an das Kind, und wenn man schon beim telefonieren niedergemacht wird lässt man es einfach.
Es wird zeit das dieses Monopol der Frauen gekippt wird, und von Anfang an verglichen wird wer besser geeignet ist ein Kind zu erziehen, da würden die Prozentzahlen der Alleinerzeihenden Väter in die Höhe gehen

Gast

unregistriert

10

Donnerstag, 23. Juni 2005, 11:51

RE: Rechte des Vaters

Zitat:" ... vorausgesetzt, es dient dem Wohl des Kindes.(...)"

Falsch!!! "dient dem Kindeswohl" hat als Kriterium seit 1998 ausgedient. Entsprechend ist umgekehrt im Gesetz festgelegt, dass der Umgang grundsätzlich dem Kindeswohl dient. Der- oder dieljenige, der es verweigert, schadet also dem Kindeswohl . Umgang ist ein
G r u n d r e c h t des Kindes. Nur in besonders schweren und eindeutig nachgewiesenen Schäden (z.B. e i n d e u t i g n a c h g e w i e s e n e m sexuellen Missbrauch) kann ein begleiteter Umgang angeordnet werden oder der Umgang befristet von einem Gericht (!) ausgesetzt werden.
Nochmals: Das Umgangsrecht ist ein vom Grundgesetz geschütztes Recht, das n u r von einem Gericht einschränkt oder ausgesetzt werden kann! So wie zum Beispiel auch das Wahlrecht (ein ebenso geschütztes Grundrecht) nicht etwa jemandem einfach mit der Begründung, das Wahlverhalten von XY "diene nicht dem Wohl des Staates" aberkannt werden kann.

Im übrigen hat der Bundesgerichtshof bereits 2000 entschieden, dass eine Boykottierung des Umgangs durch den sorgeberechtigten Elternteil auch als Verbrechen (nicht unter zwei Jahre Haft) nach 235 (Kindesentziehung bestraft werden kann.

Olaf

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