Hallo YoungMama!
Zum Thema "Schimmel" werde ich in naher Zukunft mal einen Blog reinstellen! Das leidige Thema am Schimmel ist immer das, dass die Schuld stets auf den Mieter abgeälzt wird! "Sie lüften nicht richtig! Sie lassen Räume auskühlen! und so weiter!
Ich arbeite als Planer in der Branche "Heizung, Lüftung, Klima und Sanitärtechnik"! Seit diesem Jahr hat sich die Rechtssprechnung gravierend geändert! Für jedes Mehrfamilien- und Einfamilienhaus ist jetzt ein Lüftungskonzept zu erstellen! Das bedeutet! Der Bundesverband für Wohnraumlüftung e. V. hat dazu ein Planertool veröffentlicht, was sich auf die neue DIN bezieht! Ziel ist es, die Bauherren, Eigentümer, Investoren und Vermieter in die Pflicht zu nehmen! Durch die hochentwickelte Wärmeschutzdämmung an Gebäuden und die luftdichten Fenster, ist in der Regel immer eine Lüftungsanlage notwendig! Sie hat das Ziel, Feuchtelasten aus den Räumen abzuführen! Es ist auch eindeutig erwähnt, dass es einem Mieter nicht zuzumuten ist 5 bis 6 mal am Tag zu lüften! Das würde energetisch völliger Unsinn sein, da ich Energie verschwende und nicht wie in der EnEv2009 (Einergieeinsparverordnung) gefordert, Energie einspare! Aber dazu später mehr, denn ich muss das ganze für den Laien verständlich ausdrücken und trotzdem den Stand der aktuellen Vorschriften und der Technik einfliessen lassen!
Als vorab Info, zur Argumentation Quelle:
http://www.wohnungslueftung-ev.de/upload…ungskonzept.pdf!
Wegen der heute vorgeschriebenen energiesparenden Bauweise, sind die Haushüllen so dicht, dass bei üblichem Lüftungsverhalten nicht genügend neue Luft nachströmt. Die Folgen können Feuchteschäden, Schimmelbefall und Schadstoffanreicherungen in der Raumluft sein. Die verschiedenen Regelwerke (u. a. Energieeinsparverordnung (EnEV), DIN 4108-2, DIN 1946-6) forderten gleichzeitig eine dichte Gebäudehülle und die Sicherstellung eines Mindestluftwechsels. Damit standen sie scheinbar im Widerspruch zueinander. Bisher blieb offen, wie diese Mindestlüftung erfolgen muss: manuell durch den Nutzer oder durch eine Lüftungsanlage? Die aktualisierte Fassung der DIN 1946-6 schließt diese Lücke und konkretisiert, für welche Leistungen der Nutzer herangezogen werden kann und - viel wichtiger – für welche nicht.
LG der Feels
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