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jea
25.05.2012
um 09:58 Uhr
ich hätte gerne stahlseiile als nerven guten morgen
 
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6%

manchmal

92%

nein

2%

ja

Insgesamt 65 Stimmen
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von mona84

Steffi83

Fortgeschrittener

Beiträge: 170

Danksagungen: 177

Wohnort: Dortmund

Beruf: Kranke Schwester :-)

1

Dienstag, 5. Juli 2011, 18:36

Kündigung/Eigenbedarf

Oh scheisse ich bekomme die Krise meines Lebens...

Meine Vermieterin verstarb letzte Woche im Alter von 82 Jahren, die Tochter erbt nun dieses Haus.

Heute lag die Kündigung wegen Eigenbedarf mit einer Frist von 3 Monaten (ich wohne seit März 11 hier) im Kasten...

Ich hab hier so viel Geld reingesteckt für die Renovierung...

Ist das denn so rechtens?

Kennt sich jemand aus? Was mache ich jetzt? Ich kann mir keinen Umzug leisten momentan geschweige denn finde ich auf die schnelle eine bezahlbare Wohnung!

Liebe Grüße von der verzweifelten Steffi
Zuerst ignorieren sie Dich, dann lachen sie über Dich, dann bekämpfen sie Dich und dann gewinnst Du.

- Mahatma Gandhi -


Deutscher Meister 2011.... Borussia Dortmund

Steffi83

Fortgeschrittener

Beiträge: 170

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Wohnort: Dortmund

Beruf: Kranke Schwester :-)

2

Dienstag, 5. Juli 2011, 19:58

Ich schiebe noch schnell eine Frage nach...

Muss ich mich an diese Kündigungsfrist halten oder kann ich sofort raus, wenn ich eine Wohnung finde?

In dem Schreiben steht:

Sehr geehrte Frau XXX,

leider sehen wir uns gezwungen, das mit Ihnen am 01.03.2011 geschlossene Mietverhältnis über die Wohnung XXXX in Dortmund) ordnungsgemäß unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist zum nächzulässigen Termin, also dem 30.10.2011 zu kündigen. Die Kündigung erfolgt wegen Eigenbedarfs, § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB. Ich benötige die Wohnung von ca. 70 qm für die Aufnahme einer Pflegeperson für meine Schwiegermutter. Die gesamte Mieterschaft ist von dieser Kündigung betroffen, da wir aus dem Hause meiner verstorbenen Mutter ein Mehrgenerationenhaus errichten werden, indem unsere gesamte Familie einziehen wird, incl. Pflegeperson.


Ich weise Sie darauf hin, dass Sie der Kündigung gemäß § 574 BGB widersprechen können. Ein etwaiger Widerspruch muss spätestens zwei Monate vor Beendigung uns gegenüber schriftlich erklärt werden. Die Gründe für den Widerspruch, in welchen sie eine nicht zu rechtfertigende Härte sehen, bitte ich mir im Einzelnen darzulegen und zu begründen.
Einer Fortsetzung des Mietverhältnisses über den Beendigungszeitpunkt hinaus widersprechen wir bereits jetzt.
wir bitten darum, die Wohnung spätestens bis zum Ablauf der Kündigungsfrist zu räumen.
Nach dem Mietvertrag sind Sie verpflichtet, Schönheitsreparaturen auszuführen.wir bitten darum, dies pünktlich bis zum Auszug zu erledigen, so dass Sie uns die Wohnung dann einschließlich sämtlicher Wohnungs- und Haustürschlüssel fristgerecht spätestens zum Ablauf der Kündigungsfrist übergeben können. Ich weise Sie darauf hin, dass wir gemäß § 546 a BGB berechtigt sind, im Falle einer verspäteten Rückgabe als Entschädigung die weitere Zahlung der vereinbarten Miete verlangen können.
Sollten die vertraglich vereinbarten Schönheitsreparaturen nicht erbracht werden, müssten wir diese auf Ihre Kosten durch einen Fachhandwerker ausführen lassen.

Mit freundlichen Grüßen
Der Vermieter
Zuerst ignorieren sie Dich, dann lachen sie über Dich, dann bekämpfen sie Dich und dann gewinnst Du.

- Mahatma Gandhi -


Deutscher Meister 2011.... Borussia Dortmund