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ja

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von mona84

Merle

Anfänger

Beiträge:

1

Mittwoch, 25. Januar 2006, 13:34

Wohnung

Hallo!!
Schreibe heute mal für eine Freundin die kein Internet hat.
Es geht darum, das sie einen 400 Euro Job hat und noch Unterhalt vom Exmann bezieht.Bisher gabs nur Absagen auf eine Bewerbung für mehr Stunden.
Nun ist es so das ihr Ex ihr keinen Unterhalt mehr zahlen kann.- sie ist vor 3 Monaten umgezogen- ein Stück weit auch fürs Kind da dieses jetzt raus kann zum spielen.
Wie ist das wenn alle Stricke reissen und sie zum Amt muß?
Die Wohnung ist ca 90 quadratmeter groß, liegt aber im bezahlbaren Rahmen. Günstiger bekomt sie keine. Könnte sie jetzt aufgefordert werden, das sie die Wohnung wechseln muß wegen der Größe?

Danke LG [addsig]

Anne1

Anfänger

Beiträge: 0

2

Mittwoch, 25. Januar 2006, 21:38

RE: Wohnung

Hallo Merle,
ich kann mir schon vorstellen, daß Deine Freundin aufgefordert wird, nach einer Übergangsphase (meist war von 6 Monaten die Rede), sich eine andere Wohnung zu suchen. Ich weiß von einem Bekannten, der dazu aufgefordert wurde (mehr indirekt ... Antrag wurde abgelehnt u.a. mit der Bemerkung -Wohnung zu groß für zwei Personen ...), obwohl die Miete wesentlich unter der ortsüblichen Miete lag auf die m² gesehen. Wenn er sich also eine andere Wohnung suchen würde, hätte er sicherlich für sich und seinen Sohn die zustehenden, wenigeren m² (falls er eine solche Wohnung findet), aber die gleiche Miete. Ich müßte ihn direkt mal anrufen, ob er schon ein verwertbares Ergebnis hat inzwischen, denn den Ausgang kenne ich nicht mehr ganz bzw. nur so weit, daß ALG II abgelehnt wurde. Aber er hat Widerspruch eingelegt. Nur, was macht man bis dahin mit dem Vermieter ? Der läßt sich sicher nicht einfach so vertrösten a la - ich habe Widerspruch bei der ARGE eingelegt ?
LG Anne[addsig]

Merle

Anfänger

Beiträge:

3

Mittwoch, 25. Januar 2006, 21:45

RE: Wohnung

Hi Anne1!!
Ich denke auch das sie ihr die Wohnung nicht einfach nehmen. Mh, blöd wenn man nicht helfen kann- ich hatte das Problem auch nicht und wenn ich mir andere Postings anschaue scheint es da auch nicht wirklich eine Regelung zu geben wonach man sich richten kann.
Ich hoffe einfach wenn sie wirklich dahin muß, das man ihr die Wohnung läßt.

Liebe Grüße
Merle[addsig]

bantam

Profi

Beiträge: 222

Danksagungen: 258

4

Donnerstag, 26. Januar 2006, 06:32

RE: Wohnung

Hallo Merle

Bei Hartz4 ist für 2 Personen bis 55-60qm angemessen. Je nach Region dazu die Miete, in Großstädten höher als auf dem Dorf.
Als Beispiel in Hamburg :
2 Personen 55 qm, Kaltmiete incl. Betriebskosten und Wassergeld darf 409 Euro betragen.
In Kleinstädten ist der Mietpreis viel niedriger angesetzt.
Es kommt auch immer auf den Sachbearbeiter drauf an, wenn die 90qm nur 200 Euro Miete kosten würden, würde er evtl. ein Auge zudrücken. Aber das erscheint mir irreal und sie müßte sicher nach 6 Monaten umziehen oder den fehlenden Teil selbst bezahlen.

Gruß Bantam[addsig]

Anne1

Anfänger

Beiträge: 0

5

Donnerstag, 26. Januar 2006, 15:48

RE: Wohnung