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robeki
24.05.2012
um 22:26 Uhr
Ich stell mal einen großen Topf mit heißem , würzigen Käse-Fondue hierhin , dazu frische knusprige Brötchen .
 
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von mona84

Genia

Anfänger

Beiträge: 2

Danksagungen: 2

Wohnort: Pforzheim

1

Montag, 8. November 2010, 12:57

Betreuter Umgang

ich habe eine Frage an euch, hat hier jemand erfahrung mit de Thema betreuter Umgang?

Es gab viele GrĂĽnde, warum das Gericht entschieden hat, dass mein getrenntlebender Ehemann unsere Tochter momentan nur im betreuten Umgang zu sehen bekommt. Ich weiĂź allerdings gar nichts darĂĽber.

Morgen habe ich einen Termin beim Jugendamt mit der Frau vom Kinderschutzbund und meinen noch Ehemann.

Was spricht man in diesem Termin alles, ausser dass man die Termine vereinbart fĂĽr den Betreuten Umgang.

Die Klassenlehrerin meiner Tochter meinte, dass ich versuchen solle diese Termine auf die Wochenenden zu legen, da die Kinder meistens nach diesen Terminen 2-3 nicht mehr richtig anwesend und abgelenkt sind.

Zudem ich möchte meiner Tochter bei dem was sie nun alles erlebt hat erstmal noch zeit geben für sich und vor dezember und dann nicht wöchentlich diese Termine zumuten sondern höchstens 14 tägig... das geht doch? Ich habe einfach Angst dem Amt gegenüber als querschiesend zu erscheinen... es geht mirnur um meine Maus die sich nun endlich einigermassen wieder im Griff hat und nicht mehr nur die angst vor ihrem Vater im Kopf hat

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Comfort

Senior Mitglied

Beiträge: 212

Danksagungen: 350

Wohnort: Bad Rothenfelde

2

Montag, 8. November 2010, 13:44

Hallo Genia,

der betreute Umgang ist in erster Linie nicht geschaffen worden um einem Elternteil den Umgang zu ermöglichen, sondern er bietet den Kindern die Möglichkeit den Kontakt zu beiden Elternteilen aufrecht zu erhalten oder erst zu ermöglichen.
Ziel der begleiteten Umgänge ist es ferner die Eltern zu befähigen, die Umgänge später selbstständig zu organisieren.

Am 19.2.2009 gab es einen Radiobeitrag zum Thema begleiteter Umgang. Im Internet ist die Sendung hier zu finden.

GruĂź
Comfort
"Jedes Kind hat von Geburt an ein unveräußerliches Recht auf die gelebte Beziehung zu beiden Eltern. Diese Eltern-Kind-Beziehung dauert ein Leben lang und endet nicht mit der Trennung der Eltern"
OLG MĂĽnchen

Interessenverband Unterhalt und Familienrecht e.V. (ISUV)

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