@baby2011
ons (one-night-stands) wurden hier nicht erfragt ... werden aber scheinbar auch von der TS ausgeschlossen, da sie wie sie selber schreibt nicht auf den "Prinzen" warten möchte. Zudem wird bei einem "ons" wie Du ihn beschreibst, nicht davon ausgegangen ein Kind zu empfangen, denn ansonsten wäre der Vater doch planvoller ausgesucht worden

Auch bei "ons" werden die Behörden recht aktiv, um den evtl. Vater ausfindig zu machen, bzw. die Mutter ist dazu verpflichtet alles was ihr von ihm bekannt ist offenzulegen (und das kann ziemlich viel Lauferei bedeuten somit und auch Verfahren ggfs. ... Wer eine Vaterschaftsklage durchhat, kann davon mitreden ...) ... Davon ab würde jede Mutter in dieser Situation alles tun, um sich beraten zu lassen, und ggfs. alles tun um den Vater irgends aufzufinden (denn sie weiß im Regelfall wo sie ihre Gefühle übermannten und meistens sogar mit wem) ... Da kümmern , sich aber sowohl die UVG stelle (Jugendamt) als auch andere Stellen dann um Gesetzeskonformes handling...
Weil alleinerziehende Elternteile ihre Kinder in der Regel unter erschwerten Bedingungen erziehen und bei Ausfall von Unterhaltsleistungen des anderen Elternteils auch im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit für den von dem anderen Elternteil geschuldeten Unterhalt aufkommen müssen, soll diese zusätzliche Belastung durch die öffentliche Unterhaltsleistung nach UVG aufgehoben oder wenigstens gemildert werden.
Deshalb soll die öffentliche Unterhaltsleistung dem alleinerziehenden Elternteil – wenn auch Anspruchsinhaber das von ihm erzogene Kind ist – dann eine Hilfestellung geben, wenn die erwarteten Unterhaltsleistungen des anderen Elternteils gewissermaßen planwidrig ausbleiben
Du kannst aber gerne eigene Themen erstellen an entsprechender Stelle
@georg1211
Der Gedanke selber ist nachvollziehbar, für viele auch verständlich, ändert aber nichts an der Fragestellung in diesem Fall ...
schon seit Längerem durchforste ich das Netz auf der Suche nach Antworten..... Ich bin berufstätig habe einen 4jährigen Sohn für den der Vater Unterhalt zahlt. Sehr gern hätte ich noch ein Kind und mag nicht mehr auf den "Prinzen" warten. Also eine Zeugung per Samenspende. Ich verdiene zwar nicht schlecht, aber gerade während der Elternzeit würde nur mit dem Elterngeld das Geld knapp werden. Hier also meine Frage: Bekomme ich von irgend einer Stelle (Jugendamt/Sozialamt usw..) Geld/Unterhalt während (und auch danach) des Bezuges von Elterngeld für ein "vaterloses" Kind??
DieFragestellung der TS selber muss mit einem klaren "NEIN bekommst Du nicht" beantwortet werden ! Diese Konstellation einer Familiengründung ohne Vater, mit der von der TS vorweg gestellten Option wurde bereits rechtskräftig abgeurteilt, sogar bereits mehrfach ... ich habe die aktuellste Urteilsbegründung diesbezüglich rausgesucht und on gestellt.
An dieser Planwidrigkeit des Ausbleibens des zivilrechtlichen Unterhalts fehlt es hier. Denn mit der Befruchtung in einer dänischen Fertilitätsklinik in Form einer anonymen Samenspende ist von vornherein bewusst und gewollt und damit planvoll ein Lebenssachverhalt herbeigeführt worden, in dem ein gesetzlich zum Unterhalt verpflichteter Vater, den der Sozialleistungsträger in Anspruch nehmen könnte, nicht zur Verfügung steht.
und noch einmal - ich hoffe zum letzten mal nun
Das Kind war durch eine anonyme Samenspende in einer dänischen Fertilitätsklinik gezeugt worden.Nach seiner Geburt beantragte die Mutter für das Kind Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG).
Kommt nicht in Frage, meint das Verwaltungsgericht Frankfurt/Main.
Weil alleinerziehende Elternteile ihre Kinder in der Regel unter erschwerten Bedingungen erziehen und bei Ausfall von Unterhaltsleistungen des anderen Elternteils auch im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit für den von dem anderen Elternteil geschuldeten Unterhalt aufkommen müssen, soll diese zusätzliche Belastung durch die öffentliche Unterhaltsleistung nach UVG aufgehoben oder wenigstens gemildert werden.
Deshalb soll die öffentliche Unterhaltsleistung dem alleinerziehenden Elternteil – wenn auch Anspruchsinhaber das von ihm erzogene Kind ist – dann eine Hilfestellung geben, wenn die erwarteten Unterhaltsleistungen des anderen Elternteils gewissermaßen planwidrig ausbleiben.
An dieser Planwidrigkeit des Ausbleibens des zivilrechtlichen Unterhalts fehlt es hier. Denn mit der Befruchtung in einer dänischen Fertilitätsklinik in Form einer anonymen Samenspende ist von vornherein bewusst und gewollt und damit planvoll ein Lebenssachverhalt herbeigeführt worden, in dem ein gesetzlich zum Unterhalt verpflichteter Vater, den der Sozialleistungsträger in Anspruch nehmen könnte, nicht zur Verfügung steht.
VG Frankfurt/Main v. 23.02.2011 - 3 K 4145/10.F
Ich hoffe das das Thema hiermit nun beendet ist ...