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jea
25.05.2012
um 09:58 Uhr
ich hätte gerne stahlseiile als nerven guten morgen
 
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von mona84

JuSi

Anfänger

Beiträge: 10

Danksagungen: 14

Wohnort: NRW

1

Mittwoch, 9. März 2011, 21:48

Frage zum Unterhalt

Hallo,

kann mir hier bitte jemand sagen wo ich einen Antrag bekommen und stellen kann, um das Gehalt des KV überprüfen zu lassen, zwecks Unterhaltzahlung? So wie ich das mitbekommen habe, kann man dies wohl alle zwei Jahre machen lassen. Aus aktuellem Anlass, liegt mir das jetzt nach 7 Jahren sehr nahe!
Danke schon mal im vorraus :) .

Gruß
JuSi

leonies_mum

unregistriert

2

Mittwoch, 9. März 2011, 22:04

Moin,
vom wem möchtest du den unterhalt denn Prüfen lassen, von Rechtanwalt oder vom Jugendamt ?
Es gibt keine Formunellen Anträge, du musst Ihn formlos Auffordern. Der Anfang könnte in etwa so laufen

Sehr geehrter Herr
oder
Lieber...

hiermit fordere ich dich/sie auf, für die turnussmässige Überprüfung des Unterhalts, unserer Tochter ( Name , Geb Datum) die erforderlichen Unterlagen zukommen zulassen. Nach § 1605 BGB sind Folgende unterlagen in Kopie vorzulegen.
Gehaltasbarechnungen der letzten 12 Monate
Steuererstattungsbescheid des Jahres 2010

Ich gebe dir/ihnen eine Frist bis zum ( Datum 14 Tage), die Unterlagen mir zukommen zu lassen.

Mit freundlichen Grüßen
Dein Name
Deine Unterschrift

Für denn fall du solltest keine Unterlagen bekommen kannst du auch eine sogenannte Stufenklage machen oder auf die Unterlagen Klagen....

lg

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Benutzer die sich bedankten:

JuSi (10.03.2011)

Moni42

Senior Mitglied

Beiträge: 2 184

Danksagungen: 2019

3

Donnerstag, 10. März 2011, 07:19

Du Kannst den Unterhalt auch vom JA berechnen lassen Falls das Kind unter 12 Jahren ist auch eine Beistandschaft einrichten lassen, dann kümmern die sich für dich um den Unterhalt.

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Benutzer die sich bedankten:

JuSi (10.03.2011)

Beiträge: 278

Danksagungen: 440

Wohnort: Deutschland

4

Donnerstag, 10. März 2011, 15:39

Bei mir reicht es aus, wenn ich im JA anrufe.
Dann schreibt die Mitarbeiterin den Vater an, dass er seine Gehaltsnachweise vorlegen muss. Ich bekommen eine Kopie des Schreibens und nach der Neuberechnung bekomme ich auch eine Kopie des Schreibens an den Vater.

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