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von mona84

Marienkäfer

Schüler

Beiträge: 84

Danksagungen: 98

Wohnort: Hessen

1

Sonntag, 22. Januar 2012, 21:59

Aufenthaltsbestimmungsrecht / Kindergarten

Hallo,

wann und wie bekomme ich das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht? Ist es richtig so: Wenn wir uns so einigen, dass das Kind bei mir leben soll, darf ich nicht mit Kind wegziehen, auch nicht, wenn ich arbeitslos bin und woanders einen Job finde (so damals meine Anwältin). Wenn ich aber zum Anwalt gehe oder vor Gericht (?) und wir darum streiten, dann habe ich die Chance, das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht zu bekommen? Irgendwie sind es doch eigentlich zwei versch. Dinge: Wo lebt das Kind aktuell? Und: Darf man mit Kind wegziehen? Wie sind denn die Erfahrungswerte? Wenn der Umgang trotzdem geregelt ist, weil die Entfernung zumutbar, ist es dann wirklich ein Problem?

Dann noch eine Frage: Wenn wir uns bei unserer 2-jährigen Tochter einigen, dass er sie zweimal pro Woche aus der Kita abholt (und mind. jedes 2. WE auch eine Nacht hat, also mehr als ihm eigentlich "zusteht"), sind es dann alles seine Umgangszeiten, wo er auch entscheiden darf, dass auch seine Eltern sie abholen dürfen? Hintergrund ist, dass die Situation zum KV extrem angespannt ist, genauso zu den Großeltern. Die ablehnende Haltung und absolut Null Gesprächsbereitschaft kann auch unserer Tochter nicht gut tun, denke, sie bekommt auch die Atmosphere und ggf. auch Kommentare mit...

Hatte jetzt im Internet auch Urteile gelesen, dass der Umgang wegen Anspannungen zwischen Mutter und Vater auch ausgesetzt und eingeschränkt werden kann...wie sind da eure Erfahrungen?

Vielen Dank für eure Antworten.

Marienkäfer

Moni42

Senior Mitglied

Beiträge: 2 185

Danksagungen: 2019

2

Montag, 23. Januar 2012, 07:58

Hatte jetzt im Internet auch Urteile gelesen, dass der Umgang wegen Anspannungen zwischen Mutter und Vater auch ausgesetzt und eingeschränkt werden kann...wie sind da eure Erfahrungen?


Ich kenne solche Entscheidungen in seltenen Fällen. Dann ist in der Regel eine Zeit mit Profibegleitung vorhergegangen, d. h. diese haben euch alle kennen gelernt und sich einen Einblick verschafft. So etwas kann für beide Seiten nach hinten los gehen. Denn die Profis könnten den Grund auch bei dir finden.....

Zitat

Irgendwie sind es doch eigentlich zwei versch. Dinge: Wo lebt das Kind aktuell? Und: Darf man mit Kind wegziehen? Wie sind denn die Erfahrungswerte? Wenn der Umgang trotzdem geregelt ist, weil die Entfernung zumutbar, ist es dann wirklich ein Problem?


aktuell lebt das Kind bei dem Alltagselternteil.
Wegziehen ohne Einverständnis.........da gibt es ganz unterschiedliche Erfahrungen: ungefragt kann es schon bei 25 km ein Problem geben, in der Regel werden bis zu 60 km toleriert (aber eben nicht immer). Wegen Arbeit umziehen, dass kann klappen, muss aber nicht......

Gesicherte Aussagen gibt es da nicht, da es von vielen Faktoren abhängt.
Unsere § sind hat Gummiparagrafen...........

Zitat

sind es dann alles seine Umgangszeiten, wo er auch entscheiden darf, dass auch seine Eltern sie abholen dürfen?


Ja.

feels

Meister

Beiträge: 964

Danksagungen: 653

Wohnort: Leipzig

Beruf: Ingenieur für Technische Gebäudeausrüstung

3

Montag, 23. Januar 2012, 08:49

Hallo Marienkäfer,
Moni hat schon ein paar wichtige Infos gegeben und sie hat absolut recht, dass das der Gummiparagraph schlecht hin ist! Trotzdem gibt es bei diesem Sachverhalt eine Art Grundsatz! Ich habe das selbst damals erlebt und mein Anwalt hat mir das auch so bestätigt! Was Deine Anwältin da sagt, kann ich nicht nachvollziehen! Vielleicht hat sie Angst eine Mandantin zu verlieren? :D
Zu den Fakten:
1. Jeder getrennt lebende Partner hat die Pflicht seinen Lebensunterhalt aus eigener Kraft zu bestreiten bzw. alles dafür zu tun!
2. Auch wenn das Kind bei Dir lebt, bist Du gegenüber Deinem Kind unterhaltspflichtig, genauso wie das vom Kind getrennt lebende Elternteil! Auch hier gilt, dass alle Anstrengungen zu unternehmen sind, um dieser Pflicht nachzukommen.
3. Was den Umgang angeht gibt es eine eindeutige Rechtslage inkl. einschlägiger Urteile. Die Entfernung bezüglich des Umganges ist keine Begründung für das verweigern eines Umzuges! Ihr werdet Euch damit abfinden müssen, dass jeder von euch beiden sich an den Umgangskosten beteiligen muss.

P.S.: Aus eigener Erfahrung kann ich sagen: "Wer ein Problem draus machen will, macht auch eines daraus! Ob derjenige damit immer durchkommt, wird sich herausstellen?"
LG der Feels ;)

"...Es gibt nur einen Grund, warum Menschen nicht haben, was sie wollen: weil sie mehr an das denken, was sie nicht wollen. Achte auf Deine Gedanken, und achte auf die Worte, die Du aussprichst. Die meisten Menschen denken an das, was sie nicht wollen, und wundern sich, warum es ihnen wieder und wieder begegnet."(The Secret-Das Geheimnis)

Nordlicht0976

Fortgeschrittener

Beiträge: 111

Danksagungen: 213

Wohnort: Hamburg

Beruf: Vollzeitpapa - Ausbildungs-Vorbereitung

4

Montag, 23. Januar 2012, 09:15

Wie es rechtlich aussieht weiss ich nicht. Was ich aber sagen kann ist: 2009 habe ich entschieden berufsbedingt und wegen einer Frau (sie hat inzwischen die Ufer gewechselt ...) 720 km umzuziehen - mit allen drei Kindern. Meiner Ex-Frau sagte ich damals (das war 1 Jahr nach der Trennung) sie solle entweder unterschreiben dass ich umziehen darf (formloses Schreiben) oder aber das Aufenthaltsbestimmungsrecht einklagen und habe ihr ziemlich klar gemacht dass sie keine bis wenig chancen darauf hätte (warum sonst würden die kinder unangefochten bei mir leben). sie hat darauf unterschrieben und darauf verzichtet einen kampf auf verlorenem posten zu führen, der nur zu lasten der kinder gegangen wäre.

ob sie mich rechtlich daran hätte hindern können, weiss ich nicht.

zum thema umgang (rechtliche situation auch hier unbekannt). ich habe aufgrund von mir nicht tolerierten verhaltens seitens der KM beim Umgang (thema TV, Süßigkeiten, Unterbrinung, Aktivitäten) einen anwaltlichen Brief geschickt, der die "Aussetzung des Umgangs ohne weitere Ankündigung" angedroht hat, sollten sich die Beanstandungen nicht schnellstens in Luft auf lösen. Es gab von dato an keine Mängel mehr (zumindest soweit ich es mitbekommen habe). Sollte diese Androhung rechtlich nicht einwandfrei sein, hätte (vermute ich) sicherlich ihr Anwalt veto eingelegt. Auch Änderungen was das Abholen und Bringen betrifft habe ich selbständig entschieden, per SMS mitgeteilt und durchgezogen - zugunsten der Kinder ohne Rückfrage oder Absprache mit Ihr. Die Kinder leben bei mir also entscheide ich auch aufgrund meiner Beurteilungsfähigkeit was die Kinder brauchen und was gut und schlecht für sie ist. Punkt. Hab ich immer so gesagt - wurde meist auch so akzeptiert. Z.T. mit grollen und meckern, aber doch akzeptiert.

Oft ist ein selbstbewusstes entschiedenes "Ich weiss was ich tue" mehr wert als ein ängstliches "ich versuche mal was per gericht zu bewirken". ich glaube viele Ex lassen sich von einer überzeugten Meinung "einschüchtern", da sich die wenigsten wirklich mit den gesetzen (und lücken) auskennen.
zumindest würde ich aufgrund meiner subjektiven erfahrung dies so einschätzen. ob alles rechtlich haltbar ist, was ich mache (gemacht habe) weiss ich nicht. aber wenn nicht, dann muss / müßte sie erst mal klagen. das kostet geld und zeit und ihre nerven - und ob sie das will oder kann ist fraglich. und der ausgang der klage genauso wenig.
Nicht mein Schicksal bestimmt mein Leben,
sondern ich bestimme was ich aus meinem Schicksal mache.

Moni42

Senior Mitglied

Beiträge: 2 185

Danksagungen: 2019

5

Montag, 23. Januar 2012, 10:27

darauf verzichtet einen kampf auf verlorenem posten zu führen, der nur zu lasten der kinder gegangen wäre.


verlorener Posten - da bin ich nicht so sicher.......Berufsbedingt wäre ein möglicher, aber auch nicht sicherer Grund, andere Frau keiner
zu Lasten der Kinder - sicherlich!

aus deinen Zeilen lese ich eher, dass da ein Elternteil aus Rücksicht auf die Kinder dem anderen Elternteil alle Zugeständnisse macht auf seine Kosten und vielleicht aufgrund eines schlechten Gewissens.
Und später einmal können deine Kinder mit neutralen Augen auf die Situation schauen und ob sie das dann auch so sehen wie du, sei mal dahingestellt.

Ob die Androhungen korrekt waren, dass kann hier nicht beurteilt werden........Süßigkeitenverbot, Tvverbot, Aktivitäten sowie Unterbringung.........wirklich Alltagselternteilentscheidung - eher nicht.
Auch "ich entscheide, was gut für die Kinder ist" - damit kannst du bei einem anderen Elternteil echt auf die NAse fallen.


Ich antworte hier, weil ich es wichtig finde, dass klar gesagt wird.......was bei dir geklappt hat, kann in den meisten Fällen daneben gehen.

airam

*AE.net -Wetterfee*

Beiträge: 1 558

Danksagungen: 918

6

Montag, 23. Januar 2012, 11:29

@Marienkäfer :)


Wenn ich mich recht entsinne, wart ihr nicht verheiratet, da Trennung vor Hochzeit stattfand, Kind hat aber zu der damaligen Zeit den Namen des Vaters erhalten ... Sprich Kind trägt den Nachnamen des anderen Elternteils, somit hat er auch die Vaterschaft selber anerkannt, inwieweit ihr das gemeinsame Sorgerecht wahrnehmt, oder verschriftlicht habt, wäre ja interessant zu wissen, um auf Deine Fragestellung selber anworten zu können!
Welches Sorgerecht liegt bei Euch vor ?

Das Aufenthaltsbestimmungsrecht selber ist nur ein Teilbereich der sogenannten Personensorge, der einzig und allein der Bestimmung des Wohnsitzes, bzw. des tatsächlichen bzw. gewöhnlichen Aufenthaltes dient, und wird keinerlei Auswirkung auf den Umgang selber haben!

Welche Vereinbarungen und Regelungen ihr als Eltern untereinander habt, führt erst dann zu Problemen, sobald sich einer der beiden Elternteil, von den Vereinbarungen und Regelungen nicht mehr gebunden fühlt. Wenn der Elternteil, der merkt das sich an diese Vereinbarungen, Regelungen nicht mehr gehalten wird, seine Schritte geht, um genau diesen Zustand wieder zu erreichen ... Ja da wird man mit leben müssen.

Was Du selber im Grunde genommen anfragst ist der Umgang, wenn ihr dort Vereinbarungen getroffen habt, kann er sich darauf durchaus berufen ;) ... Desweiteren er kann und darf in seiner Umgangszeit den Umgang selber gestalten, wer mit dem Kind zu tun hat, was unternommen wird usw. Das kann, oder muß nicht Dir passen, sondern es ist Entscheidung des Umgangselternteils.


@Nordlicht

Zitat

Oft ist ein selbstbewusstes entschiedenes "Ich weiss was ich tue" mehr wert als ein ängstliches "ich versuche mal was per gericht zu bewirken". ich glaube viele Ex lassen sich von einer überzeugten Meinung "einschüchtern", da sich die wenigsten wirklich mit den gesetzen (und lücken) auskennen. zumindest würde ich aufgrund meiner subjektiven erfahrung dies so einschätzen. ob alles rechtlich haltbar ist, was ich mache (gemacht habe) weiss ich nicht. aber wenn nicht, dann muss / müßte sie erst mal klagen. das kostet geld und zeit und ihre nerven - und ob sie das will oder kann ist fraglich. und der ausgang der klage genauso wenig.

Fraglich ist vieles ... insbesondere der Satz: "viele Ex lassen sich von einem überzeugten..." (ich setzte ihn mal kursiv) ist für mich fraglich ... Oftmals steckt hinter solchen Exen Menschen, die im Sinne des Kindes auf ihr Recht verzichten, und Zugeständnisse machen, die für andere nicht nachvollziehbar sind. Ob damit das : "Ich bestimme" unbedingt einen positiven Beigeschmack hat, wage ich zu bezweifeln . Im Endeffekt, und das ist ja deine subjektive Erfahrung, hast Du Nicht-wissen und Lücken in Deiner Argumentation, die ihrerseits nicht genutzt wurden, zu Deinem Vorteil genutzt ... Es kann klappen, muß aber nicht ...
Es ist Euer Weg, ich für meinen Teil schließe mich da Moni42 an, es war ein für Dich gangbarer Weg, aber sei Dir gewiss, rechtlich mehr im Graubereich als etwas anderes ;) ... Für Dich ist es bisher gut gegangen, aber die meisten Exen lassen dies inzwischen nicht mehr mit sich machen. Auch im Nachhinein kann da noch einiges nachkommen. ...
Du bist Betreuungselternteil, und auch bei Dir und Euch gilt, das Umgangselternteil darf und kann entscheiden, was in seiner Zeit gegessen und unternommen wird, und mit wem oder was das Kind oder die Kinder beim Umgangselternteil in Berührung kommen !

In vielen Deiner Sätze kommt ein " ob das rechtens war weiß ich nicht, ..." bzw der Hinweis "rechliche Lag nicht bekannt"... Den "Unschuldsengel" kauf ich Dir nicht ab ;) ... Ganz ehrlich jetzt mal: Wenig glaubwürdig, denn ich denke schon, daß Du durchaus weißt, was rechtens ist, oder nicht ... ich denke es war bei Dir eher ein Voranstürmen a la : "Ich versuchs mal, wenn ich damit durchkomme, umso besser... wenn sie nicht dagegen angeht ihr Problem ... wenn nicht sehen wir weiter" ... (nach dem Motto: Frechheit siegt ;) ) ... Bisher noch nicht damit auf die Nase gefallen, Glück ... es kann aber auch anders enden, je nach EX und der dort vorliegenden Situation ..

Zitat

Moni42
Und später einmal können deine Kinder mit neutralen Augen auf die Situation schauen und ob sie das dann auch so sehen wie du, sei mal dahingestellt.
...
Dein Glück das Du eine Ex hast die Dein Spiel mitmachte, ... ich kenne aber einige, die dies nicht täten 8)

gruß airam : iwn
:rot "Verantwortlich ist man nicht nur für das, was man tut, sondern auch für das, was man nicht tut." (Laotse)
... : iwn ...

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Moni42 (23.01.2012)

leonies_mum

unregistriert

7

Montag, 23. Januar 2012, 17:33

RE: Aufenthaltsbestimmungsrecht / Kindergarten

Moin,
unabhänhig ob hier alles schon beantwortet wurde, folgendes

Hallo,

wann und wie bekomme ich das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht?


Wenn du vor Gericht Klagst und eine gute Begründung liefern kannst und es dem Kindeswohl dient, an sonsten vergiss es.


Ist es richtig so: Wenn wir uns so einigen, dass das Kind bei mir leben soll, darf ich nicht mit Kind wegziehen, auch nicht, wenn ich arbeitslos bin und woanders einen Job finde (so damals meine Anwältin).

Nein das ist falsch du darfst hinziehen wohin du willst, aber du hast die Umgangskosten alleine zu tragen, es sei denn Ihr einigt euch außergerichtlich, anders.


Wenn ich aber zum Anwalt gehe oder vor Gericht (?) und wir darum streiten, dann habe ich die Chance, das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht zu bekommen?


Mit was willst du den Klageantrag begründen ?


Dann noch eine Frage: Wenn wir uns bei unserer 2-jährigen Tochter einigen, dass er sie zweimal pro Woche aus der Kita abholt (und mind. jedes 2. WE auch eine Nacht hat, also mehr als ihm eigentlich "zusteht"), sind es dann alles seine Umgangszeiten, wo er auch entscheiden darf, dass auch seine Eltern sie abholen dürfen?


Also als erstes gibt es kein " nur soviel steht ihm zu", sondern nach § 1684 BGB

Bitte Lesen und Verstehen vor allem Abs. 1 u. 2

Hintergrund ist, dass die Situation zum KV extrem angespannt ist, genauso zu den Großeltern. Die ablehnende Haltung und absolut Null Gesprächsbereitschaft kann auch unserer Tochter nicht gut tun, denke, sie bekommt auch die Atmosphere und ggf. auch Kommentare mit...


Hatte jetzt im Internet auch Urteile gelesen, dass der Umgang wegen Anspannungen zwischen Mutter und Vater auch ausgesetzt und eingeschränkt werden kann...wie sind da eure Erfahrungen?

Vielen Dank für eure Antworten.

Marienkäfer


Diese Urteile gibt es, alledings müsstest du die Begründung dazu, auch mit lesen. Ich glaube nicht das dies auf euch zu trifft hier wäre § 1684 BGB Abs. 3 und 4 nachzulesen.

Also was du hier vor hast ist definitv weder durch- und / oder zuende Gedacht.

§ 1684 BGB solltest du dir auch mal durchlesen.
Im übrigen, geht es dich nichts an wie der andere Elternteil sein Umgang gestaltet, hier hast du auch kein mitspracherecht, lediglich kannst du erfragen was wann wie wo warumgelaufen ist, aber das wars auch schon.



lg

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Ronja1975

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8

Dienstag, 24. Januar 2012, 08:26

Guten Morgen,
mal ganz abgesehn von der rechtlichen Lage...über die ich auch nicht Bescheid weiß, ist es nicht sehr schön das sich die Großeltern um das Kind kümmern möchten?? Es sogar zwei Mal die Woche abholen in der KiTa?? Ich würde mir solches Engagement wünschen.
Bei der Trennung sind die Kinder immer die Leidtragenden, es ist doch super wenn die Großeltern ein konstanter Fixpunkt sind und Sicherheit und Geborgenheit vermitteln. Auch wenn dort vielleicht nciht alles so läuft, wie Du es machen würdest.
Über negative Kommentare kann man vielleicht reden und das aus der Welt räumen.
Grüße! Ronja

"Hoffnungslosigkeit ist ein echter Grund für Mißerfolg."
Dalai Lama

Marienkäfer

Schüler

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Wohnort: Hessen

9

Dienstag, 24. Januar 2012, 21:26

Vielen Dank für die (bisherigen) Antworten.

@airam: Wir haben das gemeinsame Sorgerecht (trotz unverheiratet)

Ich denke, es kann nicht dem Kindswohl entsprechen, dass sich alle gleichermaßen, d.h. Vater, seine Eltern und ich, um die Kleine kümmern, wenn Vater und seine Eltern mir gegenüber absolut ablehnend sind, auch nach mehramligem Bitten meinerseits keine Gesprächsbereitschaft, sowohl vom Vater als auch von seinen Eltern, da ist. Wenn wir das Kind gemeinsam "erziehen" wollen, sollten wir doch einen respektvollen Umgang miteinander haben und uns auch austauschen. Ich möchte vor meiner Tochter nicht weiter stehengelassen werden, wenn ich Fragen an den Vater habe, was unsere gemeinsame Tochter betrifft (wie wollen wir den Umgang regeln, wieviel Unterhalt will er aufgrund vieler Vergünstigungen die er hat zahlen, wenn er doch auch will, dass ich nicht Vollzeit arbeite? Auch Fragen, wann wir darüebr reden können, bleiben unbeantworten. Er lässt mich einfach im Regen stehen. Das Ganze ging schon soweit, dass er mich auch vor der Kleinen mit Stiefeln getreten hat.). Die Kleine versucht, alle zu lieben, aber daran wird sie doch irgendwie zerbrechen, denn das wir uns aboslut hassen, wird sie spüren und am Verhalten merken...

Wenn ich meiner Tochter etwas familienähliches bieten kann durch einen neuen Partner, mit dem es harmonisch läuft und dafür z.B. 100km weit wegziehen will, dann würde das absolut dem Kindswohl entsprechen (der "normale" Umgang würde natürlich trotzdem bestehen bleiben)...das wäre für mich ein Grund für das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht...

LG

Moni42

Senior Mitglied

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Danksagungen: 2019

10

Dienstag, 24. Januar 2012, 21:32

Ich möchte vor meiner Tochter nicht weiter stehengelassen werden, wenn ich Fragen an den Vater habe, was unsere gemeinsame Tochter betrifft (wie wollen wir den Umgang regeln, wieviel Unterhalt will er aufgrund vieler Vergünstigungen die er hat zahlen, wenn er doch auch will, dass ich nicht Vollzeit arbeite? Auch Fragen, wann wir darüebr reden können, bleiben unbeantworten. Er lässt mich einfach im Regen stehen.


Das sind Themen, die nicht vor eurer Tochter besprochen werden sollten.

Zitat

meiner Tochter etwas familienähliches bieten kann durch einen neuen Partner, mit dem es harmonisch läuft und dafür z.B. 100km weit wegziehen will, dann würde das absolut dem Kindswohl entsprechen


ich glaube nicht, dass das so ist.........