@Marienkäfer
Wenn ich mich recht entsinne, wart ihr nicht verheiratet, da Trennung vor Hochzeit stattfand, Kind hat aber zu der damaligen Zeit den Namen des Vaters erhalten ... Sprich Kind trägt den Nachnamen des anderen Elternteils, somit hat er auch die Vaterschaft selber anerkannt, inwieweit ihr das gemeinsame Sorgerecht wahrnehmt, oder verschriftlicht habt, wäre ja interessant zu wissen, um auf Deine Fragestellung selber anworten zu können!
Welches Sorgerecht liegt bei Euch vor ?
Das Aufenthaltsbestimmungsrecht selber ist nur ein Teilbereich der sogenannten Personensorge, der einzig und allein der Bestimmung des Wohnsitzes, bzw. des tatsächlichen bzw. gewöhnlichen Aufenthaltes dient, und wird keinerlei Auswirkung auf den Umgang selber haben!
Welche Vereinbarungen und Regelungen ihr als Eltern untereinander habt, führt erst dann zu Problemen, sobald sich einer der beiden Elternteil, von den Vereinbarungen und Regelungen nicht mehr gebunden fühlt. Wenn der Elternteil, der merkt das sich an diese Vereinbarungen, Regelungen nicht mehr gehalten wird, seine Schritte geht, um genau diesen Zustand wieder zu erreichen ... Ja da wird man mit leben müssen.
Was Du selber im Grunde genommen anfragst ist der Umgang, wenn ihr dort Vereinbarungen getroffen habt, kann er sich darauf durchaus berufen

... Desweiteren er kann und darf in seiner Umgangszeit den Umgang selber gestalten, wer mit dem Kind zu tun hat, was unternommen wird usw. Das kann, oder muß nicht Dir passen, sondern es ist Entscheidung des Umgangselternteils.
@Nordlicht
Oft ist ein selbstbewusstes entschiedenes "Ich weiss was ich tue" mehr wert als ein ängstliches "ich versuche mal was per gericht zu bewirken". ich glaube viele Ex lassen sich von einer überzeugten Meinung "einschüchtern", da sich die wenigsten wirklich mit den gesetzen (und lücken) auskennen. zumindest würde ich aufgrund meiner subjektiven erfahrung dies so einschätzen. ob alles rechtlich haltbar ist, was ich mache (gemacht habe) weiss ich nicht. aber wenn nicht, dann muss / müßte sie erst mal klagen. das kostet geld und zeit und ihre nerven - und ob sie das will oder kann ist fraglich. und der ausgang der klage genauso wenig.
Fraglich ist vieles ... insbesondere der Satz: "viele Ex lassen sich von einem überzeugten..." (ich setzte ihn mal kursiv) ist für mich fraglich ... Oftmals steckt hinter solchen Exen Menschen, die im Sinne des Kindes auf ihr Recht verzichten, und Zugeständnisse machen, die für andere nicht nachvollziehbar sind. Ob damit das : "Ich bestimme" unbedingt einen positiven Beigeschmack hat, wage ich zu bezweifeln . Im Endeffekt, und das ist ja deine subjektive Erfahrung, hast Du Nicht-wissen und Lücken in Deiner Argumentation, die ihrerseits nicht genutzt wurden, zu Deinem Vorteil genutzt ... Es kann klappen, muß aber nicht ...
Es ist Euer Weg, ich für meinen Teil schließe mich da Moni42 an, es war ein für Dich gangbarer Weg, aber sei Dir gewiss, rechtlich mehr im Graubereich als etwas anderes

... Für Dich ist es bisher gut gegangen, aber die meisten Exen lassen dies inzwischen nicht mehr mit sich machen. Auch im Nachhinein kann da noch einiges nachkommen. ...
Du bist Betreuungselternteil, und auch bei Dir und Euch gilt, das Umgangselternteil darf und kann entscheiden, was in seiner Zeit gegessen und unternommen wird, und mit wem oder was das Kind oder die Kinder beim Umgangselternteil in Berührung kommen !
In vielen Deiner Sätze kommt ein " ob das rechtens war weiß ich nicht, ..." bzw der Hinweis "rechliche Lag nicht bekannt"... Den "Unschuldsengel" kauf ich Dir nicht ab

... Ganz ehrlich jetzt mal: Wenig glaubwürdig, denn ich denke schon, daß Du durchaus weißt, was rechtens ist, oder nicht ... ich denke es war bei Dir eher ein Voranstürmen a la : "Ich versuchs mal, wenn ich damit durchkomme, umso besser... wenn sie nicht dagegen angeht ihr Problem ... wenn nicht sehen wir weiter" ... (nach dem Motto: Frechheit siegt

) ... Bisher noch nicht damit auf die Nase gefallen, Glück ... es kann aber auch anders enden, je nach EX und der dort vorliegenden Situation ..
Moni42
Und später einmal können deine Kinder mit neutralen Augen auf die Situation schauen und ob sie das dann auch so sehen wie du, sei mal dahingestellt.
...
Dein Glück das Du eine Ex hast die Dein Spiel mitmachte, ... ich kenne aber einige, die dies nicht täten
gruß airam