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2%

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von mona84

Sonnenstern1

Anfänger

Beiträge: 4

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Wohnort: NRW

1

Montag, 9. Januar 2012, 09:57

Was muss im Bericht an den vater stehen?

Hallo,
ich habe bisher noch nie etwas gefragt, nur gelesen. Doch jetzt bräuchte ich Hilfe.
Ich muss dem Vater einmal im Quartal einen Bericht senden über den Werdegang, den Zustand und die Entwicklung der Kinder. Er hat keinen Kontakt zu den Kindern. Ist auch vom Gericht so festgelegt. Aber wenn die Kinder Kontakt möchten, sollen die Informationen den ersten Kontakt erleichtern.
Was muss da genau drin stehen? Bisher habe ich immer ärger.
Vielen Dank.

Moni42

Senior Mitglied

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Danksagungen: 2019

2

Montag, 9. Januar 2012, 11:35

Ob es eine Anletung gibt, dass weiß ich nicht..........

Ich würde aufschreiben alles was ich für mich wichtig finden würde, wenn ich keinen Kontakt hätte.

Die gesundheitliche Entwicklung ansprechen, ob altersgemäß oder ob es Besonderheiten gibt.

Ich würde über die soziale Entwicklung schreiben und die Vorlieben und auch die Abneigungen.

Über den Alltag in groben Zügen.......Kiga, Schule, Sport, Freunde.........

Ich würde einen "Bericht" schreiben in dem ich einem Fremden mein Kind vorstelle.

Wenn du unsicher bis, frage mal einen Profi der sich damit auskennt, da er selber solche Berichte verfassen muss.

feels

Meister

Beiträge: 964

Danksagungen: 653

Wohnort: Leipzig

Beruf: Ingenieur für Technische Gebäudeausrüstung

3

Montag, 9. Januar 2012, 13:56

?( Kann sein, dass ich jetzt "dumm" frage, aber ich habe noch nie gehört oder gelesen, dass man dazu verpflichtet wird einen Vater einmal im Quartal über die Entwicklung seiner Kinder zu unterrichten? Stellt sich mir die Frage, warum der Vater keinen Umgang mit den Kindern haben darf?
LG der Feels ;)

"...Es gibt nur einen Grund, warum Menschen nicht haben, was sie wollen: weil sie mehr an das denken, was sie nicht wollen. Achte auf Deine Gedanken, und achte auf die Worte, die Du aussprichst. Die meisten Menschen denken an das, was sie nicht wollen, und wundern sich, warum es ihnen wieder und wieder begegnet."(The Secret-Das Geheimnis)

Moni42

Senior Mitglied

Beiträge: 2 185

Danksagungen: 2019

4

Montag, 9. Januar 2012, 14:42

aber ich habe noch nie gehört oder gelesen,


es gibt vieles im weiten Thema der getrennten Elternlebens......
auch das oben beschriebene.

Comfort

Senior Mitglied

Beiträge: 212

Danksagungen: 350

Wohnort: Bad Rothenfelde

5

Montag, 9. Januar 2012, 15:26

Hallo,

die Auskunftspflicht erstreckt sich auf alle persönlichen Verhältnisse des Kindes und ist im §1686 BGB begründet.

Aufgeführt werden können z.B.:

+ Schulzeugnisse
+ persönliche Interessen des Kindes
+ Schulische Entwicklung
+ Gesundheitszustand
+ Lichtbild

Gruß
Comfort
"Jedes Kind hat von Geburt an ein unveräußerliches Recht auf die gelebte Beziehung zu beiden Eltern. Diese Eltern-Kind-Beziehung dauert ein Leben lang und endet nicht mit der Trennung der Eltern"
OLG München

Interessenverband Unterhalt und Familienrecht e.V. (ISUV)

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Comfort« (10. Januar 2012, 14:04)


Sonnenstern1

Anfänger

Beiträge: 4

Danksagungen: 4

Wohnort: NRW

6

Montag, 9. Januar 2012, 18:08

Quartalsbericht

Hallo,

also, die Gründe warum die Kinder keinen Kontakt haben wollen, möchte ich hier nicht ausbreiten.

Es wurde ein gerichtlicher Vergleich geschlossen, was einem Urteil entspricht, in dem steht, dass der Vater keinen Kontakt zu den Kindern suchen wird. Nur wenn die Kinder von sich aus Kontakt aufnehmen möchten, kann dieser auch statt finden. Daher muss ich einen Bericht schreiben um einen evtl. entstehenden Kontakt einfacher zu machen.
Nun bin ich jetzt( ein paar Stunden später) viel schlauer.

Ich muss den Zustand der Kinder darlegen, die Entwicklung und den Werdegang. Mehr nicht.

Bisher habe ich den Bericht Tagebuchartig geschrieben. Wann und mit wem die Kinder im Kino waren. Wann wer bei den Kinder übernachtet hat und welchen Ausflug wir gemacht haben. Auch über die Schule usw.. Doch ich habe trotz allem immer eine Ohrfeige bekommen. Wie z.B. das ich nicht geschrieben habe in welchem Kinofilm und sowas. :S Obwohl eine Lehrerin ihm nahegelgt hat ( auf Grund des Urteils) nicht mehr in die Schule zu kommen wenn die Kinder da sind, wird er wütend auf mich. Er schreibt dann, dass wir uns wohl verbündet hätten. .heulw

Das Jugendamt und die zuständige Diakonie, die in unserem Fall involviert sind, haben mir nun heute gesagt, ich würde die Berichte so ausführlich schreiben und dennoch käme nie Ruhe rein, weil der Vater das nicht zu läßt. In unserem betrifft das die Privatsphäre der Kinder und daher bräuchte ich das nicht mitzuteilen. Ich soll das Gericht nun um Klärung bitten, dass ihm noch einmal genau dargelegt wird, was zu tun und zu lassen ist.

Was im Bericht stehen brauch und was nicht. Eigentlich hätte er bisher zufrieden sein müssen. Doch wer Ärger möchte, wird immer für solchen sorgen. Das war die Meinung der Ämter.

Vielen Dank für die vielen und auch hilfreichen Antworten.

Moni42

Senior Mitglied

Beiträge: 2 185

Danksagungen: 2019

7

Montag, 9. Januar 2012, 18:41

Doch wer Ärger möchte, wird immer für solchen sorgen


wie wahr, wie wahr!!!

Leider!

Mensch, was du dir für eine Mühe gemacht hast..........gut, dass du dich nun erkundigt hast und es besser weißt.

Viel Kraft und Ausdauer auf eurem Weg, der sich steinig anhört.

feels

Meister

Beiträge: 964

Danksagungen: 653

Wohnort: Leipzig

Beruf: Ingenieur für Technische Gebäudeausrüstung

8

Montag, 9. Januar 2012, 21:15

Ich habe schon geahnt, dass da mehr dahinter steckt! Auch von mir viel Kraft!
LG der Feels ;)

"...Es gibt nur einen Grund, warum Menschen nicht haben, was sie wollen: weil sie mehr an das denken, was sie nicht wollen. Achte auf Deine Gedanken, und achte auf die Worte, die Du aussprichst. Die meisten Menschen denken an das, was sie nicht wollen, und wundern sich, warum es ihnen wieder und wieder begegnet."(The Secret-Das Geheimnis)

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Sonnenstern1 (11.01.2012)

leonies_mum

unregistriert

9

Montag, 9. Januar 2012, 23:12

Unabhänig davon, wer kommt denn auf die Schwachsinnige Idee den KV per Vergleich auszuschließen ? Sorry aber sowas ( Achtung sächlich, da nicht Mensch) an die Wand gestellt... Egal was vorher war und nicht war...Mich würden mal die § Interessieren die solch eine Vergleich rechtfertigen. Boahr , da könnt man glatt zum Amokläufer werden.... *In tisch beiß*

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »leonies_mum« (9. Januar 2012, 23:17)


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thomas0123

Administrator

Beiträge: 833

Danksagungen: 860

Wohnort: Neuwied

Beruf: vorhanden und wird ausgeübt

10

Dienstag, 10. Januar 2012, 00:23

Unabhänig davon, wer kommt denn auf die Schwachsinnige Idee den KV per Vergleich auszuschließen ?


Mich würden mal die § Interessieren die solch eine Vergleich rechtfertigen.


also, die Gründe warum die Kinder keinen Kontakt haben wollen, möchte ich hier nicht ausbreiten.

Es wurde ein gerichtlicher Vergleich geschlossen, was einem Urteil entspricht, in dem steht, dass der Vater keinen Kontakt zu den Kindern suchen wird.


respektiere das doch einfach ohne §- reiterei...
Was keiner wagt,das sollt ihr wagen,Was keiner sagt,das sagt heraus
Was keiner denkt,das wagt zudenken,Was keiner anfängt,das führt aus
Wenn keiner ja sagt,sollt Ihrs sagen,Wenn keiner nein sagt,dann sagt doch nein
Wenn alle zweifeln,dann wagt zu glauben,Wenn alle mittun,dann steht allein
Wo alle loben,habt Bedenken,Wo alle spotten,spottet nicht
Wo alle geizen,da wagt zu schenken,Wo alles dunkel ist,da macht Licht!!!


Lothar Zenetti

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