Freitag, 25. Mai 2012, 09:52 UTC+2

Sie sind nicht angemeldet.

  • Anmelden
  • Registrieren
Gruppen

Gruppen und soziale Netzwerke nach Regionen und Themen
Regionale Gruppen

Urlaub Single mit Kind

Silvester 2011
30.12. bis 2.1.2012

Chat fĂŒr Alleinerziehende

Du suchst Erfahrungsaustausch, oder willst gerne nette Leute kennenlernen? - Hier gehts zu unserem Chatroom.

Wer macht was?

airam
25.05.2012
um 09:35 Uhr
Einen guten Morgen ... nehmt euch zum FrĂŒhstĂŒck was auch immer ihr braucht
 
Was machen Andere?

Kontrollzentrum
Neue Benutzer

Ann12 (Gestern, 14:49)

Want to be lucky again (Gestern, 11:57)

luctifer (Gestern, 10:57)

bellalu (Gestern, 08:49)

Fenja73 (23. Mai 2012, 23:15)

Umfrage

6%

manchmal

92%

nein

2%

ja

Insgesamt 65 Stimmen
Neu in der Galerie
von mona84

Mami15

AnfÀnger

BeitrÀge: 5

Danksagungen: 5

Wohnort: Straubing

1

Montag, 7. MĂ€rz 2011, 14:27

vater unbekannt lassen obwohl er bekannt ist

Hallo,



ich bin 15 Jahre der Vater meines noch ungeborenen Kindes ist 24.

Ich möchte nicht das er kontakt zu meinem kind hat und deshalb frage ich mich ob ich den vater meines kindes angeben muss

und was ist wenn er dagegen ankÀmpft?

und wie das ist mit dem neuen Gesetz fĂŒr uneheliche vĂ€ter was ist da genau geĂ€ndert worden

und wie viele chancen hab ich als minderjÀhrige dem vater das kind zu enziehen??

Es haben sich bereits 2 GĂ€ste bedankt.

Rick

m-admin a.D.

BeitrÀge: 264

Danksagungen: 527

Wohnort: MĂŒnsterland

Beruf: AusfĂŒllend ;-)

2

Montag, 7. MĂ€rz 2011, 20:08

Hallo und willkommen hier!

Darf ich direkt zum Punkt kommen? Mit erst 15 bist du selbst noch ein Kind :rolleyes: - dem Gesetz und dem Alter nach sowieso, und glaub mir, Deine Frage hier ist nicht die einzige, die beantwortet werden muss. Du machst Dir viele andere Gedanken, bestimmt.

Hast Du guten Kontakt zu Deinen Eltern, jemanden aus der Familie, Freunden, anderen erwachsenen Vertrauenspersonen? Die Dir zur Seite stehen? Denen Du vertraust, und die Dir helfen und Dich begleiten können?

Ich hab Dir eine Beratungstelle herausgesucht: http://www.caritas-straubing.de/72268.html versuchs da mal oder bei anderen, Àhnlichen VerbÀnden. Dort kannst Du Dich beraten lassen..., nur keine Angst!

Als MinderjĂ€hrige, zumal wenn Du ja unter 16 und er ĂŒber 21 Jahre alt ist, wird es unter UmstĂ€nden auch strafrechtlich gesehen, kompliziert.

Das Gesetz will ja MĂ€chen wie Dich schĂŒtzen, also bitte nimm die professionelle Beratung bei Euch vor Ort an!

Hier im Forum stossen wir manchmal bei Fragestellunge wie diesen, an Grenzen, da sind im realem Leben Schritte notwendig, die nur Du unternehmen kannst, aber wir stehen Dir gern weiter zur VerfĂŒgung hier.

Gerne kannst Du mich darĂŒberhinaus per PN kontakten (einfach meinen nick anklicken).

Liebe GrĂŒĂŸe Rick

Es haben sich bereits 2 registrierte Benutzer und 2 GĂ€ste bedankt.

Benutzer die sich bedankten:

Comfort (09.03.2011), mama_wonni (12.03.2011)

leonies_mum

unregistriert

3

Dienstag, 8. MĂ€rz 2011, 08:55

Moin,
immer diese Schleichwerbung bezĂŒglich der Caritas o.Ă€.
Nunmal zum wichtigen teil der Frage.
Nach deutschen recht, hat das Kind ein recht auf beide Elternteile und dieses Recht haben beide Eltern durchzusetzen. Du machst dich wegen Umgangsvereitelung Strafbar. Wenn er da gegenankĂ€mpft wirst du mit sicherheit auf der Verliererseite stehen, alleine schon wegen dem Alter. Der Richter wird das Urteil dahingehend begrĂŒnden , das ein VolljĂ€hriger Erwachsener ( der Kindesvater) dir als Kind und dem Kind in dir , unterstĂŒtzung geben muss.
Im ĂŒbrigen steht es Ihm frei einen Antrag auf gemeinsames Sorgerecht zu stellen, auch hier sehe ich die Chancen sehr gut fĂŒr den kindesvater auf Grund des alters.

Mit welchen Grund willst du denn den Umgang verhindern ?
Was soll die Caritas hier tun ausser ,das selbe zu erzÀhlen was ich bereits getan habe....

Die Angesprochene Strafrechtliche sache, ist hier nicht schwierig sondern nicht gegeben, dazu mĂŒssten aussreichend hinweise fĂŒr eine Vergewaltigung oder verfĂŒhrung minderjĂ€hriger vorliegen. Hir macht es aber den Eindruck als sei der Sex durch beidseitiges einverstĂ€ndiss erfolgt, somit strafrechtlich nicht relevant. Die Zeit an denen Frauen knadenlos anzeigen machen konnte um MĂ€nner in den Knast wandern zu sehen , sind gar lange vorbei, es wird mitlerweile besser und tiefer in die Sache geschaut.

lg

Es haben sich bereits 2 GĂ€ste bedankt.

Chris10013

unregistriert

4

Dienstag, 8. MĂ€rz 2011, 09:38

Hallo

Also jetzt muss ich mich auch mal kurz ein Wort sagen (schreiben).

Eine 15-jĂ€hrige hat keinerlei Ahnung von Gesetzen und was damit alles verbunden ist. Die Caritas ist sehr wohl eine gute Anlaufstelle. Es gibt auch andere Beratungsstellen, keine Frage, doch als Schleichwerbung wĂŒrde ich das niemals bezeichnen. Einer MinderjĂ€hrigen sollte geholfen werden. Ja, die VerfĂŒhrung war sehr groß nehme ich an. Ich gehe davon aus, dass es "passiert" ist. Die Angstmache finde ich gar nicht gut. Fakt ist, dass ihr geholfen werden sollte, egal ob sie erst mal den KV als "unbekannt" angeben möchte oder nicht. DafĂŒr sind nĂ€mlich die Beratungsstellen da, dass man sich Hilfe holen kann. Gerade bei MinderjĂ€hrigen.



LG

Es haben sich bereits 3 registrierte Benutzer und 1 Gast bedankt.

Benutzer die sich bedankten:

Comfort (09.03.2011), keks3 (11.04.2011), mama_wonni (12.03.2011)

pimboli

Administrator

BeitrĂ€ge: 2 466

Danksagungen: 2168

Wohnort: MĂŒnsterland

Beruf: It-Systemkauffrau

5

Dienstag, 8. MĂ€rz 2011, 09:56

OT: ... Schleichwerbung mache ich, wenn ich den Namen eines Produkts, einer Dienstleistung, etc. absichtlich zu Werbezwecken verwende ... dieser liegt bei einem Verweis auf einen sozialen Dienst garantiert nicht vor ... :rolleyes:

... in einem Fall, wie diesem ... ein *Kind* bekommt ein Kind ... besteht einfach die Notwendigkeit der professionellen UnterstĂŒtzung ... diese kann von uns nicht gegeben werden ... jede gesetzliche ErlĂ€uterung hier ... bietet ihr keine Hilfestellung ... daher ... liebe mami15 ... wende Dich an soziale Dienste in Deiner Umgebung ... Diakonie, Caritas, AWO, Pro Familia, etc ... diese können Dich beraten und Dir Wege aufzeigen ...

liebe GrĂŒĂŸe
Waltraud
... irgendwie ... irgendwann ... irgendwo ... ;)

... nur 50% der Eltern sind MĂŒtter ... :rolleyes:

Es haben sich bereits 1 registrierter Benutzer und 2 GĂ€ste bedankt.

Benutzer die sich bedankten:

mama_wonni (12.03.2011)

leonies_mum

unregistriert

6

Dienstag, 8. MĂ€rz 2011, 14:30

RE: Hallo

egal ob sie erst mal den KV als "unbekannt" angeben möchte oder nicht
Moin,
nein egal ist das auf keinen Fall. Wenn sie das tut, was sie natĂŒrlich machen kann, kann es passieren, das wenn der Vater dann bekannt wird, der Unterhalt rĂŒckwirkend versagt wird , weil hier ein vorsatz vorliegt. Habe erst die tage ein Urteil eines OLG gelesen. Bei bedarf such ich das gerne nochmal raus. Denn bei Geldern aller art haben, beide die Mirwirkungspflicht und im ĂŒbrigen ist das vorsĂ€tzliche verheimlichen eines Elternteils auch strafbar nach StGb, nur mal so am rande. Und mal davon abgesehen, wird sie um den UH nicht drum herrum kommen und dazu brauchts im regelfall einen KV, oder die beantragt UHV den sie ggf zurĂŒck zahlt wenn der schwindel auffliegt, is ja alles schon da gewesen. Über die weiteren Rechte des Kindes mĂŒssen wir ja nicht weiter reden....

lg

Es haben sich bereits 2 GĂ€ste bedankt.

Mami15

AnfÀnger

BeitrÀge: 5

Danksagungen: 5

Wohnort: Straubing

7

Dienstag, 8. MĂ€rz 2011, 15:41

Ich meine bringt es was weil ich bin wenn das Baby zur Welt kommt 16 und meine eltern vorallem meine Mutter stehen voll hinter mir

warum ich das will?

weil er aggresiv ist und alle nur schlecht macht

er ist vorbestraft wegen versuchter Totschlag is im knast gesessen und ist jetz auf bewerung draußen und hat so ned komische verordnung bekommen das er kein alkohol drinken darf tut er aber trotzdem monatlich werden 2-3 mal tests durchgefĂŒhrt und bei denen trinkt er 3 tage davor nix dann merken die das auch nicht...

er hat mich jetz schon 3 mal bedroht, davon 2 mal betrunken und 1 mal nĂŒchtern

es muss doch was geben, nur ĂŒber meine leiche bekommt dieser mann ein sorgerecht!

meine mutter will ja vormund ĂŒbernehmen und alles bringt das alles nichts??

Es haben sich bereits 2 GĂ€ste bedankt.

leonies_mum

unregistriert

8

Dienstag, 8. MĂ€rz 2011, 18:30

Moin,
allo, du schaust nur aus deinen Blickwinkel. Aber du musst aus der Sicht des Kindes denken. Du wirst es nicht glauben, aber es gab fĂ€lle da hat der Mann die Frauz geschlagen und dem Kind das beste gebenen und trotzdem umgangs und Sorgerecht bekommen, weil das Kindeswohl gefĂ€hrtet sein muss, erst dann kann man was dagegen tun. Was zwischen den Eltern vorfĂ€llt ist fĂŒr entscheidungen bezĂŒglich des Kindes uninteresannt. Um es dir nochmal vor Augen zu fĂŒhren, wenn du mit aller gewalt dagegen Arbeitest kann es sogar passieren das du das Aufendhaltsbestimmungsrecht verlierst und das Kind dem vater zu gesprochen wird. Denn wir leben mitlerweile in einer Zeit, wo es " nur mĂŒtter Erziehen die Kids" garlange vorbei ist. Es kommt drauf an an was fĂŒr einem Richter du gerĂ€tst. Du kannst natĂŒrlich versuchen Begleiteten Umgang zu fordern, in der Besuchszeit ist, die ersten aar male eine Begleitperson von jugendamt oder Gericht dabei. Aber der wird dann auch nach ein paar male wieder abbestellt, da sowas niemals eine dauerlösung sein wird. Also erĂŒlle deine Pflichtetn so gut es geht, dann wird keiner was sagen, aber verheimlichen und vereiteln, wird im Familienrecht garnicht gerne gesehen und kann schlimme folgen im schlechtesten falle , haben.

Lass erst mal das Kind auf die Welt kommen, dann sehen wir weiter, denn momentan reden wir von einem ungeborenen Kind. Wann ist Entbindungstermin ?

lg

Es hat sich bereits 1 Gast bedankt.

Mami15

AnfÀnger

BeitrÀge: 5

Danksagungen: 5

Wohnort: Straubing

9

Dienstag, 8. MĂ€rz 2011, 19:28

28.August soll es kommen FA hat aber gesagt sie glaubt 2 Wochen spÀter

Es hat sich bereits 1 Gast bedankt.

Rick

m-admin a.D.

BeitrÀge: 264

Danksagungen: 527

Wohnort: MĂŒnsterland

Beruf: AusfĂŒllend ;-)

10

Dienstag, 8. MĂ€rz 2011, 20:09

Hallo,

vorab, gratuliere dir zu deinen eltern und insbesondere zu deiner mutter! :) Toll, dass sie zu dir stehen!!!

es ist z.T. genau das eingetreten, womit ich "grenzen eines Forums" meinte. hier kannst du durchaus rat von fachleuten erhalten - oder auch, sagen wir, von einigen einfach nur meinungsaustausch ... also lass dir von manchen beitrÀgen nicht bange machen!

deshalb bitte ich an dieser stelle hier alle, die posten, daran zu denken, dass mami15 eben 15 ist, und um entsprechende rĂŒcksicht!!!

mit 15 bist du ja nicht geschĂ€ftsfĂ€hig, d.h. es ist gut wenn deine mutter die vormundschaft ĂŒbernehmen möchte, die hat sie dann quasi fĂŒr euch beide. daraus schließe ich, dass ihr kontakt zum jugendamt habt.

die von mir benannte caritas - beratungsstelle ist bei dir vor ort, und an die kannst du dich mit allen fragen vertrauensvoll wenden. das ist halt der vorteil, weil du dann ganz konkret im realen leben leben hilfe bekommen kannst. auch ich bin mir sicher, dass die mehr tun können, als du dir vorstellen kannst!

neben rechtlicher und finanzieller hilfe geben sie dir bestimmt auch viele tipps, wie du als "teeni"- mama die situation meistern kannst, dĂŒr das baby, aber auch fĂŒr dich.

dort kannst du dir auch rat bezĂŒglich des kindesvaters holen; aus meiner sicht steht es dir ĂŒber deinen eltern frei, anzeige gegen ihn zu erstatten. fĂŒr mich ist der verdacht von verfĂŒhrung einer minderjĂ€hrigen nicht vom tisch! mit seinen aktuellen drohungen und seiner aggressivitĂ€t als 24-jĂ€hriger gegenĂŒber einer 15-.jĂ€hrigen ist der verdacht ja nicht abwegig.

du siehst, es sind viele bereiche zu klĂ€ren, lass dir, wie gesagt, keine bange machen, nimm die hilfeleistungen vor ort an (nur am rande: ich arbeite in diesem bereich :rolleyes: ) hier sind wir natĂŒrlich gern auch fĂŒr dich da ...

Ganz liebe GrĂŒĂŸe,

Rick

Es haben sich bereits 2 registrierte Benutzer und 1 Gast bedankt.

Benutzer die sich bedankten:

Comfort (09.03.2011), keks3 (11.04.2011)