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jea
25.05.2012
um 09:58 Uhr
ich hätte gerne stahlseiile als nerven guten morgen
 
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Umfrage

6%

manchmal

92%

nein

2%

ja

Insgesamt 65 Stimmen
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von mona84

Cindy49577

Anfänger

Beiträge: 3

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Wohnort: OSnabrück

1

Montag, 12. September 2011, 11:47

Wie schafft man diese Zeit??

Hallo Zusammen,

also habe mich von meinem Ehemann im Juli getrennt,wir waren 10 Jahre zusammen davon 5 verheiratet.Ich habe einen Sohn (10) mit in die Beziehung gebracht,wir haben dann noch ein gemeinsames Kind (7) bekommen.

Ich habe mich getrennt ...weil ich in der Ehe dennoch das Gefühl hatte alleinerziehend zu sein!!! Er war der Meinung er geht 8Std arbeiten damit hat er sein Soll erfüllt.

Nun ja jetzt spielt er den Über-Vater möchte das Aufenthaltsbestimmungsrecht für BEIDE Kinder!!Letzte Woche waren wir beim JA ....die Mitarbeiterin war völlig geschockt von Ihm.Er ist/war zu keinem Kompromiss bereit möchte sich nicht aussergerichtlich einigen.Vor allem hat man ihm auch darauf hingewiesen das er kein Anrecht auf MEINEN Sohn hat.

Er hat oh Ton schon nach 3 Wochen eine neue Partnerin auch mit Kind ....haben sich wohl im Internet kennengelernt.Die natürlich auch da ist wenn die Kids zu ihm am WE kommen.Meine beiden sind schon eifersüchtig auf das "Neue" Kind und meinen "Papa kümmert sich gar nicht um uns" u.s.w

Er lässt meinen Großen 8km allein mit dem Rad zum Schwimmbad fahren u.s.w. ich finde das geht gar nicht!!!

Also , ich bin vor 10 Jahren hier her gezogen wegen Ihm!! Ich überlege ob ich in meine Heimat zurück gehe,aber darf ich es denn???

Hier ist weder Familie noch sonst irgendwas!!!Und wie verhalte ich mich mit der Neuen Situation das er ne NEue mit Kind hat u.s.w.

Ohje Wo liegen meine Rechte und wo kann ich ein Veto einlegen??Kann ich verlangen das NUR er sich um die Kinder kümmert o.ä.



Vielen Dank für evtl. Antworten Anregungen ect.

Cindy

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Moni42

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2

Montag, 12. September 2011, 13:46

Hallo und herzlich willkommen,

ich beantworte mal die Fragen, die mir ins Auge fallen:

wie schafft man das denn................tja, dass kann wahrscheinlich nicht jeder beschreiben, aber es ist sicher mann/frau schafft es.

Umziehen ohne Zustimmung des KV geht nicht.

Für den Großen ist der Kontakt sicher wichtig, aber du hast allein alle Rechte. Aber wenn du deinen Sohn gehen läßt, hast du keinen Einfluss auf das was er ihm erlaubt oder mit ihm macht.

Hol dir Profihilfe bzw. erhalte sie an deiner/eurer Seite, die notfalls dich alleine weiterbetreut.

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Cindy49577

Anfänger

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Wohnort: OSnabrück

3

Montag, 12. September 2011, 14:06

Hallo Moni

vielen Dank erstmal für Deine Antworten :-)

Wir werden demnächst die Entcheidung über das Aufenthaltsbestimmungsrecht per Gericht haben. Sollte ich es bekommen ....kann ich trotzdem nicht ohne seine Zustimmung umziehen?

Ich sollte vielleicht erwähnen ....das es sich um 300-350km handeln wird :love:

Gruß Cindy

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Moni42

Senior Mitglied

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4

Montag, 12. September 2011, 15:25

Sollte ich es bekommen ....kann ich trotzdem nicht ohne seine Zustimmung umziehen?


das kann ich nicht beantworten, weiß ich nicht.

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airam

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5

Montag, 12. September 2011, 16:54

Hallo Cindy 49577 :)

Dein Noch-Mann möchte das Aufenthaltbestimmungsrecht für beide Kinder ... Du brachtest den älteren Sohn mit in die Beziehung, ihr bekamt in der außereheligen Lebensgemeinschaft ein weiteres gemeinsames Kind, und heiratet vor 5 Jahren ...
Kann ich davon ausgehen, daß beim zweiten Kind er die Vaterschaft direkt anerkannte und somit auch bei Eurer Heirat als ehelicher Sohn galt ? Wie ist das mit dem ersten ? Wurde er adoptiert von Deinem Ehemann? - Nur dann hätte er ein anteiligiges Recht auf das Sorgerecht und somit ffgs. auch auf das Aufenthaltbestimmungsrechtes (ABR) in gemeingültiger Form .

Vom gedanklichen her nun: Der erste Sohn ist 10 Jahre alt, Eure Beziehung (ob verheiratet oder nicht) bestand ebenfalls 10 Jahre, von daher ist der ältere Sohn wie ein eigenes Kind für Deinen Mann gewesen, inwieweit bestand denn in der Zeit Kontakt zum eigentlichen Kindesvater des ersten Sohnes ? ... Inwieweit hat Dein Mann bisher die komplette Vaterschaft für beide Kinder ausgeübt? ... Har er Deinen Sohn komplett integriert, in seinem Familienleben ? ... Von daher wären seine Handlungen zumindest logsich nachvollziehbar ;)

Der Umzug selber obliegt dem Alltag des Kindes ...Demnach darf der Aufenthaltsbestimmungsberechtigte, bei dem das Kind lebt, alle Angelegenheiten des täglichen Lebens alleine entscheiden. Als Angelegenheiten des täglichen Lebens gelten: Schulalltag, Anmeldung zu einem Nachhilfeunterricht oder Sportverein, Essensfragen, Fernsehkonsum, Kleidung, Umgang mit Freunden, Besuch von Sport- oder Kulturveranstaltungen, die gewöhnliche medizinische Versorgung, Taschengeld, Verwaltung üblicher Geldgeschenke durch Verwandte, Zustimmung nach § 110 BGB (Eigentumserwerb durch Verwendung von Taschengeld) und alle anderen häufig vorkommenden Situationen, die eine sorgerechtliche Entscheidung erfordern, deren Auswirkungen auf die Entwicklung des Kindes aber ohne Aufwand wieder abänderbar sind.Das gemeinsame Sorgerecht findet nur noch Anwendung in Angelegenheiten, deren Regelungen für das Kind von erheblicher Bedeutung sind. Diese sind beispielsweise: Schulwechsel, Umschulung, Berufswahl, Wechsel des Kindes in ein Heim oder Internat, Taufe, schwere medizinische Eingriffe und Reisen kleiner Kinder in ihnen nicht vertraute Kulturkreise bei mehrstündigen Flügen. ...

hoffe Dir ein wenig weitergeholfen zu haben

LG airam : iwn
:rot "Verantwortlich ist man nicht nur für das, was man tut, sondern auch für das, was man nicht tut." (Laotse)
... : iwn ...

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airam

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6

Montag, 12. September 2011, 21:05

Zusatzinfo bezügl. Umzug bei ABR ...
Wechselt ein Elternteil, der das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht für das Kind hat, seinen Wohnort und den des Kindes innerhalb der Staaten der Europäischen Gemeinschaft gegen den Willen des im Übrigen mitsorgeberechtigten Elternteils, ist das nicht widerrechtlich im Sinne von Art. 3 HaagKindEnfÜbk, weil der andere Elternteil seine Mitsorge auch von seinem Heimatland aus in ausreichendem Maße ausüben kann (OLG Koblenz 09.08.2007 - 9 UF 450/07). .... Trotzdem wäre es zu empfehlen eine gemeinsame Lösung zu finden im Sinne der Kinder ... desweiteren sollte Dir bewußt sein, daß im Regelfall, derjenige der die Entfernung schafft, dafür Sorge zu tragen hat, daß der Umgang zwischen dem Umgangsberechtigten (und in dem Fall auch Mitsorgeberechtigtem) gefördert wird.
Inwieweit Dein Plan zurück in die Heimat zu ziehen, obwohl, beide Kinder ihr komplettes Umfeld im jetzigen Wohnumfeld haben, dem Kindeswohl entspricht ... wage ich nicht zu beurteilen. (wäre aber gerade da es gerade eh den Gerichtsweg geht ... eine Argumentation die nicht unbedingt Dir pos. gegenüber gewertet werden könnte) ....

LG airam : iwn
:rot "Verantwortlich ist man nicht nur für das, was man tut, sondern auch für das, was man nicht tut." (Laotse)
... : iwn ...

Cindy49577

Anfänger

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7

Montag, 12. September 2011, 21:18

Hallo Airam :-)

vielen Dank für deine ausführliche Erklärung. Also für meinen ältesten Sohn habe ich das alleinige Sorgerecht.
Als wir uns kennen lernten war der Kleine Mann gerade mal 8 Monate,natürlich ist er meinem Mann ans Herz gewachsen was ich ganz und gar verstehen kann.
Dennoch hat er keine "Rechte" an Ihm. Der Kontakt zum Kindsvater besteht/bestand auch immer obwohl nicht regelmässig aber doch öfter.Wir haben uns auch nie gestritten bez. Unterhalt ect.

Also das tägliche Leben meister ich zurzeit, ich organisiere den Alltag der beiden ....bin zudem auch noch Vollzeit berufstätig u.s.w.
Er arbeitet in 3 Schichten ...hat aber angekündigt das wenn er unseren Jungen bekommt sein AG ihn dann nur noch auf Frühdienst beschäftigt.
Wenn....es denn so sein soll. Im mom. bemüht er sich wenig ...d.h. er überlässt mir Elternabende,Schule , Fussball.

Aber die eigentliche Frage ob ich tatsächlich umziehen darf/könnte .....ist irgendwie noch nicht beantwortet oder? ?(

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airam

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8

Dienstag, 13. September 2011, 07:29

@Cindy49577 :)

Obwohl für den Alltag der Aufenthaltsbestimmungsberechtigte zuständig ist, ist es so, daß der Mitsorgeberechtigte auch mit einem Schulwechsel einverstanden sein sollte ... Bei einem Umzug von schätzungsweise 300-350 km stünde somit ein Schulwechsel an, womit Dein Noch-Ehemann einverstanden sein müßte ... Deswegen schrieb ich ja

Zitat

.... Trotzdem wäre es zu empfehlen eine gemeinsame Lösung zu finden im Sinne der Kinder ... desweiteren sollte Dir bewußt sein, daß im Regelfall, derjenige der die Entfernung schafft, dafür Sorge zu tragen hat, daß der Umgang zwischen dem Umgangsberechtigten (und in dem Fall auch Mitsorgeberechtigtem) gefördert wird.
Inwieweit Dein Plan zurück in die Heimat zu ziehen, obwohl, beide Kinder ihr komplettes Umfeld im jetzigen Wohnumfeld haben, dem Kindeswohl entspricht ... wage ich nicht zu beurteilen. (wäre aber gerade da es gerade eh den Gerichtsweg geht ... eine Argumentation die nicht unbedingt Dir pos. gegenüber gewertet werden könnte) ....
... Sicher darfst Du mit Deinen Söhnen umziehen, da ihr aber erst so kurz getrennt seid, sogar ziemlich direkt um das Aufenthaltbestimmungsrecht gestritten wird (sogar beider Kinder - obwohl nur ein gemeinsames vorhanden ist) , denke ich das ein Umzug auf diese Distanz mit Sicherheit einige weitere Probleme bescheren würde ...
Da Du mit Sicherheit rechtliche Beratung hast, würde ich einfach einmal explizit bei Deinem Rechtsanwalt nachfragen, in dem Fall kann ich nur mit Denkanstössen dienen ;)


LG airam : iwn
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