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von mona84

Der Beitrag »Einwohnermeldeamt« von »Mila79« (Sonntag, 22. Januar 2012, 10:12) wurde vom Autor selbst gelöscht (Donnerstag, 10. Mai 2012, 16:31).

pimboli

Administrator

Beiträge: 2 466

Danksagungen: 2170

Wohnort: Münsterland

Beruf: It-Systemkauffrau

2

Sonntag, 22. Januar 2012, 10:38

Hallo Mila ...


... Du hast in besonderen Fällen das Recht, jederzeit und ohne Angabe von Gründen der Weitergabe Deiner Daten zu widersprechen ... dieses Widerspruchsrecht gilt beispielsweise: Bei einer Melderegisterauskunft über Alters- oder Ehejubiläen an Presse und Rundfunk, sowie Mitgliedern parlamentarischer und kommunaler Vertretungskörperschaften oder bei Auskunftserteilung im Umfang einer einfachen Melderegisterauskunft an Adressbuchverlage ... dieses Widerspruchsrecht musst Du jährlich wiederholen ...
... wenn Du ein berechtigtes Interesse nachweisen kannst, dann kannst Du ebenfalls eine Auskunftssperre erteilen lassen ... dazu gehören z.B. Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen, die aus einer Auskunftserteilung entstehen können ... Behörden und Gerichte kannst Du nicht aussperren, wäre auch sinnfrei ... ;) Melderechtsgesetz

vg
Waltraud ;)
... irgendwie ... irgendwann ... irgendwo ... ;)

... nur 50% der Eltern sind Mütter ... :rolleyes:

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braveskind (22.01.2012), Mila79 (23.01.2012)

Der Beitrag von »Mila79« (Sonntag, 22. Januar 2012, 10:46) wurde vom Autor selbst gelöscht (Donnerstag, 10. Mai 2012, 16:32).

thomas0123

Administrator

Beiträge: 833

Danksagungen: 860

Wohnort: Neuwied

Beruf: vorhanden und wird ausgeübt

4

Sonntag, 22. Januar 2012, 10:51

also ich würde dann gerne die flensburger freunde und gez von der adressenweitergabe ausschließen.... :rolleyes: :D



lg thomas
Was keiner wagt,das sollt ihr wagen,Was keiner sagt,das sagt heraus
Was keiner denkt,das wagt zudenken,Was keiner anfängt,das führt aus
Wenn keiner ja sagt,sollt Ihrs sagen,Wenn keiner nein sagt,dann sagt doch nein
Wenn alle zweifeln,dann wagt zu glauben,Wenn alle mittun,dann steht allein
Wo alle loben,habt Bedenken,Wo alle spotten,spottet nicht
Wo alle geizen,da wagt zu schenken,Wo alles dunkel ist,da macht Licht!!!


Lothar Zenetti

Der Beitrag von »Mila79« (Sonntag, 22. Januar 2012, 10:59) wurde vom Autor selbst gelöscht (Donnerstag, 10. Mai 2012, 16:32).

pimboli

Administrator

Beiträge: 2 466

Danksagungen: 2170

Wohnort: Münsterland

Beruf: It-Systemkauffrau

6

Sonntag, 22. Januar 2012, 11:09

... wenn Du ein berechtigtes Interesse nachweisen kannst, dann ist das doch auch möglich ... aber gerade bei Auskünften an Anwälten, werden auch die Auskunftsinteressenten ein berechtigtes Interesse nachweisen können, sei es z.b. nach bürgerlichen oder strafrechtlichen Gesetzbuch ... und eine Auskunftssperre wird nicht greifen ... je nach Interessenlage wird ein Anwalt auch über Gericht eine Auskunftserteilung erwirken können ...
... irgendwie ... irgendwann ... irgendwo ... ;)

... nur 50% der Eltern sind Mütter ... :rolleyes:

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Mila79 (23.01.2012)

airam

*AE.net -Wetterfee*

Beiträge: 1 558

Danksagungen: 918

7

Sonntag, 22. Januar 2012, 15:53

Zitat

aber die Menschen die ich im Kopf habe..die holen sich immer über Anwälte meine neue Adresse. Das ärgert mich so. Damit fühle ich immer wieder belästigt und ,,verfolgt,,denn ich will keinen Kontakt mehr zu diesen Menschen.
Die Aussage selber, "ich will keinen Kontakt mehr zu diesen Menschen reicht leider nicht aus ...."
Für Auskunftssperren selber sind gewichtige Gründe darzulegen (Gefahr für Leib und Seele)-
Auskunftssperren sind schriflich und formlos mit Darlegung der Gründe im zuständigen Amt (Einwohnermeldeamt bzw. Bürgerbüro) beantragbar. Mit beizufügen sind ggfs. vorhandene Beweismittel (Zeugenaussagen in schriftl. Form, ärztliche Bescheinigungen, und polizeiliche Bestätigungen) . Über die Einrichtung der Auskunftssperre bzw. der Ablehnung derselben, entscheidet die zuständige Meldebehörde und teilt dies schriftlich mit.
Auskunftssperren selber sind nur wirksam wenn zuvor ein Umzug stattgefunden hat. Falls der Umszug in einen Bereich eines andern Zuständigkeitsbereiches (Amt, Meldebehörde) liegt, muss, dies bei der Anmeldung selber direkt neu beantragt werden.
Bei Ablehnung selber: Wenn ein berechtigtes Interesse der Personen besteht, und da hat Pimboli recht, wirst Du nicht viel dagegen machen können ... falls dem aber nicht so ist, wirst Du nicht viele Möglichkeiten haben , außer genau darzulegen, an den entsprechenden Stellen, warum Du den Kontakt selber nicht wünscht. Es gibt auch diverse rechtliche Möglichkeiten, allerdings nur bei unberechtigter "Verfolgung" dem entgegenzuwirken. ... Ggfs. unter Zuhilfenahme eines Rechtsbeistandes ... Dieser wird die notwendigen Schritte dann veranlassen, bzw. raten welcher Weg der nächstgangbare wäre ....
Der Antrag auf Untersagung der Datenweitergabe ist beim Amt selber kostenfrei, und je nach Sachbearbeiter mehr oder weniger problemlos möglich ...

lg airam : iwn
:rot "Verantwortlich ist man nicht nur für das, was man tut, sondern auch für das, was man nicht tut." (Laotse)
... : iwn ...

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Mila79 (23.01.2012)

Der Beitrag von »Mila79« (Sonntag, 22. Januar 2012, 16:09) wurde vom Autor selbst gelöscht (Donnerstag, 10. Mai 2012, 16:32).

Beiträge: 262

Danksagungen: 314

Wohnort: Berlin

Beruf: Fremdsprachenkorrespondentin / Arbeitssuchend!

9

Sonntag, 22. Januar 2012, 20:48

ich konnte mal meine adresse sperren lassen wegen einem gerichtsbeschluss. sonst kenne ich auch keine möglichkeit, außer wenn man was offizielles vorweisen kann. lass dich doch mal beraten, die können dir da direkt sagen was du dafür tun musst :rolleyes:
lg

Erst wer aufhört sich um sich selbst zu drehen, ist in der Lage wahre Liebe zu schenken!


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Mila79 (23.01.2012)

Der Beitrag von »Mila79« (Dienstag, 10. April 2012, 11:50) wurde vom Autor selbst gelöscht (Donnerstag, 10. Mai 2012, 16:32).