aber die Menschen die ich im Kopf habe..die holen sich immer über Anwälte meine neue Adresse. Das ärgert mich so. Damit fühle ich immer wieder belästigt und ,,verfolgt,,denn ich will keinen Kontakt mehr zu diesen Menschen.
Die Aussage selber, "ich will keinen Kontakt mehr zu diesen Menschen reicht leider nicht aus ...."
Für Auskunftssperren selber sind gewichtige Gründe darzulegen (Gefahr für Leib und Seele)-
Auskunftssperren sind schriflich und formlos mit Darlegung der Gründe im zuständigen Amt (Einwohnermeldeamt bzw. Bürgerbüro) beantragbar. Mit beizufügen sind ggfs. vorhandene Beweismittel (Zeugenaussagen in schriftl. Form, ärztliche Bescheinigungen, und polizeiliche Bestätigungen) . Über die Einrichtung der Auskunftssperre bzw. der Ablehnung derselben, entscheidet die zuständige Meldebehörde und teilt dies schriftlich mit.
Auskunftssperren selber sind nur wirksam wenn zuvor ein Umzug stattgefunden hat. Falls der Umszug in einen Bereich eines andern Zuständigkeitsbereiches (Amt, Meldebehörde) liegt, muss, dies bei der Anmeldung selber direkt neu beantragt werden.
Bei Ablehnung selber: Wenn ein berechtigtes Interesse der Personen besteht, und da hat Pimboli recht, wirst Du nicht viel dagegen machen können ... falls dem aber nicht so ist, wirst Du nicht viele Möglichkeiten haben , außer genau darzulegen, an den entsprechenden Stellen, warum Du den Kontakt selber nicht wünscht. Es gibt auch diverse rechtliche Möglichkeiten, allerdings nur bei unberechtigter "Verfolgung" dem entgegenzuwirken. ... Ggfs. unter Zuhilfenahme eines Rechtsbeistandes ... Dieser wird die notwendigen Schritte dann veranlassen, bzw. raten welcher Weg der nächstgangbare wäre ....
Der Antrag auf Untersagung der Datenweitergabe ist beim Amt selber kostenfrei, und je nach Sachbearbeiter mehr oder weniger problemlos möglich ...
lg airam