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Silvester 2011
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6%

manchmal

92%

nein

2%

ja

Insgesamt 65 Stimmen
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von mona84

leonies_mum

unregistriert

1

Montag, 31. Oktober 2011, 07:47

Moin, alleine aus der Überschrift, ohne das ich den rest jetzt noch nicht gelesen habe, würde ich dir davon abraten.
Du machst dich zum einen STrafbar nach

§ 187 StGb
§ 263 StGb Abs. 1 ( wenn du Unterhaltsvorschuss bekommst, ebenfalls beim Alleinerziehend Zuschuss)
§ 235 StgB

Dann verhinderst du das Recht eines Kindes nach § 1684 Abs. 1

Ebenso missachtest du das Erbrecht

Und da fallen mir noch einige andere Dinge ein.

Ich würde mir das überlegen. Wenn ihr euch beide 100% sicher seit, dann tut bitte so als wäre nichts gewesen, aber lass dir eine gute auzsrede dem kind gegenüber einfallen wer warum wie wo und wann der Papa ist. Tst du das nicht und es bekommt das Irgendwann mal selber raus wirst du deines Lebens nicht mehr froh. Und spätestens wenn das Kind den leiblichen Vater kennenlernen will, wirds eng für dich und dann holen dich die ganzen § wieder ein.

lg

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pimboli (31.10.2011)

Marienkäfer

Schüler

Beiträge: 84

Danksagungen: 98

Wohnort: Hessen

2

Montag, 31. Oktober 2011, 07:50

was sagt er?

Guten Morgen,

hast du ihm denn mal deine Fragen gestellt? Was meint er denn, warum er Kontakt zu dir will, aber nicht zum Kind? Schwer zu sagen, was in so einem Mann vorgeht. Vielleicht ist er sich unsicher, konfrontiert sich mit der Situation und vermeidet gleichzeitig. Irgendeine Art von schlechtem Gewissen hat er ja eventuell. Vielleicht will er aber auch einfach weitehin dich, aber nicht das Kind. Wie auch immer es zu seinen anderen Kindern von mehreren Frauen gekommen ist. Er scheint ja Probleme zu haben, sich mal festzulegen und bei einer Frau mit Kind zu bleiben?!? Wie wärs, wenn du ihm aktiv das Kind "präsentierst"? Z.B. "Guck mal, langsam bekommt sie Haare...die Augen hat sie von dir."...Die Kleine hat auf jeden Fall ein Recht darauf zu wissen, wer ihr Vater ist und das würde ich auch ihm gegenüber klar vertreten und eurer Tochter gegenüber nicht verheimlichen.
LG
Marienkäfer

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pimboli (31.10.2011)

mami35

unregistriert

3

Montag, 31. Oktober 2011, 09:44

Hallo guten Morgen,

ja bezüglich des Straftatbestandes bin ich mir bewusst. und ich muss zugeben, das ich manchmal an meiner entscheidung zweifeln tue. nur rückgängig machen bzw. nachtragen wird mir eine menge ärger einbringen. am ende wird es wohl keinem helfen. ich glaub kaum, das er sich gerade dann um die kleine kümmert. einzig und allein ein unterhaltstitel wird erwirkt, zahlen kann er nicht, da er ja bereits jetzt nur sein selbstbehalt hat. also, was soll dabei rausspringen. und erbe...naja da wirds wohl eh nix geben, zumal es ja dann eh zu 4 geteilt werden müsste. derzeit kennt meine tochter meinen expartner, da er ja nach der geburt noch eine weile mit bei mir wohnte und sie ab und an auch betreute. dies macht er auch heute noch. sie hat dadurch bereits eine bindung aufgebaut, die sie wohl eh nie zum leiblichen vater entwickeln wird. es steht dem nix im weg, das sie es mal erfahren wird. ich denke, es wird nur unnötig stress für alle beteiligten geben, wenn ich das jetzt ändern lasse. ja ich habe ihn bereits gefragt, er sagt, das er mich mag und die freundschaft beibehalten möchte, ich ja eigentlich auch, aber was das kind betrifft, geht momentan nix. ich wollte ihm mal ein foto zeigen als er bei mir war, er war dazu nicht in der lage. vielleicht will er sich nur vor gefühlen und ner bindung schützen, er sagte, er fühle sich schon schlecht genug. er wäre noch nicht bereit dazu. er sagt, das kind kann nix für, das weiß er. momentan befindet er sich in einer beziehung, die mächtig kriselt. ich denke, er hat angst seinen sohn zu verlieren. die anderen beiden kinder leben bei ihren müttern. zu denen hat er kontakt. ich würde ihn an sich nicht für einen schlechten menschen halten, ich kenne ihn ja auch lange genug. ich denke, er weiß um seine beteiligung hier und er ist feige, dazu zu stehen. das kind hat er dann 1 mal gesehen, als wir uns getroffen haben, da saß sie im wagen und konnte nicht mehr übersehen werden. er war sehr unsicher und wusste nicht, wie er sich verhalten soll. ich glaub nicht, dass sie ihm egal ist. nicht gleichgültig. vielleicht traut er sich auch nicht, denn er weiß, er hat keine rechte und kann nix fordern. ich weiß nicht was ich denken soll. er ist eigentlich ein wirklich lieber mensch.

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leonies_mum

unregistriert

4

Montag, 31. Oktober 2011, 10:18

Moment mal, ich lese immer nur, er will nicht und du willst nicht , aber darum gehts überhaupt nicht was IHR wollt, sondern was dem kind zu steht und § 1684 BGB sagt aus ein Kind hat ein Recht auf beide Elternteile und zwar die Leiblichen, ihr habt gevxxx, also seht zu das Ihr mit den konsequenzen lebt, du sollst ja jetzt nicht drastisch was ändern, aber in die Geburtsurkunde gehört der Leibliche Vater, es gehört ein Beurkunderter unterhalt her, egal wie hoch der ausfällt und wenn es 0e sind , sind es 0 € Es geht hier um die rechte des Kindes und die pflichten der Eltern und nicht um das was die Eltern wollen, wir haben ja die Gesetze nicht, als freiwilligkeit sondern dies Gild für alle... Ebenso ist es deine Pflicht ein umgang zu fördern und seine Pflicht den Umgang wahr zunehmen und dem kindesrecht diesen zu bekommen. Zumindest muss das KIND JETZT in die richtigen verhältnisse geschoben werden. d.h JETZT erfahren wer der richtige Papa ist und nicht erst in 10 Jahren , jetzt sind die behörden zu infomieren....

Lass mal irgendjemand aus der Verwandschaft oder den kindesvater die sache auffliegen lassen, dann kannst du auch das ABR und SR verlieren, dann ist das Kind weg, wenn das ein Richter will, also ich würde mir schwer überlegen was ich tu und ne schadensminderun betreiben. Der Vater muss dem Kind nicht um den Hals fallen und das Kind muss ihn auch nicht gleich mögen, also es muss sich nicht gleich was ändern, aber es muss was geändert werden in kleinen Schritten

lg

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mami35

unregistriert

5

Montag, 31. Oktober 2011, 11:07

ja ich muss zugeben, der unwille kommt auch von mir. ich habe probleme, wenn ein kind ablehnung erfährt, weil es mir selbst so ergangen ist. dadurch vertret ich die meinung, dass auch das kind ohne diesen menschen besser dran ist. und so gibt es nix, was einem verbindet und erspart einem eine menge ärger. derzeit wissen es auch meine jungs nicht, das ihre schwester einen anderen vater hat. auch die familie des vaters weiß nix. es würden sich schon probleme einstellen, wenn das öffentlich gemacht wird. je nachdem wie die familie väterlicherseit das auffasst, entweder wollen sie die kleine sehen oder auch nicht, werden meine jungs dann mit einem fremden Mann konfrontiert. sie müssten sozusagen ihre schwester teilen mit anderen kindern. ich finde es aber so besser wie es ist, jeder hat seine familie und seine ruhe. alles andere bringt nur unruhe rein. und ich glaube sowieso vielmehr, das er dennoch keinen kontakt zur kleinen haben will bzw darf, denn seine noch partnerin wird sie nicht akzeptieren insofern die beziehung bestehen bleiben würde. ich denke, das unsere freundschaft auf dünnem eis gebaut ist. sie wird keine zukunft haben, das muss ich mir wohl vor augen führen.

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pandora

unregistriert

6

Montag, 31. Oktober 2011, 13:44

Zitat Leonies_Mum:
"Lass mal irgendjemand aus der Verwandschaft oder den kindesvater die
sache auffliegen lassen, dann kannst du auch das ABR und SR verlieren,
dann ist das Kind weg, wenn das ein Richter will"

Hallo, was ist denn jetzt los????
Wieso sollte ein Richter der Mutter das Kind in einer solchen situation entziehen??? Warum soll den hier wieder jeder vernünftigen Einschätzung nach auf Biegen und Brechen "Familie" gespielt werden??? Muss sich Vaterschaft wirklich über Sorgerecht, Unterhaltszahlungen, etc definieren???

Natürlich hat im Prinzip jeder Mensch, egal wie alt, Anspruch darauf, seine Elttern zu kennen, zu wissen, wo er herkommt. Aber wenn die Situation momentan so kompliziert ist... Klar erleichtert die Feststellung der Vaterschaft, spätere Eventualitäten- aber auch wenn der leibliche Vater zu 100% feststeht, hat das manchmal keine Auswirkungen auf Erbe, Umgang und so weiter. Es müssen Beide wollen. Und sich (mal wieder) nur auf die trockenen Paragraphen zu berufen, hilft ja wohl nicht wirklich weiter. Was ich persönlich davon halte, ist meine persönliche Meinung. Und die tut hier absolut nichts zur Sache. Wenn die Tür offen bleibt, dem Kind später von seinem leiblichen Vater zu erzählen, dann ist das auch ein gangbarer Weg. Und auch die Halbgeschwister damit einzubeziehen, altersgemäß.

Wenn ich mir vorstelle, dass sich da grade ein Paar getrennt hat, und dann auch noch rauskommt, dass die Mutter einen anderen Mann hatte- da bleibt wirklich abzuwägen, was für die kleine Familie jetzt wichtiger ist: Recht haben, um des Recht habens willen, oder sich beraten lassen, was konkret von Amtswegen getan werden kann. Denn ich kann mir beileibe nicht vorstellen, dass ein Richter ein Kind aus einer intakten Familie holt, nur weil die Mutter den leiblichen Vater bei der Geburt nicht angegeben hat!

pandora

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leonies_mum

unregistriert

7

Montag, 31. Oktober 2011, 14:35

Moin,

Zitat

Denn ich kann mir beileibe nicht vorstellen, dass ein Richter ein Kind aus einer intakten Familie holt, nur weil die Mutter den leiblichen Vater bei der Geburt nicht angegeben hat!
"

nur weil DU dir das nicht vorstellen kannst, heist das nicht das es das nicht gibt. Ich sehe hier sehr wohl ansätze das Kind aus der Familien zu entreisen, weil hier nichts Intakt ist, wäre sie intakt müsste man nich lügen. Und wie gesagt, alleine die Erschelichtung von Leistungen ( UHV ) ist gewaltig strafbar. Die Geldstrafen werden , bei nichtzahlens mit haftstrafen ersetzt, hast du das Geld dafür ?

Zitat

Wieso sollte ein Richter der Mutter das Kind in einer solchen situation entziehen??? Warum soll den hier wieder jeder vernünftigen Einschätzung nach auf Biegen und Brechen "Familie" gespielt werden??? Muss sich Vaterschaft wirklich über Sorgerecht, Unterhaltszahlungen, etc definieren???


Genaus aus den oben gegannten Grund, weil Richter auch eben nur Sachlich sind und sich nach den vorgaben der gesetzgeber halten und nicht sagen, die arme arme Mutter kann nichts dafür , dann belohnen wir sie noch.

Ich weis eins und da gebe ich jede garantie dafür, fliegt diese Sache auf dann haben hier alle miteiander ein Problem. Nicht nur das Gericht wird hier bösartig werden sondern auch Jugendamt und eventuell andere stellen wo vielleicht Geldbezogen oder falschangaben gemacht wurden.

Betrug ist nunmal Betrug egal unter welchen umständen. Und das wäre nicht das erste mal das der Schuss nach hinten gegangen ist, da gibts ja nun genug beispiele dafür...

lg

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Marienkäfer

Schüler

Beiträge: 84

Danksagungen: 98

Wohnort: Hessen

8

Montag, 31. Oktober 2011, 14:49

zu viel Verständnis...

Ich finde, du hast zu viel Verständnis für den Vater deiner Tochter...wo bleibt denn dein Ärger? Du nimmst ihn ja noch in Schutz. Was tut er denn dafür, dass er es schafft, sich mal ein Bild von seiner Tochter anzugucken? Arbeitet er an seinem Problem? Ich weiß nicht, ob da einfach Zeit ausreicht bzw. ob das nicht etwas lange dauert. Wenn ihr beide nicht wollt, dass er Kontakt zum Kind hat, dann ist es so, aber ich würde ihr nicht jemand anderen als leiblichen Vater vorspielen, sobald sie in der Lage ist, dass sie es versteht. Irgendwann holt die Wahrheit sie ein und dann kommt der Schock...und warum schafft er es nicht, Kontakt zu seiner Tochter z uhaben???? Wie hat er es denn bei seinen anderen Kinder geschafft? Ist er sauer, dass du trotz Pille schwanger wurdest und verschiebt es auf das Kind statt auf dich sauer zu sein????

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mami35

unregistriert

9

Montag, 31. Oktober 2011, 14:49

ich muss noch dazu sagen, das ich keinen unterhaltsvorschuss bekomme, der steht mir nicht zu, dass weiß ich. ich bekomme unterhalt für die jungs, kindergeld, zuschuss hartz 4 und verdiene mir den unterhalt für die kleine dazu. also an sich erhalte ich für die kleine maus keine staatlichen gelder. funktioniert aber bisher auch gut. was hat jetzt gericht und jugendamt damit zu tun? zum gericht will keiner, will keiner was einklagen oder so. und jugendamt zahlt ja nix. soll sie daher auch nicht stören. für meine kleine maus komme ich allein auf bis aufs kindergeld, steht aber jedem kind zu.

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pandora

unregistriert

10

Montag, 31. Oktober 2011, 14:55

Sorry!!!
Ich habe mir diesen thread jetzt grade nochmal gelesen. Ich finde nirgends einen Hinweis darauf, dass die Kindsmutter zu Unrecht Unterhalt bezieht!!! Der Vater der drei anderen Kinder weiß wohl Bescheid, dass das Baby nicht von ihm ist, Unterhaltsvorschuß hat sie wohl nicht beantragt, wo liegt da das Problem????? Ist es tatsächlich strafbar, für ein Kind, dessen Vater man nicht angeben möchte, warum auch immer, Hilfe vom Staat zu bekommen??

pandora

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