Freitag, 25. Mai 2012, 11:29 UTC+2

Sie sind nicht angemeldet.

  • Anmelden
  • Registrieren
Gruppen

Gruppen und soziale Netzwerke nach Regionen und Themen
Regionale Gruppen

Urlaub Single mit Kind

Silvester 2011
30.12. bis 2.1.2012

Chat für Alleinerziehende

Du suchst Erfahrungsaustausch, oder willst gerne nette Leute kennenlernen? - Hier gehts zu unserem Chatroom.

Wer macht was?

jea
25.05.2012
um 09:58 Uhr
ich hätte gerne stahlseiile als nerven guten morgen
 
Was machen Andere?

Kontrollzentrum
Neue Benutzer

Ann12 (Gestern, 14:49)

Want to be lucky again (Gestern, 11:57)

luctifer (Gestern, 10:57)

bellalu (Gestern, 08:49)

Fenja73 (23. Mai 2012, 23:15)

Umfrage

6%

manchmal

92%

nein

2%

ja

Insgesamt 65 Stimmen
Neu in der Galerie
von mona84

Henriette0809

Anfänger

Beiträge: 3

Danksagungen: 2

Wohnort: Münstereifel

1

Mittwoch, 22. Juni 2011, 20:55

Ich schäume vor Wut

Seit November sind wir geschieden, Unterhalt für mich und Kind steht fest. Kind braucht neuerdings aber Nachhilfe in Mathe (Kostet 139 Euro pro Monat, den Vertrag hab ich abgeschlossen und ihm die Kopie gezeigt) ich fragte ihn ob er sich an den Kosten beteiligt und er meinte ja. Im Monat April und Mai bekam ich je 50 Euro, dann stand noch eine Klassenfahrt an (Kosten 70 Euro). Ich bat ihn da auch um Beteiligung NIX kam. Außerdem ist er unpünktlich im Zahlen vom Unterhalt, daher gibt es im Scheidungsurteil eine Klausel. Für jeden Tag den er nach dem 1. zahlt muss er 10 Euro Verzugsgebühr zahlen, diesen Monat kam der Unterhalt erst am 6. Juni.

Gestern schrieb ich ihm dann eine Mail und setzte ihn mit dem Unterhalt in Verzug (laut einer befreundeten Anwältin kann ich die Kosten alle vom Unterhalt abziehen und somit gerät er in Unterhaltsrückstand).

Heute bekam ich dann drei Mails von seiner Frau zurück. Ich bekäme keinen Cent nur über ihre Leiche, ich solle gefälligst arbeiten gehen, ich wäre ja nur eine arme, alte, einsame, kranke Frau und das täte ihr auch leid aber sie würde nicht zu lassen, dass ich ihren Mann ausnehme. In einer anderen Mail bekam ich eine Stelle angeboten als Zugehfrau für sie und meinen Exmann, Haus und Gartenarbeit, das könne man lernen auch ich könne das lernen sie wäre auch bereit mich anzuleiten.
Es wimmelte in den Mail von Beschimpfungen und so.

Jetzt habe ich erst einmal wieder einen Anwaltstermin.
Bevor Du urteilen willst über mich oder mein Leben, ziehe meine Schuhe an und laufe meinen Weg, durchlaufe die Straßen, Berge und Täler, fühle die Trauer, erlebe den Schmerz und die Freude, durchlaufe die Jahre, die ich ging, stolpere über jeden Stein über den ich gestolpert bin, stehe immer wieder auf und gehe genau dieselbe Strecke weiter....... genau wie ich es tat. Und erst dann kannst Du über mich urteilen.

Steffi83

Fortgeschrittener

Beiträge: 170

Danksagungen: 177

Wohnort: Dortmund

Beruf: Kranke Schwester :-)

2

Donnerstag, 23. Juni 2011, 09:37

Guten Morgen

Zitat

Kind braucht neuerdings aber Nachhilfe in Mathe (Kostet 139 Euro pro Monat, den Vertrag hab ich abgeschlossen und ihm die Kopie gezeigt) ich fragte ihn ob er sich an den Kosten beteiligt und er meinte ja. Im Monat April und Mai bekam ich je 50 Euro, dann stand noch eine Klassenfahrt an (Kosten 70 Euro). Ich bat ihn da auch um Beteiligung NIX kam.
Das muss er auch nicht, da diese Dinge vom KU abgedeckt werden.

Zitat

Für jeden Tag den er nach dem 1. zahlt muss er 10 Euro Verzugsgebühr zahlen, diesen Monat kam der Unterhalt erst am 6. Juni.
Das kann ich mir nicht vorstellen, da Unterhaltszahlungen bis zum dritten Werktag eines jeden Monats auf dem Konto sein soll.

Die Verzugszinsen scheinen mir auch relativ hoch.

Und ganz ehrlich... aus persönlicher Sicht finde ich den 6. jetzt nicht so dramatisch... sind Wochenenden und Feiertage dazwischen gewesen?

Zitat

Gestern schrieb ich ihm dann eine Mail und setzte ihn mit dem Unterhalt in Verzug (laut einer befreundeten Anwältin kann ich die Kosten alle vom Unterhalt abziehen und somit gerät er in Unterhaltsrückstand).
Ich gehe davon aus, dass Du ihn per Mail abgemahnt hast, was ich an Deiner Stelle schriftlich machen würde. Mails lassen sich im zweifelsfalle nur schwer nachweisen (ich persönlich würde auf Mahnungen per email nie reagieren).

Auf die Ex würde ich in keinster Weise eingehen, dass ist kindisch und Unsinn, was diese Dame dort schreibt. Für mich wäre das sinnlos, da noch Energie zu verschwenden.Beschränke Dich auf Kontakt zum Vater Eures Kindes und mehr nicht.

LG

Steffi
Zuerst ignorieren sie Dich, dann lachen sie über Dich, dann bekämpfen sie Dich und dann gewinnst Du.

- Mahatma Gandhi -


Deutscher Meister 2011.... Borussia Dortmund

thomas0123

Administrator

Beiträge: 833

Danksagungen: 860

Wohnort: Neuwied

Beruf: vorhanden und wird ausgeübt

3

Donnerstag, 23. Juni 2011, 10:23

Und ganz ehrlich... aus persönlicher Sicht finde ich den 6. jetzt nicht so dramatisch... sind Wochenenden und Feiertage dazwischen gewesen?


02.06 war feiertag und ein donnerstag
03.06 brückentag
04.-05.06 ein wochenende


Auf konversationen mit der neuen partnerin würde ich mich auch nicht einlassen,solche jobangebote,naja,eher zu vernachlässigen.

Einfach ruhig und gelassen ignorieren. Auch wenns so manches mal schwer fällt.


Lg thomas
Was keiner wagt,das sollt ihr wagen,Was keiner sagt,das sagt heraus
Was keiner denkt,das wagt zudenken,Was keiner anfängt,das führt aus
Wenn keiner ja sagt,sollt Ihrs sagen,Wenn keiner nein sagt,dann sagt doch nein
Wenn alle zweifeln,dann wagt zu glauben,Wenn alle mittun,dann steht allein
Wo alle loben,habt Bedenken,Wo alle spotten,spottet nicht
Wo alle geizen,da wagt zu schenken,Wo alles dunkel ist,da macht Licht!!!


Lothar Zenetti

Der Beitrag von »Mila79« (Donnerstag, 23. Juni 2011, 10:43) wurde vom Autor selbst gelöscht (Donnerstag, 10. Mai 2012, 19:57).

Beiträge: 452

Danksagungen: 609

Wohnort: Kreis Altenkirchen

Beruf: Verwaltungsangestellte

5

Donnerstag, 23. Juni 2011, 12:49

Also ich finde den 6.ten auch nicht schlimm. An Klassenfahrten muß er sich nicht beteiligen, wie es mit Nachhilfe aussieht müßte ich nachlesen. Wenn du aber kein Einkommen hast und Wohngld oder Harz IV bziehst kannst du die Übernahme von Nachhilfe übers Bildungspaket beantragt.

Unterhalt ist sehr wohl mtl. zum ersten im voraus fällig,, es seit denn man vereinbart was anders.

Das das Gericht sagt 10 Euro pro Tag Verzugszinsen kann ich mir ehrlich gesagt auch nicht vorstellen, das wäre ja lachhaft.

Henriette0809

Anfänger

Beiträge: 3

Danksagungen: 2

Wohnort: Münstereifel

6

Sonntag, 26. Juni 2011, 09:26

Ich danke erst mal für den Zuspruch, musste das Thema erst mal abonnieren.

Also die Gerichte entscheiden überwiegend, dass er sich beteiligen muss an Nachhilfe sonstigen Extrakosten wie Klassenfahrt o.ä. hälftig.

Ich rege mich deshalb auf wenn der Unterhalt nicht pünktlich kommt, weil ich das seit 2002 (seit dem sind wir getrennt) erlebe. Er zahlt, wann er will und was er will oder auch schon mal gar nicht ohne Vorwarnung. Er ist selbstständig. Daher gibt es diese besagte Klausel im Scheidungsurteil. Es ist zwar ungewöhnlich aber wurde vom Richter abgesegnet und von ihm und seiner Rechtsanwältin akzeptiert. Unterhalt muss zum 1. des Monats auf dem Konto sein, es sei denn der 1. ist ein Sonn- oder Feiertag. In dem Falle war der 1. ein Mittwoch (der Tag vor dem Feiertag).
Jeder würde vielleicht anders denken, wenn er seit 9 Jahren das Spiel mit macht, "Kommt der Unterhalt oder nicht, in welcher Höhe und wann kommt er" es ist interessant wenn die Mietzahlung oder sonstige Sachen davon abhängen. Nein, ich bekomme weder Wohngeld noch Hartz 4 ich beziehe Rente.

Ja, ich habe versucht mich mit ihm gütlich zu einigen. Habe im das mit der Nachhilfe und der Klassenfahrt gesagt und nett gefragt ob er sich beteiligt. Seine Antwort "Ich muss mal sehen, aber ich denke schon".

Wenn man diesen Kosten (Hälfte der Nachhilfe wären 70 Euro) gegenüberstellt, dass er unsere Tochter mit einem Nintendo 3 D DS beschenkte, plus einem nagelneuen hochwertigem Mountainbike und noch Kleidung von S. Olivier und Esprit und das alles binnen 4 Wochen, dann kann man sich denken, dass er nicht unbedingt von der Hand in den Mund lebt. Es ist von seiner Seite alles darauf ausgerichtet mich zu boykottieren.
Im Hintergrund laufen noch ganz andere Dinge ab.

So hat er und seine Frau zwei meiner Kinder aus erste Ehe auf seine Seite gezogen, diese haben nun keinen Kontakt mehr mit mir (sind 29 und 21 Jahre alt). Sie haben sogar versucht die kleine Schwester hier raus zu holen.
Bevor Du urteilen willst über mich oder mein Leben, ziehe meine Schuhe an und laufe meinen Weg, durchlaufe die Straßen, Berge und Täler, fühle die Trauer, erlebe den Schmerz und die Freude, durchlaufe die Jahre, die ich ging, stolpere über jeden Stein über den ich gestolpert bin, stehe immer wieder auf und gehe genau dieselbe Strecke weiter....... genau wie ich es tat. Und erst dann kannst Du über mich urteilen.

Beiträge: 452

Danksagungen: 609

Wohnort: Kreis Altenkirchen

Beruf: Verwaltungsangestellte

7

Sonntag, 26. Juni 2011, 13:20

Nachhilfe sehen wohl die meisten Gerichte als Sonderbedarf an wenn sie übr einen längeren Zeitraum notwendig ist.

Klassenfahrten werden nicht als Sonderbedarf angesehen, sie sind voraussehbar
OLG Hamm 22.05.2006 6 WF 302/05
OLG Zweibrücken 03.05.2000 6 UF 50/99

Zur Zeit sind neben Ihnen 216 Benutzer in diesem Thema unterwegs:

6 Mitglieder und 210 Besucher

airam, jea, Moni42, Ninalex, Steffen40, thomas0123