Moin,
Denn ich kann mir beileibe nicht vorstellen, dass ein Richter ein Kind aus einer intakten Familie holt, nur weil die Mutter den leiblichen Vater bei der Geburt nicht angegeben hat!
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nur weil DU dir das nicht vorstellen kannst, heist das nicht das es das nicht gibt. Ich sehe hier sehr wohl ansätze das Kind aus der Familien zu entreisen, weil hier nichts Intakt ist, wäre sie intakt müsste man nich lügen. Und wie gesagt, alleine die Erschelichtung von Leistungen ( UHV ) ist gewaltig strafbar. Die Geldstrafen werden , bei nichtzahlens mit haftstrafen ersetzt, hast du das Geld dafür ?
Wieso sollte ein Richter der Mutter das Kind in einer solchen situation entziehen??? Warum soll den hier wieder jeder vernünftigen Einschätzung nach auf Biegen und Brechen "Familie" gespielt werden??? Muss sich Vaterschaft wirklich über Sorgerecht, Unterhaltszahlungen, etc definieren???
Genaus aus den oben gegannten Grund, weil Richter auch eben nur Sachlich sind und sich nach den vorgaben der gesetzgeber halten und nicht sagen, die arme arme Mutter kann nichts dafür , dann belohnen wir sie noch.
Ich weis eins und da gebe ich jede garantie dafür, fliegt diese Sache auf dann haben hier alle miteiander ein Problem. Nicht nur das Gericht wird hier bösartig werden sondern auch Jugendamt und eventuell andere stellen wo vielleicht Geldbezogen oder falschangaben gemacht wurden.
Betrug ist nunmal Betrug egal unter welchen umständen. Und das wäre nicht das erste mal das der Schuss nach hinten gegangen ist, da gibts ja nun genug beispiele dafür...
lg
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