Hallo Cindy 49577
Dein Noch-Mann möchte das Aufenthaltbestimmungsrecht für beide Kinder ... Du brachtest den älteren Sohn mit in die Beziehung, ihr bekamt in der außereheligen Lebensgemeinschaft ein weiteres gemeinsames Kind, und heiratet vor 5 Jahren ...
Kann ich davon ausgehen, daß beim zweiten Kind er die Vaterschaft direkt anerkannte und somit auch bei Eurer Heirat als ehelicher Sohn galt ? Wie ist das mit dem ersten ? Wurde er adoptiert von Deinem Ehemann? - Nur dann hätte er ein anteiligiges Recht auf das Sorgerecht und somit ffgs. auch auf das Aufenthaltbestimmungsrechtes (ABR) in gemeingültiger Form .
Vom gedanklichen her nun: Der erste Sohn ist 10 Jahre alt, Eure Beziehung (ob verheiratet oder nicht) bestand ebenfalls 10 Jahre, von daher ist der ältere Sohn wie ein eigenes Kind für Deinen Mann gewesen, inwieweit bestand denn in der Zeit Kontakt zum eigentlichen Kindesvater des ersten Sohnes ? ... Inwieweit hat Dein Mann bisher die komplette Vaterschaft für beide Kinder ausgeübt? ... Har er Deinen Sohn komplett integriert, in seinem Familienleben ? ... Von daher wären seine Handlungen zumindest logsich nachvollziehbar
Der Umzug selber obliegt dem Alltag des Kindes ...Demnach darf der Aufenthaltsbestimmungsberechtigte, bei dem das Kind lebt, alle Angelegenheiten des täglichen Lebens alleine entscheiden. Als Angelegenheiten des täglichen Lebens gelten: Schulalltag, Anmeldung zu einem Nachhilfeunterricht oder Sportverein, Essensfragen, Fernsehkonsum, Kleidung, Umgang mit Freunden, Besuch von Sport- oder Kulturveranstaltungen, die gewöhnliche medizinische Versorgung, Taschengeld, Verwaltung üblicher Geldgeschenke durch Verwandte, Zustimmung nach § 110 BGB (Eigentumserwerb durch Verwendung von Taschengeld) und alle anderen häufig vorkommenden Situationen, die eine sorgerechtliche Entscheidung erfordern, deren Auswirkungen auf die Entwicklung des Kindes aber ohne Aufwand wieder abänderbar sind.Das gemeinsame Sorgerecht findet nur noch Anwendung in Angelegenheiten, deren Regelungen für das Kind von erheblicher Bedeutung sind. Diese sind beispielsweise: Schulwechsel, Umschulung, Berufswahl, Wechsel des Kindes in ein Heim oder Internat, Taufe, schwere medizinische Eingriffe und Reisen kleiner Kinder in ihnen nicht vertraute Kulturkreise bei mehrstündigen Flügen. ...
hoffe Dir ein wenig weitergeholfen zu haben
LG airam
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