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von mona84

Queenofgnomes

unregistriert

1

Freitag, 29. Juli 2011, 12:47

Geld vom Amt für Kind ohne Vater?

Hallo,



schon seit Längerem durchforste ich das Netz auf der Suche nach Antworten..... Ich bin berufstätig habe einen 4jährigen Sohn für den der Vater Unterhalt zahlt. Sehr gern hätte ich noch ein Kind und mag nicht mehr auf den "Prinzen" warten. Also eine Zeugung per Samenspende. Ich verdiene zwar nicht schlecht, aber gerade während der Elternzeit würde nur mit dem Elterngeld das Geld knapp werden. Hier also meine Frage: Bekomme ich von irgend einer Stelle (Jugendamt/Sozialamt usw..) Geld/Unterhalt während (und auch danach) des Bezuges von Elterngeld für ein "vaterloses" Kind??



Im Voraus vielen Dank für Antworten!!!

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chrissi81

unregistriert

2

Freitag, 29. Juli 2011, 18:16

Ich hab es jetzt ein paar Mal gelesen und muss einfach fragen - ist das ernstgemeint??? ?(

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airam

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3

Freitag, 29. Juli 2011, 19:34

... ganz ehrlich jetzt mal ... Chrissis Reaktion kann ich voll nachvollziehen !


Ich hoffe das Dir bewußt ist, das sich hier zumeist Leute befinden die aufgrund ihres "plötzlichen" Alleinerziehenden-Status (welcher bei den meisten so nie geplant war) nicht unbedingt mit so einer Fragestellung auseinandersetzen mögen . :!: .. .


Ganz direkt gesagt : Ein Kind wollen, aber niemanden der in irgend einer Form Anspruch auf Umgang haben könnte oder gar Sorgerecht beanspruchen könnte ??? Aber das Geld zur Unterstützung vom Staat kassieren ??? Sorry ... Ich glaub verkehrte Fragestellung am verkehrten Ort :!:



Falls aber die Fragestellung ernst gemeint ist, kann ich nur empfehlen mal an den Ämtern selber nachzufragen oder aber eine Rechtsberatung einholen (irgend ein Anwalt wird mit Sicherheit gerne Antwort darauf geben) ...

Ich für meinen Teil würde später als Kind durchaus wissen wollen warum, weshalb, wieso ;) -- Nur mal so zum Nachdenken ...

Falls Dein Begehren nach einem Kind so stark ist, such Dir ´nen Mann, (Patnerbörsen sind im übrigen ganz leicht im Internet zu finden ...)
:rot "Verantwortlich ist man nicht nur für das, was man tut, sondern auch für das, was man nicht tut." (Laotse)
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Freitag, 29. Juli 2011, 22:46

Nein bekommst du nicht! Um irgendwelche Unterstützung zu erhalten mußt du den KV abgeben.

Aber du solltest mal überdenken ob man Kinder wirklcih so auf Wunsch bestellen sollte ... Kinderwunsch hin oder her.

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Speuzi

unregistriert

5

Samstag, 30. Juli 2011, 08:36

Morgen,

also meines Wissens, können Samenspenden nur Paare erhalten, denen aus medizinischen Gründen ein Kind versagt bleibt. Für alleinstehende Frauen ist eine Samenbank nicht vorgesehen.

Ein Kind hat in Deutschland ein Anrecht auf Versorgung, Unterhalt, auf beide Elternteile.
Ein Kind sollte zudem, wenn möglich, immer ein Antwort auf die Frage erhalten, wer sein Vater ist. Diesem Kind würde auf der väterlichen Seite alles fehlen...dieses Kind wird keine Großeltern väterlicherseits haben...keine Tanten..keine Onkel.
In Betreuungseinrichtungen..wird auch mal was für Väter gebastelt..und gemeinsame Papa-Kind-Veranstaltungen organisiert. Toller Gedanke für ein Kind, wenn es ja noch nicht mal ein Foto von seinem Vater hat.

Ne aber..is klar....ein Kind groß ziehen..ohne das jemand einem "rein redet"...der Staat ist dem Kind gegenüber unterhaltsverpflichtet....super Gedanke..und so schön einfach :) .

Ein Glück, dass es sowas in D nicht gibt!

Ein Kind ist keine Ware..die man sich bestellt....

vg
Simone

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airam

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6

Samstag, 30. Juli 2011, 10:15

Hier mal eine aktuelle Urteilsbegründung aus dem Jahre 2011 ...

Zitat

Das Kind war durch eine anonyme Samenspende in einer dänischen Fertilitätsklinik gezeugt worden.Nach seiner Geburt beantragte die Mutter für das Kind Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG).


Kommt nicht in Frage, meint das Verwaltungsgericht Frankfurt/Main.


Weil alleinerziehende Elternteile ihre Kinder in der Regel unter erschwerten Bedingungen erziehen und bei Ausfall von Unterhaltsleistungen des anderen Elternteils auch im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit für den von dem anderen Elternteil geschuldeten Unterhalt aufkommen müssen, soll diese zusätzliche Belastung durch die öffentliche Unterhaltsleistung nach UVG aufgehoben oder wenigstens gemildert werden.

Deshalb soll die öffentliche Unterhaltsleistung dem alleinerziehenden Elternteil – wenn auch Anspruchsinhaber das von ihm erzogene Kind ist – dann eine Hilfestellung geben, wenn die erwarteten Unterhaltsleistungen des anderen Elternteils gewissermaßen planwidrig ausbleiben.

An dieser Planwidrigkeit des Ausbleibens des zivilrechtlichen Unterhalts fehlt es hier. Denn mit der Befruchtung in einer dänischen Fertilitätsklinik in Form einer anonymen Samenspende ist von vornherein bewusst und gewollt und damit planvoll ein Lebenssachverhalt herbeigeführt worden, in dem ein gesetzlich zum Unterhalt verpflichteter Vater, den der Sozialleistungsträger in Anspruch nehmen könnte, nicht zur Verfügung steht.

VG Frankfurt/Main v. 23.02.2011 - 3 K 4145/10.F




Denke damit ist bereits so gut wie alles gesagt ....
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7

Montag, 1. August 2011, 00:13

Ob nun Geld vom Amt ist die eine Seite der Sache.....



Aber einem Kind zu sagen, ich liebe Dich, ich wollte Dich, es gab nicht den passenden Partner, aber es gibt da Männer, die für solche Problematik hilfreich sind.....



oder zu erklären, warum Papa zu anderen Kindern zieht, warum Papa neue Kinder hat und die lieber hat, warum Papa nicht aufs Zeugnis reagiert, warum Papa immer pleite ist wegen des Kindesunterhaltes, den er "Mama bezahlt", warum Papa ihn nicht zum Training gehen lässt, warum Papa ihn nicht wie verabredert zu den Ferien abholt, warum Papa den Urlaub außerhalb der Ferienzeit bucht, warum man ständig zum JA muss, weil Papa mal wieder was verbietet, oder die Unterschrift verweigert.....



ich weiß nicht, was ein (kleiner) Mensch besser vertragen kann.



Zumindest würde ich nach meiner Erfahrung nicht so abwertend über den Gedanken reden.

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baby2011

Anfänger

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8

Montag, 1. August 2011, 00:35

und was machen die frauen die in ein one -night-stand schwanger geworden sind oder wie auch immer und dem vater nicht kennen...solche fälle gibt es doch auch und was machen die frauen dann?

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airam

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9

Montag, 1. August 2011, 01:40

@baby2011 :)

ons (one-night-stands) wurden hier nicht erfragt ... werden aber scheinbar auch von der TS ausgeschlossen, da sie wie sie selber schreibt nicht auf den "Prinzen" warten möchte. Zudem wird bei einem "ons" wie Du ihn beschreibst, nicht davon ausgegangen ein Kind zu empfangen, denn ansonsten wäre der Vater doch planvoller ausgesucht worden ;)
Auch bei "ons" werden die Behörden recht aktiv, um den evtl. Vater ausfindig zu machen, bzw. die Mutter ist dazu verpflichtet alles was ihr von ihm bekannt ist offenzulegen (und das kann ziemlich viel Lauferei bedeuten somit und auch Verfahren ggfs. ... Wer eine Vaterschaftsklage durchhat, kann davon mitreden ...) ... Davon ab würde jede Mutter in dieser Situation alles tun, um sich beraten zu lassen, und ggfs. alles tun um den Vater irgends aufzufinden (denn sie weiß im Regelfall wo sie ihre Gefühle übermannten und meistens sogar mit wem) ... Da kümmern , sich aber sowohl die UVG stelle (Jugendamt) als auch andere Stellen dann um Gesetzeskonformes handling...

Zitat

Weil alleinerziehende Elternteile ihre Kinder in der Regel unter erschwerten Bedingungen erziehen und bei Ausfall von Unterhaltsleistungen des anderen Elternteils auch im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit für den von dem anderen Elternteil geschuldeten Unterhalt aufkommen müssen, soll diese zusätzliche Belastung durch die öffentliche Unterhaltsleistung nach UVG aufgehoben oder wenigstens gemildert werden.
Deshalb soll die öffentliche Unterhaltsleistung dem alleinerziehenden Elternteil – wenn auch Anspruchsinhaber das von ihm erzogene Kind ist – dann eine Hilfestellung geben, wenn die erwarteten Unterhaltsleistungen des anderen Elternteils gewissermaßen planwidrig ausbleiben
Du kannst aber gerne eigene Themen erstellen an entsprechender Stelle ;)


@georg1211 :)

Der Gedanke selber ist nachvollziehbar, für viele auch verständlich, ändert aber nichts an der Fragestellung in diesem Fall ...

Zitat

schon seit Längerem durchforste ich das Netz auf der Suche nach Antworten..... Ich bin berufstätig habe einen 4jährigen Sohn für den der Vater Unterhalt zahlt. Sehr gern hätte ich noch ein Kind und mag nicht mehr auf den "Prinzen" warten. Also eine Zeugung per Samenspende. Ich verdiene zwar nicht schlecht, aber gerade während der Elternzeit würde nur mit dem Elterngeld das Geld knapp werden. Hier also meine Frage: Bekomme ich von irgend einer Stelle (Jugendamt/Sozialamt usw..) Geld/Unterhalt während (und auch danach) des Bezuges von Elterngeld für ein "vaterloses" Kind??



DieFragestellung der TS selber muss mit einem klaren "NEIN bekommst Du nicht" beantwortet werden ! Diese Konstellation einer Familiengründung ohne Vater, mit der von der TS vorweg gestellten Option wurde bereits rechtskräftig abgeurteilt, sogar bereits mehrfach ... ich habe die aktuellste Urteilsbegründung diesbezüglich rausgesucht und on gestellt.

Zitat

An dieser Planwidrigkeit des Ausbleibens des zivilrechtlichen Unterhalts fehlt es hier. Denn mit der Befruchtung in einer dänischen Fertilitätsklinik in Form einer anonymen Samenspende ist von vornherein bewusst und gewollt und damit planvoll ein Lebenssachverhalt herbeigeführt worden, in dem ein gesetzlich zum Unterhalt verpflichteter Vater, den der Sozialleistungsträger in Anspruch nehmen könnte, nicht zur Verfügung steht.



und noch einmal - ich hoffe zum letzten mal nun ;)

Zitat

Das Kind war durch eine anonyme Samenspende in einer dänischen Fertilitätsklinik gezeugt worden.Nach seiner Geburt beantragte die Mutter für das Kind Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG).


Kommt nicht in Frage, meint das Verwaltungsgericht Frankfurt/Main.


Weil alleinerziehende Elternteile ihre Kinder in der Regel unter erschwerten Bedingungen erziehen und bei Ausfall von Unterhaltsleistungen des anderen Elternteils auch im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit für den von dem anderen Elternteil geschuldeten Unterhalt aufkommen müssen, soll diese zusätzliche Belastung durch die öffentliche Unterhaltsleistung nach UVG aufgehoben oder wenigstens gemildert werden.

Deshalb soll die öffentliche Unterhaltsleistung dem alleinerziehenden Elternteil – wenn auch Anspruchsinhaber das von ihm erzogene Kind ist – dann eine Hilfestellung geben, wenn die erwarteten Unterhaltsleistungen des anderen Elternteils gewissermaßen planwidrig ausbleiben.

An dieser Planwidrigkeit des Ausbleibens des zivilrechtlichen Unterhalts fehlt es hier. Denn mit der Befruchtung in einer dänischen Fertilitätsklinik in Form einer anonymen Samenspende ist von vornherein bewusst und gewollt und damit planvoll ein Lebenssachverhalt herbeigeführt worden, in dem ein gesetzlich zum Unterhalt verpflichteter Vater, den der Sozialleistungsträger in Anspruch nehmen könnte, nicht zur Verfügung steht.

VG Frankfurt/Main v. 23.02.2011 - 3 K 4145/10.F



Ich hoffe das das Thema hiermit nun beendet ist ...
:rot "Verantwortlich ist man nicht nur für das, was man tut, sondern auch für das, was man nicht tut." (Laotse)
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Beruf: Fremdsprachenkorrespondentin / Arbeitssuchend!

10

Montag, 1. August 2011, 20:54

ich finde deine frage zwar berechtigt und kann dir dazu leider keine antwort geben aber einen kommentar als alleinerziehende mutter, die aus diesem grund auf staatliche hilfe angewiesen ist, kann ich mir nicht verkneifen:

ich muss so hart kämpfen um finanzielle unterstützung zu erhalten und mit dem geld auzukommen. WARUM willst du dir und dann deinen kindern das vorsätzlich zumuten?

ich wünschte, ich hätte diese probleme nicht und könnte meinem kind alles kaufen was (im moment noch) ich will ohne dafür auf basaren rumzurennen, internetseiten zu durchsuchen oder kontoauszüge beim amt vorlegen zu müssen.

Mein TIPP: warte auf deinen prinzen, er wird kommen, wenn es so sein soll!

Erst wer aufhört sich um sich selbst zu drehen, ist in der Lage wahre Liebe zu schenken!


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mama_wonni (01.08.2011)