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jea
25.05.2012
um 09:58 Uhr
ich hätte gerne stahlseiile als nerven guten morgen
 
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2%

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von mona84

Ruhr2010

Anfänger

Beiträge: 22

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Wohnort: Essen

Beruf: Kauffrau f. Bürokommunikation

1

Montag, 20. Juni 2011, 16:14

Trennungsunterhalt ja oder nein ?

Hallo,

nach 4 Monaten Geburt unseres Sohnes leben wir schon getrennt. Er meint er braucht eine Auszeit und möchte überlegen, ob die Beziehung noch einen Sinn hat.
Ich denke ich liebe ihn noch immer...bin aber sehr betroffen über seinen plötzlichen Auszug. (01.06.)
Frage mich ob ich vielleicht doch einen Anwalt einschalten sollten...aufgrund Trennungsunterhalt. Allerdings bezahlt er noch komplett die Miete für unsren Erstwohnsitz (ca. 500 EuR zzgl. Telefon, GEZ, Heizkosten, hin- und wieder Einkäufe), bekomme 500 EUR Haushaltsgelt, ein Mercedes-B-Klasse steht vor der Tür, den ich nur waschen und tanken muss. Der Kleine und ich kommen also ganz gut klar. Er verdient aber sehr gut ...frage mich ob ich da vielleicht jetzt schon für/unsre Rechte kämpfen soll. Ich selbst habe nur 300 EUR Elterngeld (Fristvertrag ausgelaufen und Mutterschaftsgeld). Wie ist das mit dem Versogungsausgleich ? Waren ja nur 6 Monate verheiratet, bevor Trennung. Die 14 Jahre "wilde Ehe§ zählen ja wohl leider nicht...

Moni42

Senior Mitglied

Beiträge: 2 185

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2

Montag, 20. Juni 2011, 16:47

Habt ihr mal an eine Paarberatung gedacht?

Solch eine lange Zeit hat es verdient genauer hinzuschauen und dann ist da die große Veränderung durch das Baby nach langem Paardasein.

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Ruhr2010 (27.06.2011)

bantam

Profi

Beiträge: 222

Danksagungen: 258

3

Dienstag, 21. Juni 2011, 06:49

Hallo Ruhr,

in eurem Fall gilt erstmal das Unterhaltsrecht.
Da der Kindsvater es sich erlauben kann, darf er erstmal
für dich und euer Baby finanziell aufkommen.
Da er es bereits macht, würde ich ihm etwas Zeit geben,
nach 1 Monat etwa wirklich eine Eltern-Beratungsstelle aufsuchen.

Gruß bantam

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Benutzer die sich bedankten:

Ruhr2010 (27.06.2011)

pimboli

Administrator

Beiträge: 2 466

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Wohnort: Münsterland

Beruf: It-Systemkauffrau

4

Dienstag, 21. Juni 2011, 07:55

Hallo Ruhr ...

... hier ist der Trennungsunterhalt ganz gut erklärt ... wie hoch der Verdienst ist und wieviel von den bereinigten 3/7 Du schon erhälst ... und ob sich der Anwaltsstress bei der Freiwilligkeit lohnt ... musst Du einfach mal überschlagen und überdenken ... beim Versorgungsausgleich ist zum September 2009 eine neue Regelung getroffen worden ... so wird bei einer kurzen Ehedauer von unter drei Jahren, wobei das Trennungsjahr hier mit eingerechnet ist, da dies bis zur Einreichung der Scheidung ja abgelaufen sein muss, auf die Durchführung verzichtet ... sie ist nur noch auf Antrag eines der Ehegatten vorgesehen ... da man davon ausgeht, dass in so kurzer Zeit nur unwesentliche Ansprüche erworben wurden ...

vg
Waltraud
... irgendwie ... irgendwann ... irgendwo ... ;)

... nur 50% der Eltern sind Mütter ... :rolleyes:

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Ruhr2010 (27.06.2011)

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