@feels
Da es um die gesundheitlichen Regressforderungen der Gegenseite geht, (medizinische Versorgung) ... handelt es sich sowohl bei Dir, um einen "Wegeunfall" als auch bei dem Pizzaboten um einen "Wegeunfall" ...
Im Regelfall setzen sich die beiden Versicherungen miteinander in Verbindung, Du hast die Bögen ja bereits ausgefüllt....
Hier geht es nicht um einen Sachschaden, sondern rein um den Personenschaden + die medizinische Versorgung der jeweiligen Unfallparteien, ...
Da es sich um einen Kostenfaktor handelt, der durch das Verhalten Deines Kindes entstanden ist... Die Körperverletzung ist vom Tisch (sei froh ...) ...
Versichert wäre im Regelfall als Wegeunfall, alles was auf dem direkten (unmittelbaren) nicht über Umwege und unnötigen Aufenthalten, sicheren und kürzesten Heimweg geschieht. ...
diese Kosten werden nicht von Deiner Krankenkasse übernommen werden ... Dafür gibt´s die Haftpflichtversicherung ...
Ihre Haftpflichtversicherung ersetzt - aber nur dann, wenn Sie ein (Mit-)Verschulden trifft - ausschließlich die Schäden des Unfallgegners, niemals Ihre eigenen Schäden. Sind Sie als Kfz-Führer in einen Unfall verwickelt, ist hierfür die Kfz-Haftpflichtversicherung zuständig, bei der das von Ihnen geführte Kfz versichert ist. Sind Sie als Fußgänger, Rad-, Skateboard- oder Rollstuhlfahrer usw. in einen Unfall verwickelt, ist hierfür Ihre Privat-Haftpflichtversicherung zuständig.
Sie selbst:Schließlich kann es natürlich auch sein, dass Sie selbst Ihren Schaden zu bezahlen haben, z. B. wenn Sie ganz allein Schuld sind an dem Unfall (oder wenn höhere Gewalt im Spiel war). Wenn Sie dann nicht selbst versichert sind, werden Sie in der Regel nicht nur auf Ihrem eigenen Schaden sitzen bleiben, sondern auch noch den Schaden des Anderen aus eigener Tasche bezahlen müssen.
Hinweis: (@Moni42)
Wenn Sie nicht selbst an einem bestimmten Unfall beteiligt waren, aber gleichwohl einen Schaden aus diesem Unfall davon getragen haben (etwa als Arbeitgeber des verletzten und arbeitsunfähigen Angestellten, dem Sie nun Lohn fortzahlen müssen), haben Sie trotzdem Anspruch auf Schadensersatz - und zwar gegenüber demjenigen, der den Unfall zu verschulden hat, genauso wie gegenüber dessen Versicherung. Für die Frage "Wer zahlt Ihren Schaden?" ist es egal, ob Sie an dem Unfall beteiligt waren oder nicht.
Sprich, sowohl der Unfallgegner (Pizzafahrer) als auch, der Arbeitgeber des Pizzaboten, können in dem Fall ihre Regressansprüche an Dich stellen, und Du wirst sie tragen müssen ...
Der einzige Weg wäre wirklich, Dich auf den Posting von Rick zu bemühen, wobei es sich eigentlich ausschließt, da wie gesagt sowohl der Unfallgegner, als auch der Arbeitgeber des Unfallgegners Regress anmelden können (und auch zum Teil schon gemacht haben) und denen wirds egal sein, wer den Schaden zahlt, da sie Anspruch darauf haben. ...
Nehme noch einmal Rücksprache mit der LUK eures Landes, frage dort explizit nach, ggfs. auch mit den Paragraphen die Rick Dir nannte, oder versuche Dich sonst wie mit den Unfallgegnern zu einigen (Zahlungsvereinbarung oder ähnliches) ....
Die Idee mit der Versicherung der Exen ist zwar nicht schlecht, aber im Regelfall versichert ein Umgangselternteil nicht die Umgangszeit des eigenen Kindes in seiner Versicherung mit (Kostenpunkt), da der Betreuungselternteil im Regelfall zumindest eine Familien-Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat. ...
Nachträgliche Änderungen einer Versicherung oder ein Neuabschluss, führen leider nicht dazu, daß bereits entstandene "Aufgenommene und laufende Schäden" übernommen werden ...Aber nachfragen kannst Du ja mal
LG airam
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