RE: Zustehender Wohnraum laut ARGE?
Hallo @all,
na, da wurde ja mal ein Thema aufgegriffen, über das ich mir schon seit langem den Kopf zerbreche :-) .
Ich wohne hier in einem Einfamilienhaus (sozialer Wohnungsbau) seit 1997. Ich hatte den WBS schon bekommen, als sich mein Großer noch in meinem Bauch befand, damals noch verheiratet, waren wir 2 Erwachsene und 1/2 Kind. Mein Ex verdiente damals 3120,00 DM, nach ein paar Monaten kam dann der Große zur Welt und wir bekamen Kindergeld und Erziehungsgeld, damit lagen wir knapp über 4000,00 DM...........und bekamen doch tatsächlich noch 95,00 DM Wohngeld :-O .
Dieses Haus ist ausgelegt für eine Familie mit einem Kind und verfügt über ca. 100 m², die Miete beträgt 355,35 € im Monat und liegt damit unter der vorgeschriebenen Grenze der Mietübernahme von aufgerundet 427 €. Trotzdem es ein sozialer Wohungsbau ist und dieser von der Stadt mit Geldern gefördert wurde, bezahlt die ARGE natürlich nur die Heizkostenpauschale für eine 75 m² Wohnung, was ich persönlich eigentlich NICHT in Ordnung finde 1. weil sie selbst diesen Wohbau bezuschusst haben (für 3 Personen), die wir meine zwei Jungs und ich ja nun auch sind, 2. ich 71,65 € unter der zulässigen Miete liege und 3. ich leider hier ortsgebunden bin, in meiner Wohngegend gibt es keine "kleinen" Mietwohnungen und die Schule sowie der Kiga ist hier im Ort.
Ich bin nicht dafür, den Staat zu schröpfen, aber..........was sie Jahre lang genehmigt haben, können sie nicht auf einmal umschmeißen, denn meistens sind die kleineren Wohnungen oftmals noch viel teurer als die Großen. Soviel "kleine" Wohnungen wie wir benötigen würden gibt es gar nicht, denn in der Vergangenheit wurden keine kleinen Wohnungen gebaut, sondern je größer desto besser.
Wir sollten vielleicht mal schauen, ob dazu schon Urteile erlassen wurden.
Liebe Grüße Marion<br /><br /><!-- editby --><br /><br /><em>editiert von: Marion, 07.02.2006, 09:05 Uhr</em><!-- end editby --> [addsig]