Moin,
Fakt ist aber nunmal das man keinen Anspruch mehr auf den Zuschlag hat wenn ein weiterer Erwachsener im gleichen Haushalt wohnt.
und an was für einer rechtsgrundlage ,achst du das fest ? Ich habe mich nämlich die nacht damit beschäftigt und das is eben nich so
Beteiligt sich der neue partner nicht an der erziehung besteht weiterhin anspruch, ein genereller Anspruchsverlust bei neuen Partner gibts nicht. Aber es wäre zu beweisen , das der neue partner sich nicht an der erziehung beteiligt.
Der Alleinerziehenden-Mehrbedarf richtet sich nach dem Merkmal der alleinigen Verantwortung für die Erziehung. D.h., wenn ein Partner mit Ihnen im Haushalt wohnt, aber keine Erziehungsverantwortung trägt (oder z.B. schwer krank ist), können Sie den Mehrbedarf dennoch beziehen. Auch umfangreiche Umgangsregelungen berühren den Mehrbedarf nicht (BGH-Entscheidung zur Abgrenzung von Bar- und Betreuungsunterhalt vom 28. Februar 2007, XII ZR 161/04), denn der Mehrbedarf ist an die Haupterziehungsverantwortung gebunden. Wenn das Kind in einem Wechselmodell lebt, steht beiden (SGB II-beziehenden) Elternteilen jeweils die Hälfte des Mehrbedarfs zu (Entscheidung des BSG vom 3. März 2009, B 4 AS 50/07 R). Auch wenn Sie mit den Großeltern des Kindes in einem Haushalt leben, fällt der Mehrbedarf nur dann weg, wenn nachgewisen werden kann, dass die Großeltern sich regelmäßig um das Enkelkind kümmern. Legen SIe, wenn Ihr Mehrbedarf wegfällt, ggf. Widerspruch ein und wenden SIe sich an eine Beratungsstelle.
Ich suche derzeit nach BHG und OLG Urteilen und nach gängigen Praxisentscheidungen, da ich aber krank bin gehts nich so schnell
lg
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »leonies_mum« (27. Dezember 2011, 13:41)
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