Hallo fories,
nun sind sie geschichte: die bunten pappen. nach der übergangszeit gelten die von 2010 für 2011 fort, aber das wars dann auch. Lohnsterkarten R.I.P.
Sofern Freibeträge auf der Lohnsteuerkarte 2010 eingetragen sind, gelten diese auch im Jahr 2011 weiter, und nu? 2012 ist ja nicht mehr weit weg - und einiges, wie so oft im leben, grad bei uns AE´s änderts sich
so ganz schlau werd ich auch noch nicht draus, aber vorgeblich mein finanzamt: die sind sich zwar auch nicht einig, die geschwister dort, geben aber gern allerlei divergiende auskünfte.
das scheint zu gelten: alle freibeträge, wie z.b. ehegattenunterhalt und so - müssen separat für 2012 bis ende november 2011 erneut eingetragen werden, sonst fallen sie weg. weil wegen der neuen elekronischen form, halt.

sprich, wer nix bis dahin anmeldet für 2012, wie z.b. wegen änderung - siehe oben halt, oder u.a. keine berufsbedingte ausgaben als freibetrag angibt, wie kinderbetreuungskosten, fahrtkosten, u.ä. geht leer aus bzw. muss diese im rahmen der steuererklärung rückwirkend geltend machen.
umgekehrt wohl net

- das ist ok, sehr ok

- da hab ich lang drauf gewartet, nur für die, die es verstehen wollen und/oder bessere tipps haben.
bleibt fröhlich
lg Rick