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jea
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6%

manchmal

92%

nein

2%

ja

Insgesamt 65 Stimmen
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von mona84

Marienkäfer

Schüler

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Wohnort: Hessen

1

Sonntag, 6. November 2011, 20:05

Ex blockiert Steuererleichterung

Ich könnte schon wieder platzen vor Wut. Ich kann meinen Ex absolut nicht dazu bewegen, sich den Kinderfreibetrag auf der Lohnstuerkarte eintragen zu lassen ("ist ja nicht soviel"). Auch möchte er sich nicht in der Wohnung, wo wir zusammen gelabt haben, und ich jetzt mit meiner Tochter wohne, abmelden, so dass ich die Steuerklasse II für Alleinerziehende nicht beantragen kann. Es ist die Wohnung seiner Eltern, in die er igrendwann wieder einziehen will und er wisse ja nicht, was das für Konsequenzen hätte, wenn er sich ummeldet. ?( Kann er sich da nicht erstmal informieren bevor er es kategorisch ablehnt??? Zu faul sich zu informieren. :cursing:
Wie ist mit diesen Blockierungen rechtlich und emotional umzugehen? Habt ihr auch so Erfahrungen? Wir sind beide keinen Spitzenverdiener, ich fange nächstes Jahr erstmal mit 50% an, wir leben im teuren Rhein-Main-Gebiet und er meint, einfach Geld dem Staat schenken zu müssen, was wir für unsere Tochter bestens gebrauchen könnten? Hilfe, er denkt einfach nur von 12 bis Mittag. Ja, JETZT ist ihr Kinderzimmer noch einigermaßen groß genug, JETZT hat sie genug Spielzeug...das Auto hatte im letzten Jahr keine Reparatur usw,....das wird doch alles nciht so bleiben. Und wenn ich 50% arbeiten gehe, Krippenkosten noch dazu kommen, haben wir nicht mehr als jetzt mit dem Elterngeld. Ich frage mich, wie wir überhaupt zwei Haushalte finanzieren sollen (er wohnt gerade kostenlos bei seinen Eltern) und er ist zu bequem, Zuschüsse zu nutzen?? Er will auch, dass ich langfristig nur 80% arbeite und mir freiwilig dann eben auch noch etwas Unterhalt zahlen und ich bin auch jetzt schon drauf angewiesen, dass er mir etwas mehr zahlt als er vermutlich müsste (damit ich eben für unsere Tochter ausreichend sorgen kann). Er kann mich doch nicht blockieren, dass ich die günstigere Steuerklasse bekomme, selbst wenn er mir das Geld zusätzlich geben würde. Wenn er es übrig hat, soll er es doch für unser Kind anlegen bzw. mir zusätzlich für Spielzeug, ein größeres Kinderzimmer usw. geben. Da hätte seine Tochter dann wirklich was von :cursing: Oder sehe ich das falsch?? Hat mir schon wieder den Abend verdorben mit seiner Bequemlichkeit und seinem absolut nicht vorausschauendem Denken. ;(

Moni42

Senior Mitglied

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Danksagungen: 2019

2

Sonntag, 6. November 2011, 20:20

Wenn ich richtig liege, ist es egal, ob er sich den Freibetrag eintragen läßt oder nicht. Es bedeutet nur, dass er im Monat schon eine Erleichterung spürt........ansonsten erhält er nicht eingetragene Freibeträge doch über die Steuererklärung zurück.
Und da Unterhalt mit den 12 letzten Lohnbescheinigungen sowie dem Steuerbescheid errechnet wird, bleibt es doch egal.....

Hast du mal beim Einwohnermeldeamtz nachgefragt, was du tun kannst?

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Marienkäfer (06.11.2011)

chrissi81

unregistriert

3

Sonntag, 6. November 2011, 20:34

Hallo Marienkäfer,

was die rechtliche Seite angeht, da werden andere Dir sicherlich mehr zu sagen können, ich kann Dir nur schreiben, was mir gerade beim Lesen durch den Kopf gegangen ist:
Trennt endlich eure Leben und schafft klare Verhältnisse!!! Er zahlt Unterhalt für eure Tochter, setzt einen Unterhalt für Dich fest, den er bereit ist zu zahlen, haltet das verbindlich fest und das war es dann. Es ist dann nicht Dein Problem, ob er das halbe Kind auf die Steuerkarte setzt, setz Du sie hälftig auf Deine und fertig. Ich weiß, dass Wohnungssuche mit Kind nicht einfach ist, aber schau, dass Du aus "seiner" Wohnung rauskommst. Er will, dass Du auch langfristig nur 80% arbeitest...ja, ich will auch so vieles! Wie lange sollst Du denn von ihm abhängig sein und auf seinen guten Willen angewiesen bleiben? Setzt einen festen Betrag X fest den er für eure Tochter aufbringen kann und dann ist jeder für sich selbst zuständig.
Es tut mir leid, wenn das gerade hart klingt aber es tut mir einfach so leid, wie sehr ihr euch immer noch (oder Du Dich) daran aufreibt, ihr seid getrennt und jeder führt sein eigenes Leben und hat seine eigene finanzielle Verantwortung! Eine gemeinsame Verantwortung habt ihr natürlich für eure Kleine aber abgesehen von dem festen Unterhalt den er zahlt geht es Dich nichts an, was er für sie anlegt, da müsst ihr beide jeder für sich nach eigenem Gutdünken handeln.

LG
Chrissi

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(06.11.2011), Cristl (07.11.2011), Marienkäfer (06.11.2011)

airam

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4

Sonntag, 6. November 2011, 20:44

@Marienkäfer :)

Selbst wenn er sich nicht ummeldet, kannst Du zum Amt gehen, und Dich dauernd getrennt lebend melden. Darüber erhälst Du eine Bescheinigung. Mit dieser Bescheinigung gehst Du zum Finanzamt und meldest Dich um, die leiten dann die Steuerklassenwechsel ein, und ggfs. die Freibeträge, die am sinnvollsten für Deine Situation sind,
Dauerte bei mir inklusive Anfahrten insgesamt nur 2 Stunden...
Es wäre aber sinnvoll, Dir auf Dauer eigenen Wohnraum zu suchen, um weitere Pulverfässer zu umgehen.

lg airam : iwn
:rot "Verantwortlich ist man nicht nur für das, was man tut, sondern auch für das, was man nicht tut." (Laotse)
... : iwn ...

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Marienkäfer (06.11.2011)

pimboli

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5

Sonntag, 6. November 2011, 20:46

... seid ihr denn offiziell getrennt??? ... dann kannst Du Dir bei dem Einwohnermeldeamt eine Getrenntlebendbescheinigung ausstellen lassen und damit zum Finanzamt gehen ... arbeitet er denn momentan noch auf StKl. 3??? ... dann steht er sich logischerweise momentan noch besser und hat bei Stkl.-Wechsel auf 1 ne Menge weniger, was sich auch bei Unterhaltsberechnung niederschlägt ... ob 2 mit halbem Kind oder auf 1 macht keinen großen Unterschied ... bei Einkommen ab 1100 brutto aufwärts gerade mal rund 9 Euro mehr ... und so steigts langsam an ;)
... irgendwie ... irgendwann ... irgendwo ... ;)

... nur 50% der Eltern sind Mütter ... :rolleyes:

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Marienkäfer (06.11.2011)

Marienkäfer

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6

Sonntag, 6. November 2011, 21:02

@Moni: dass man den fehlenden Freibetrag auch über die Steuererklärung wiederbekommt, wusste ich nicht. Ich hatte den neuen Brief vom Finanzamt so verstanden, dass Anträge auf Steuerermäigung bis Ende November des jeweiligen Jahres gestellt werden müssen, irgendwie kann ich dir zustimmen, vielleicht sehe ich es zu genau...einen Betrag X, den er mir zumindest im Moment zahlt, gibt es ja schon, nur mit dem was er für meine Tochter zahlen muss (er liegt ziemlich weit unten in der Tabelle), komme ich nicht hin und ich denke, wenn er durch den Freibetrag etwas mehr bekommt, kann er es ja für seine Tochter mehr zahlen. Das sollte doch auch ihm wichtig sein? Beim Anwalt waren wir bisher noch nicht bzw. haben es abgebrochen, sollte das mal kommen, wäre es in den Gehaltsabrechnungen ja ggf. schon relevant. Ich möchte, dass er freiwillig mehr zahlt als er tut, weil ja auch er nicht will, dass es unserer Tochter an irgendetwas fehlt. Ich zeige ihm Möglichkeiten auf, wie er mit wenig Aufwand mehr netto rausbekommt und er nutzt dies nicht...das macht mich total wütend, habe das Gefühl ich muss für unsere Tochter kämpfen. .heulw Denke ich da so falsch? Dass es evt. nicht lohnt, an dieser Front zu kämpfen, weil er sich nie ändern wird, sehe ich ja ggf. noch ein...beim Einwohnermeldeamt habe ich noch nicht gefragt. Im Grunde macht er sich ja strafbar, soweit ich das weiß, aber anzeigen will ich ihn nun auch nicht...das schaltet er erst recht auf noch mehr stur. Werde mal nachfragen...Ein Anwalt würde in usnerem Fall eben mittelfristig nicht zu einer gerechten Lösung führen. er wird mietfrei in seiner Eigentumswohnung sitzen, wo seinen Eltern aber den Nießbrauch haben, daher wird ihm dies nicht als Vermögensvorteil angerechnet. Hätten seine Eltern diesen nicht, müsste er mir mehr zahlen. Ihm bleibt also so deutlich mehr. Geschickt gemacht von seinen Eltern...

@chrissi: ist nicht hart, verstehe es schon richtig und stimme auch dir zu. Mit den 80% sind wir uns schon einig, das Kind wird weniger hin- und hergerissen usw. aber ich bin eben auch nicht bereit, dies alleine auf meinen schltern auszutragen (von der verlorenen Rente mal ganz abgesehen bei jahrelanger Teilezeit, das verdränge ich schon). Er will mir da ja auch freiwillig einen Ausgelich schaffen, nur irgendwie müssten wir eben durchrechnen, ob das alles hinkommt und knapp wird es sowieso. Der Rest steht eigentlich schon oben...ich hänge wohl zu sehr an meiner Opferrolle und dem Bestreben, eine gerechte finanzielle Lösung zu finden und v.a. kein Geld dem Staat zu schenken, aber muss akzeptieren, dass es verlorene Energie ist, an dieser Front zu kämpfen. Es stimmt schon, wir haben die gleichen Konfliktthemen wie in der Beziehung...es ist eben schwer, wenn ich sehe, dass er Geld verpulvert und ich genau gucken muss, was ich unserer Tochter kaufe und was eben nicht, weil unser Geld schon wieder leer ist...

Marienkäfer

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7

Sonntag, 6. November 2011, 21:06

@pimboli: wir sind getrennt, d.h. er übernachtet nicht mehr hier, aber wir waren nicht verheiratet...dann gibt es wohl keine Getrenntlebenbescheinigung? Den Rest verstehe ich nicht ganz...da er ja Unterhalt fürs Kind zahlt, kann ich das Kind ja nicht ganz auf meine Karte nehmen, oder was meinst du?

Marienkäfer

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8

Sonntag, 6. November 2011, 21:12

@pimboli: auch so, du meinst die Steuerklasse I und II macht keinen großen Unterschied, ja, das habe ich auch schon mit Entsetzen festgestellt, aber verschenken muss man es ja auch nicht. Sind auf jeden Fall fast zwei Packungen Windeln ;-) oder ein neues Spielzeug und ein Zoobesuch oder oder oder...

Gibt es hier noch andere, die diese Möglichkeiten nicht nutzen?? ich kann sowas nicht verstehen, bin aber durchaus interessiert daran...

Marienkäfer

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9

Sonntag, 6. November 2011, 21:14

Geht das mit "dauernd getrennt lebend" auch, wenn man nicht verheiratet ist???

pimboli

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10

Sonntag, 6. November 2011, 21:18

... ok, nicht verheiratet ... also er auf 1 ... wenn er z.b. ein Einkommen von 1500 brutto hat, dann hat er mit Freibetrag rd. 1082,00 Einkommen und ohne Freibetrag 1068 € ... dass heißt der Freibetrag macht grad mal 14 Euro mehr aus ... und da er Unterhalt zahlt, steht ihm ein halbes Kind zu und Dir ... Ausnahme ... er zahlt weniger als 75 % des Mindestunterhalts, dann kannst Du das ganze Kind bekommen ... was aber auch nicht viel Unterschied macht ... Beispiel Stkl. 2, die Du dann haben wirst: bei 1500 Euro mit halben Kind 1110 € und mit ganzem Kind 1112 € ...
... irgendwie ... irgendwann ... irgendwo ... ;)

... nur 50% der Eltern sind Mütter ... :rolleyes: