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jea
25.05.2012
um 09:58 Uhr
ich hätte gerne stahlseiile als nerven guten morgen
 
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von mona84

CremeDeLaCreme

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1

Mittwoch, 30. März 2011, 20:30

Bedarfsgemeinschaft oder nicht???

Mein Freund und ich ziehn nun (nach 2 Jahren) zusammen. Weil ich noch derzeit in einer 2-ZKB-Whg. mit meiner Tochter lebe und er in einer 3 ZKB. Da wir uns letztes Jahr dann Gedanken gemacht haben, zusammen zu ziehen und ne 4-ZKB-Whg beziehen möchten (falls evtl. Nachwuchs) - haben wir dies nun ernsthaft beschlossen. 4 ZKB-Whg. ist gesucht und bereits gefunden. Mietvertrag ist schon unterschrieben (mein Freund ist d. Hauptmieter) es gibt nur 1 Mieter der im Vertrag steht, da es eine Wohnung ist wo man Geschäftsanteile statt Kaution zahlt.

Bereits im Vorfeld haben wir uns natĂĽrlich informiert, wie die finanzielle Lage dann sein wird. Soweit besprochen...alles klar und dann hatten wir auch erst die Wohnung gesucht. Also nicht einfach drauf los. :-)
Mein Freund ist seit 10 Jahren bei seiner Firma angestellt und ich befinde mich derzeit in einer Ausbildung. Erhalte daher kein ALG II, aber BaB. Für meine Tochter (8 Jahre) erhalte ich 217 € Mehrbedarf.

Nach einem Anruf (vor 2 Wo) war ich dann geschockt! Mein Sachbearbeiter hat mir am Tel gesagt, das wir nun in eine 3er-Bedarfsgemeinschaft fallen. Obwohl mein Freund aber nicht der Kindsvater ist, ich in Ausbildung und in die Whg mit meinem Kind zur Untermiete einziehe.

Ich muss dazu sagen, das ich von fachlicher Hilfe ziemlich gut beraten worden bin und mir gesagt worden ist, dass die Miete dann durch 3 geteilt wird, und mein Freund fĂĽr mich aufkommen muss und ich fĂĽr mein Kind (wie bisher auch).
Mein Sachbearbeiter sagt was anderes! Pauschal einfach....ihr zieht zusammen - dann seit ihr eine BG! Ähm......es spielt doch sehrwohl eine Rolle das mein Freund nicht der leibliche Vater meines Kindes ist.
Ich könnte ja auch z. B. erst 3 Mon. mit ihm zusammen sein.

Da ich morgen früh mit meim Freund zum Jobcenter muss..um nen Neuantrag zu stellen, bitte ich (wenn möglich) um schnell Antwort/Hilfe!

Bin total verzweifelt!!!!!! :-(((
Der eine sagt so, der andere so. Ich kenne mich wirlich nicht mehr aus!!!!!

DANKE schon mal im Voraus!

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CremeDeLaCreme

Anfänger

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2

Mittwoch, 30. März 2011, 21:03

Im Internet gefunden - aber auch rechtsgĂĽltig???

Bedarfsgemeinschaft

Zu einer Bedarfsgemeinschaft zählen unter anderem
HilfebedĂĽrftige, im Haushalt lebende Eltern oder allein Erziehende von
minderjährigen, unverheirateten, erwerbsfähigen Kindern. Auch der
Ehegatte, der Partner in einer eheähnlichen Gemeinschaft oder der
Lebenspartner, sofern das Paar nicht dauernd getrennt lebt, zählen
dazu. Diese erwerbsfähigen Hilfebedürftigen sowie Personen, die mit
ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft leben, können Leistungen nach dem
Zweiten Sozial-Gesetz-Buch (SGB II) erhalten.


Doch wenn zwei Menschen zusammen in einer Wohnung leben,
gelten sie nicht sofort als Bedarfsgemeinschaft. Eine eheähnliche
Gemeinschaft liegt laut Gesetz nur dann vor, wenn beide sich
gegenseitig finanziell unterstĂĽtzen, gemeinsame Kinder haben, zusammen
die Kinder eines Wohnungspartners oder gemeinsame Angehörige oder nur
die Angehörigen eines Partners betreuen. Zudem sind ein gemeinsames
Konto oder Kontovollmachten Hinweise auf eine Bedarfsgemeinschaft, die
fĂĽreinander einstehen muss.

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pimboli

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3

Mittwoch, 30. März 2011, 22:07

... auch wenn ihr zusammenzieht, gilt die Anrechnung als Bedarfsgemeinschaft erst, wenn eine angenommene gefestigte Partnerschaft vorliegt ... also dürftet ihr noch eine Frist von ca. nem Jahr haben ... dann ist es aber uninteressant, ob er der Vater ist oder nicht ... ihr lebt in einer Bedarfsgemeinschaft zusammen ... ich hab momentan noch was zu tun ... schreibe Dir später genauer dazu ...

Waltraud
... irgendwie ... irgendwann ... irgendwo ... ;)

... nur 50% der Eltern sind MĂĽtter ... :rolleyes:

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CremeDeLaCreme (30.03.2011)

pimboli

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4

Mittwoch, 30. März 2011, 23:36

... so ... laut §7 Abs. 3 SGB 2 bilden du und dein Freund keine Bedarfsgemeinschaft ... solange ihr weniger als ein Jahr zusammenlebt und keine gegenseitige Verantwortung füreinander übernehmt und nicht über das Vermögen des jeweils anderen verfügen könnt ...

... wobei ichs moralisch gesehen nicht ok finde ... ihr seid 2 Jahre zusammen ... wollt zusammenziehen ... eine Familie sein ... plant Nachwuchs ... da sollte man schon bereit sein Verantwortung fĂĽreinander zu ĂĽbernehmen ... das ein Kind vorhanden ist, ist ihm ja nicht erst seit heute bekannt ... das Kind deckt eh durch Kindergeld und Unterhalt seinen Bedarf schon fast allein ... also halten sich die Kosten fĂĽrs Kind ja wohl in vertretbarem Rahmen :rolleyes: ... den Rest deckst Du immerhin mit BaB ab ...

vg
Waltraud
... irgendwie ... irgendwann ... irgendwo ... ;)

... nur 50% der Eltern sind MĂĽtter ... :rolleyes:

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yuli

SchĂĽler

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5

Donnerstag, 31. März 2011, 14:01

...
... wobei ichs moralisch gesehen nicht ok finde ... ihr seid 2 Jahre zusammen ... wollt zusammenziehen ... eine Familie sein ... plant Nachwuchs ... da sollte man schon bereit sein Verantwortung fĂĽreinander zu ĂĽbernehmen ... das ein Kind vorhanden ist, ist ihm ja nicht erst seit heute bekannt ... das Kind deckt eh durch Kindergeld und Unterhalt seinen Bedarf schon fast allein ... also halten sich die Kosten fĂĽrs Kind ja wohl in vertretbarem Rahmen :rolleyes: ... den Rest deckst Du immerhin mit BaB ab ...

vg
Waltraud
das ist auch mein erster Impuls- allerdings sollten dann auch unverheiratete Paare Verheirateten gleichgestellt werden.

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pimboli

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6

Donnerstag, 31. März 2011, 16:50

... steuerliche Versäumnisse für die unser Gesetzgeber verantwortlich ist, sind für mich immer noch etwas anderes als ungerechtfertigt Sozialgelder zu beziehen ... und ... unverheiratete Paare können ihre Situation ändern, wenn sie wollen ... übel ist auf steuerlicher Basis die Ungerechtigkeit bezgl. Alleinerziehung ... denn StKl. 2 ist ein Witz ... und falls Mehrbedarf gezahlt wird, entfällt der Vorteil Alleinerziehung durch Zusammenziehen ... da Sou BAB, Kindergeld und Unterhalt erhält ... bringt sie Einkommen mit ein ... alles Weitere ist IHRE Entscheidung ... bei Heirat, STKL.3, würde fürs Kind, falls UHV bezogen wird, dieser wegfallen und EG müsste auch Kind mitversorgen und der Steuervorteil wär dahin :rolleyes: ... ich bleibe dabei ... sie möchten zusammen ziehen ... dann bitte auch mit allen Konsequenzen ...

vg
Waltraud
... irgendwie ... irgendwann ... irgendwo ... ;)

... nur 50% der Eltern sind MĂĽtter ... :rolleyes:

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