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von mona84

pandora

unregistriert

1

Mittwoch, 12. Oktober 2011, 16:57

Erben oder nicht erben....

Hallo Ihr Lieben,

ich kaue da auf einem harten Knochen. Vor Kurzem ist meine Schwiegermutter verstorben. Wie sich herausgestellt hat, hat sie ein Testament hinterlassen. Da mein Exmann seit der Scheidung kein Sorgerecht mehr hat, sondern das alleine bei mir liegt, sind die Abschriften des Testamentes über mich an die Kinder geleitet worden. Das Testament besteht aus drei Teilen. Dem letzten Willen meines 2003 verstorbenen Schwiegervaters, einem Testament meiner Schwiegermutter aus dem Jahr 2004, und einem neuen Testament meiner Schwiegermutter aus dem Jahr 2008. 2008 habe ich mich von meinem Mann getrennt, dass Testament ist vier Wochen nach meinem Auszug erstellt worden.In den beiden ersten Testamenten haben meine Schwiegereltern ihre Enkel als Erben eingesetzt, mein Mann sollte danach den Nießnutz für das Haus meiner schwiegereltern erhalten.

In dem geänderten Testament von Oktober 2008 ist mein Mann als Erbe eingesetzt, bzw seine Kinder, falls er nicht mehr erben kann. Faktisch ist also alles vorher Niedergelegte hinfällig. In der Zeit, als die Testamentsänderung stattfand, ist die Lebensgefährtin meines Exmannes auf den Plan getreten, die sehr viel negative Aktionen gegen mich gefahren hat. Auffälliger Weise ist eben die Änderung des Testamentes zu Ungunsten der Kinder zeitgleich mit ihrem Auftauchen.

Meine Frage: kann ich das Testament anfechten? Wenn ja, was muss ich da beachten? Meine Anwältin ist zur Zeit in Urlaub, aber vielleicht hat ja jemand so eine Sache schon mal erlebt. Meine Schwiegermutter hat sehr an den Kindern gehangen, bis zum Schluß. Das ist natürlich nicht "beweisbar". Aber für uns Drei doch ein ziemlicher Schock, weil das Testament in keiner Weise ihrem Verhältnis zu den Kindern entspricht.

Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass es hier nicht um "Erbschleicherei" geht. Sollte sich jemand bemüßigt fühlen, mich dies bezüglich anschreiben zu wollen, dann bitte über pn. Ich werde jeden so gearteten Kommentar melden.
Bitte schreibt mir einfach mal eure Erfahrungen.
Danke,
pandora

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Comfort

Senior Mitglied

Beiträge: 212

Danksagungen: 350

Wohnort: Bad Rothenfelde

2

Mittwoch, 12. Oktober 2011, 17:45

Hallo pandora,

sicherlich kannst du das Testament anfechten…..die Frage ist nur, ob dieses auch den gewünschten Erfolg bringt.
Meines Erachtens, (bin wirklich kein Experte für Erbrecht) würde nach einer erfolgreichen Anfechtung des Testamentes die gesetzliche Erbfolge eintreten mit folgendem Ergebnis:

Erben erster Ordnung
Erben der ersten Ordnung sind die direkten Abkömmlinge des Erblassers. Das sind seine Kinder.

Sofern eines oder mehrere Kinder des Erblassers vor dem Erbfall verstorben sind und ihrerseits Kinder hinterlassen haben, treten diese (Enkel-)Kinder an die Stelle der Nachkommen des Erblassers. Sofern die direkten Kinder des Erblassers leben, sind die Enkelkinder von der Erbfolge ausgeschlossen.

So würde ich es sehen……

Gruß
Comfort
"Jedes Kind hat von Geburt an ein unveräußerliches Recht auf die gelebte Beziehung zu beiden Eltern. Diese Eltern-Kind-Beziehung dauert ein Leben lang und endet nicht mit der Trennung der Eltern"
OLG München

Interessenverband Unterhalt und Familienrecht e.V. (ISUV)

chrissi81

unregistriert

3

Mittwoch, 12. Oktober 2011, 17:58

Ich habe Dir ja schon was dazu gesagt :love:

Ohne X Prozent des deutschen Rechtes zu kennen, aber ist es nicht so, dass ein gemeinsam aufgesetztes und unterschriebenes Testament nicht einfach nach dem Tod der einen Person von der anderen Person geändert werden kann?! Wobei ich nicht bedacht habe, was Comfort schreibt, ob wenn Du das bestehende aktuellste Testament anfechtest die gesetztliche Erbfolge in Kraft tritt oder das ursprüngliche Testament ?(

LG
Chrissi

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »chrissi81« (12. Oktober 2011, 21:01)


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Moni42

Senior Mitglied

Beiträge: 2 185

Danksagungen: 2019

4

Mittwoch, 12. Oktober 2011, 20:32

Denke, dass ausschlaggebende ist der Wortlaut des Schwiegervaters......inwieweit da die Kinder als Erben benannt wurden.......dann würde ich meinen, dass die Schwiegermutter "nur" ihr Vermögen anderweitig festlegen kann.

Es sei den sie haben ein gemeinsames Ehegattentestament niedergelegt, dann sehe ich keine nachträgliche Möglichkeit.......

Du brauchst hier sicher einen Anwalt für Erbrecht ........ist der in Urlaub weilende so einer?

Sonst würde ich mir anderswo Info holen........

Eine Möglichkeit wäre evt. auch mal beim NAchlassgericht anzufragen.......wo und wie du für deine Kinder Informationen erhalten kannst....

Manchmal mühsam, haben das auch hinter uns, aber du bzw. die Eltern bist verpflichtet für deine Kinder Infos einzuholen.......

pandora

unregistriert

5

Donnerstag, 13. Oktober 2011, 20:47

Hallo Comfort,

so ähnlich hat sich das Gericht auch geäußert. Ich soll aber auf jeden Fall meine Anwältin noch einmal drüber gucken lassen, denn was auf den ersten Blick so aussieht, als wäre nichts zu machen, kann auch bei genauem Hinsehen anders sein. Die Hoffnung stirbt zu letzt..... :D . Trotzdem Danke für´s Statement.

pandora

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Comfort (13.10.2011)

leonies_mum

unregistriert

6

Freitag, 28. Oktober 2011, 23:19

Moin,
was es da noch drüber zu schauen gibt weis ich zwar nicht aber okay, Anwälte wollen ja auch Gekd verdienen. Erst mal sind die Kinder an der Reihe des Verstobenen. So die Frage die heri erst mal geklärt werden muss, wurde das Erbe angetretten oder ausgeschlagen, wurde es angetretten ist die sache durch. Ein Testament selbst kann niemand Enterben. Selbst wenn du es anfechten könntest, besteht hier ein Pflichtteil zu 50% die aufzuteilen sind auf alle Erben, der " niht <Pflichtteil ist im testatment festgelegt. Testamente sind nur anfechtbar, wenn nachgewiesen werden kann, das der Schreiber zum Zeitpunkt des aufsetztens , geistig dazu nicht mehr in der Lage gewesen wäre und dies ist zu beweisen. Wenn der Ex und dessen Lebensgefährtin noch leben und die nächsten Erben sind gibts für eich erst mal garnichts, bis der Kindesvater verstirbt, dann gibts für euch, zumindest den Pflichtteil, wenn ein Testament nichts anderes , aussagt und wenn er nicht alles verprasst so das nur noch Schulden vorhanden sind. Im übrigen mal so als Tip auch wenn ich nicht , so dafür bin anderen die kohle aus den taschen zu ziehen, kann ich mal verlauten, das ein Erbe auch Einkommen bedeutet welches sich auf eine Unterhaltszahlung auswirken kann.... Nur mal so am rande...

lg

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