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von mona84

Cristl

Profi

Beiträge: 232

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1

Dienstag, 25. Oktober 2011, 00:15

Wer hat da Erfahrung? Schwiegereltern klagen "Geschenke" ein

Hallo in die Runde ;)
Melde mich zurück aus einer sehr bewegten Zeit....hatte drum wenig Zeit fürs Forum übrig :(
momentan erwähre ich mich gegen meinen netten Schwiegervater 8| ...
... zuletzt hat er nun die von meinem Ex und mir vor Gericht getroffene Umgangsvereinbarung verhindert
und heute flattert nun endlich die Klage ins Haus, mit welcher er wegen Wegfall der Geschäftsgrundlage (Scheidung) seine "Geschenke" zurückfordert.
Ich will an dieser Stelle nicht ins Detail gehen, sondern erst mal in die große Runde fragen, wer damit selbst schon Erfahrungen sammeln durfte 8) .... und mit mir die ein oder andere Erfahrung austauschen würde...
Danke
und liebe Grüße
LG Cristl

Zitat

Auch aus Steinen,
die einem in den Weg gelegt werden,
kann man Schönes bauen.

(Johann Wolfgang von Goethe)
Man gebe mir die Gelassenheit Dinge hinzunehmen die ich nicht ändern kann!!! 8|

Moni42

Senior Mitglied

Beiträge: 2 185

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2

Dienstag, 25. Oktober 2011, 12:57

Ich habe davon schon gelesen, ist also durchaus nicht unüblich......
Auch ahbe ich gehört und erlebt, dass Geschenke die an beide ginge, dem jeweiligen Kind geblieben ist, da so gewünscht.

Aber reicht es nicht zu sagen, zu schreiben.....das und das möchte ich zurück.
Muss da geklagt werden? Wer so eine Altfamilie, hat braucht keine Feinde mehr.

Viel Nerven wünsch ich dir.......

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Cristl (26.10.2011)

chrissi81

unregistriert

3

Dienstag, 25. Oktober 2011, 13:07

Man man man, man liest hier ja immer mal wieder ziemlich schräge Geschichten aber das hier toppt mal wieder vieles... 8|
Erfahrungen habe ich da gottlob keine, ich kann Dir nur ebenfalls viele Nerven wünschen und die Fähigkeit, dem allen auch eine humoristische Seite abzugewinnen (hat so ein bißchen was vom Ohnsorgtheater der Moderne ;) ).
Würde mich trotzdem interessieren, wie das weitergeht - ganz ohne das deutsche Recht in- und auswendig zu kennen, in der Grundschule habe ich den Satz gelernt "geschenkt ist geschenkt, wieder holen ist gestohlen"...ob der auch im Erwachsenenleben noch gilt?!

LG
Chrissi

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Cristl (26.10.2011)

Comfort

Senior Mitglied

Beiträge: 212

Danksagungen: 350

Wohnort: Bad Rothenfelde

4

Dienstag, 25. Oktober 2011, 13:36

Hallo,

wie immer habe ich wenig Zeit für ausführliche Antworten:

Daher hier mal nen Link:
Rückforderung

Gruß
Comfort
"Jedes Kind hat von Geburt an ein unveräußerliches Recht auf die gelebte Beziehung zu beiden Eltern. Diese Eltern-Kind-Beziehung dauert ein Leben lang und endet nicht mit der Trennung der Eltern"
OLG München

Interessenverband Unterhalt und Familienrecht e.V. (ISUV)

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Cristl (26.10.2011)

Beiträge: 278

Danksagungen: 440

Wohnort: Deutschland

5

Dienstag, 25. Oktober 2011, 14:05

Also, ich habe auf dem Gebiet nur schlechte Erfahrungen gemacht.

Bei uns ging es um viel Geld, dass mein Schwiegervater bekam, als er von seiner Schwester für das elterliche Haus ausbezahlt wurde und um einen Teil einer großen Abfindung.

Das Geld wurde uns geschenkt, weil man es ja "mit warmen Händen" weitergeben wollte.
Wir steckten das Geld in ein Reihenhaus.

Mein Schwiegervater verstarb leider viel zu früh (er war ein wirklich herzensguter und liebenswerter Mensch)
und ein paar Jahre später verabschiedete sich mein Mann.
Einige Wochen danach bekam ich von der RA meines Mannes, die nun auch RA meiner Schwiegermutter war Post mit der Aufforderung, das Geld zurückzuzahlen.
Auf Grund des hohen Streitwertes ergaben sich alleine für den Schriftverkehr Unsummen an RA-Kosten für mich.

Langer Rede kurzer Sinn: ich habe alles zurückgezahlt.
Dieses Geld war ein ewiges Druckmittel, das mich immer wieder in Unruhe und zermürbende Hilflosigkeit stürzte.
Die Idee, dass wenigstens ein bissel was vom Hausverkauf für mich übrig bleiben würde, konnte ich begraben.
Dafür hat mein Ex jetzt ein neues Haus im teuersten Stadtteil gebaut.

Aber: ich habe meine Ruhe! Und muss niemandem für irgendwas dankbar sein. Ich bin niemandem etwas schuldig. Das ist mir wichtig.

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Moni42

Senior Mitglied

Beiträge: 2 185

Danksagungen: 2019

6

Dienstag, 25. Oktober 2011, 19:23

Im dargestellten Fall, der zu einer Änderung des Umganges mit den Geschenken im Falle einer Trennung führte, geht es darum, dass der Mann die Wohnung bzw. das Haus behält, welches die Schwiegereltern finanziert haben.
Das ist ja echt schräg......würde mir auch nicht gefallen. Es sei denn die Tochter wurde finanziell entschädigt.

Hier gibt es sicher wieder verschiedene Auslegungsmöglichkeiten.
Reale Dinge kann man sicher zurückgeben (Buch, Kleidung, Schmuck......). was verbraucht wurde ist sicher weg (Körperlotion, Sekt, Wein .....)
schwierig wird es bei Helfen von Einkäufen (HAus, Auto....)

Was ist mit finanziertem Urlaub.......

Alles ganz schön krank...

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Ingo773

Anfänger

Beiträge: 38

Danksagungen: 32

Wohnort: Wesel

7

Dienstag, 25. Oktober 2011, 22:12

Ich verstehe das sowieso nicht. Warum müssen Menschen, die sich einst geliebt haben, dann zum Teil so aufeinander losgehen oder warum muss ein Familienteil plötzlich so rabiat werden. Einfach nur schlimm und krank sowas.

feels

Meister

Beiträge: 964

Danksagungen: 653

Wohnort: Leipzig

Beruf: Ingenieur für Technische Gebäudeausrüstung

8

Mittwoch, 26. Oktober 2011, 14:08

Nur mal ganz kurz!
Was gibt es nur für Menschen? Hammer!
LG der Feels ;)

"...Es gibt nur einen Grund, warum Menschen nicht haben, was sie wollen: weil sie mehr an das denken, was sie nicht wollen. Achte auf Deine Gedanken, und achte auf die Worte, die Du aussprichst. Die meisten Menschen denken an das, was sie nicht wollen, und wundern sich, warum es ihnen wieder und wieder begegnet."(The Secret-Das Geheimnis)

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Cristl

Profi

Beiträge: 232

Danksagungen: 232

9

Mittwoch, 26. Oktober 2011, 23:56

Danke Comfort für deinen Link!
Leider hilft er mir nur bedingt... Der BGH Fall ist ja anders als bei mir. Dort hat der Schwiegersohn das Geld bekommen, um ein Haus für sich zu kaufen...
In meinem Fall geht es darum, dass sie uns z.B. VOR der Ehe das Geld für einen Kühlschrank gegeben haben, das plus 400,- über dem Neupreis wollen sie nun zurück. Der Kühlschrank blieb zwar bei mir (haben wir bei der Hausratsaufteilng im Beisein der Schwiegereltern so besprochen, weil ich für 2 Kinder ein Gefrierfach brauchte und den anderen Kühlschrank den wir noch hatten mit 3 Sternefach mein Ex dafür bekam... Er hat ihn aber nie abgeholt, wollte ihn später nicht mehr, wohnt ja bei Mama u Papa ;) ...)
so werden mehrere Posten aufgeführt...
Er rechnet auch Arbeitszeiten am Haus ab.... hat angeblich ein Baubuch geführt... aber da steht mehr als er gemacht hat.... ich hab kein Buch geführt, wie kann ich also das Gegenteil nachweisen?
Sie haben uns Geld geliehen für einen Ofen. Der Ofen wurde bei der Hausratsaufteilung meinem Ex zugeschrieben (auch der steht noch hier, weil er ihn nicht holt)... das Geld wollen sie aber von mir. Warum soll ich das zurückzahlen, wenn ich doch den Ofen nicht besitze???
Sie haben uns 6000,- geliehen, die hatte ich auch angeboten gehabt zu zahlen. Obwohl sie die ja nicht nur mir geliehen haben...
Naja, jetzt lass ich halt das Gericht und die Anwälte machen.
Froh bin ich aber, dass es die gleiche Richterin ist, wie bei Scheidung, Umgang, Unterhalt... so bekommt sie ein Gesamtbild...
Dieser Schwiegervater hat die vor Gericht getroffene Umgangsvereinbarung zwischen meinem Ex und mir verhindert. Ich übernehme sämtliche Unterhaltspflichten seines Sohnes (trotz Titel, aber wer nicht arbeiten will....) und er versucht mir noch mehr Geld zu entlocken...
Au weia...
Krank finde ich es auch. Aber Hass macht krank.
Hass ist ein schlechter Berater... Gott sei Dank ist er nicht meiner 8) .

Die RA und Gerichtskosten gehen mir jedoch langsam an die Substanz....
Manchmal denk ich mir, ich sollte das Haus einfach verkaufen... dann hätte mein lieber Ex noch mehr Schulden bei mir... und ich könnte Teilzeit arbeiten :whistling: .
Aber meine Kinder sind doch glücklich hier, ich hab so viel Arbeit und selbstverdientes Geld reingesteckt...
ich möchte meinen Kids mal dieses Haus schuldenfrei übergeben...

Dieser Schwiegervater hat so einen Hass auf mich, dass es ihm ein Fest wäre, wenn ich das Haus verkaufen müsste...
Er liebt zumindest seine große Enkelin sehr (und ist ihr, das erkenne ich ihm an!!!) ein liebevoller Opa.
Wie kann er nur so blind sein in seinem Hass und nicht sehen, dass er hier an die Substanz seiner Enkelin/nen geht!?!
:(
LG Cristl

Zitat

Auch aus Steinen,
die einem in den Weg gelegt werden,
kann man Schönes bauen.

(Johann Wolfgang von Goethe)
Man gebe mir die Gelassenheit Dinge hinzunehmen die ich nicht ändern kann!!! 8|

mama_wonni

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Wohnort: Essen

Beruf: Altenpflegerin

10

Donnerstag, 27. Oktober 2011, 04:18

Ja Christl,
ich kann sowas auch nicht verstehen...Ich bekomme Bauchweh wenn ich das lese... ;(
Meine Schwiegereltern haben damals auch zu ihrem Sohn gehalten...Ganz verständlich..Sie waren ín dieser Zeit auch nicht nett zu mir..Naja verständlich aus ihrer Sicht... Ich habe ja auch für vieles Verständnis...Aber Deine Schweigereltern schlagen den Fass den Boden aus...Ich hoffe, das Gericht wird zu einem vernünftigen Ergebnis kommen...

Viel Glück

Wonni
"Es ist leichter einen Atomkern zu zertrümmern, als ein Vorurteil"

-Albert Einstein

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