Donnerstag, 24. Mai 2012, 05:47 UTC+2

Sie sind nicht angemeldet.

  • Anmelden
  • Registrieren
Gruppen

Gruppen und soziale Netzwerke nach Regionen und Themen
Regionale Gruppen

Urlaub Single mit Kind

Silvester 2011
30.12. bis 2.1.2012

Chat für Alleinerziehende

Du suchst Erfahrungsaustausch, oder willst gerne nette Leute kennenlernen? - Hier gehts zu unserem Chatroom.

Wer macht was?

airam
23.05.2012
um 10:27 Uhr
Guten Tag ... mal zum wachwerden für die Langschläfer oder zur willkommenen Abwechslung für die arbeitenden ... eine Kanne Kaffee
 
Was machen Andere?

Kontrollzentrum
Neue Benutzer

Fenja73 (Gestern, 23:15)

kessi76 (Gestern, 16:46)

Vassilis (Gestern, 13:15)

sisani (Gestern, 10:55)

martinahro (22. Mai 2012, 23:31)

Umfrage

6%

manchmal

92%

nein

2%

ja

Insgesamt 65 Stimmen
Neu in der Galerie
von mona84

Gast

unregistriert

11

Dienstag, 7. Februar 2006, 06:33

RE: Zustehender Wohnraum laut ARGE?

Hallo Aninjha

Du schreibst :
Nichts desto trotz kann man sie ja mieten, wenn man die Differenz selber trägt.

Das ist nicht richtig. wenn die Arge die Zustimmung verweigert, nützt es Dir alles nichts.
Meine Nachbarin hatte eine tolle Wohnung 70 qm angeboten bekommen, sie lag 20 Euro der Kaltmiete über dem Satz, aber war insges. günstiger durch weniger Heizkosten als die jetzige. Ich ging mit zur ARGE und wir wurden derart weggeschmettert !! NEIN, zu groß und liegt über dem Satz, aus fertig vorbei, selbst ein Anruf beim Vorgesetzten brachte nix....
Da sie Kinderpflegerin ist, hätte sie in dieser parterre liegende Wohnung mit Garten sich super als Tagesmutter aus dem Hartz4 befreien können....Auch dieses Argument brachte uns nicht weiter.

Es liegt immer an den Komunen und den Sacharbeitern inwieweit sie etwas genehmigen.

Gruß Bantam

Gast

unregistriert

12

Dienstag, 7. Februar 2006, 07:51

RE: Zustehender Wohnraum laut ARGE?

Haallo Bantam,

und ein bisschen daran, wie man sich abspeisen läßt.
Mein SB wollte auch erst nicht genehmigen, ich beschwerte mich nicht bei sem Vorgesetzten, sondern gleich bei der Kreisverwaltung.

Ein Telefonat, 15 Minuten, 1 Brief vorher, und alles überhaupt kein Problem mehr.

Ich habe denen aber auch gleich den Wind aus den Segeln genommen, in dem ich sagte: Die Differenz zahle ich aus den MB für alleinerziehende.

Aus den Regelleistungen, so gehen die von aus, kann man sowas nicht noch tragen.

Gruß Aninjha

Marion

Anfänger

Beiträge:

Wohnort: Deutschland

13

Dienstag, 7. Februar 2006, 09:03

RE: Zustehender Wohnraum laut ARGE?

Hallo @all,

na, da wurde ja mal ein Thema aufgegriffen, über das ich mir schon seit langem den Kopf zerbreche :-) .

Ich wohne hier in einem Einfamilienhaus (sozialer Wohnungsbau) seit 1997. Ich hatte den WBS schon bekommen, als sich mein Großer noch in meinem Bauch befand, damals noch verheiratet, waren wir 2 Erwachsene und 1/2 Kind. Mein Ex verdiente damals 3120,00 DM, nach ein paar Monaten kam dann der Große zur Welt und wir bekamen Kindergeld und Erziehungsgeld, damit lagen wir knapp über 4000,00 DM...........und bekamen doch tatsächlich noch 95,00 DM Wohngeld :-O .

Dieses Haus ist ausgelegt für eine Familie mit einem Kind und verfügt über ca. 100 m², die Miete beträgt 355,35 € im Monat und liegt damit unter der vorgeschriebenen Grenze der Mietübernahme von aufgerundet 427 €. Trotzdem es ein sozialer Wohungsbau ist und dieser von der Stadt mit Geldern gefördert wurde, bezahlt die ARGE natürlich nur die Heizkostenpauschale für eine 75 m² Wohnung, was ich persönlich eigentlich NICHT in Ordnung finde 1. weil sie selbst diesen Wohbau bezuschusst haben (für 3 Personen), die wir meine zwei Jungs und ich ja nun auch sind, 2. ich 71,65 € unter der zulässigen Miete liege und 3. ich leider hier ortsgebunden bin, in meiner Wohngegend gibt es keine "kleinen" Mietwohnungen und die Schule sowie der Kiga ist hier im Ort.

Ich bin nicht dafür, den Staat zu schröpfen, aber..........was sie Jahre lang genehmigt haben, können sie nicht auf einmal umschmeißen, denn meistens sind die kleineren Wohnungen oftmals noch viel teurer als die Großen. Soviel "kleine" Wohnungen wie wir benötigen würden gibt es gar nicht, denn in der Vergangenheit wurden keine kleinen Wohnungen gebaut, sondern je größer desto besser.

Wir sollten vielleicht mal schauen, ob dazu schon Urteile erlassen wurden.

Liebe Grüße Marion<br /><br /><!-- editby --><br /><br /><em>editiert von: Marion, 07.02.2006, 09:05 Uhr</em><!-- end editby --> [addsig]

Gast

unregistriert

14

Dienstag, 7. Februar 2006, 09:43

RE: Zustehender Wohnraum laut ARGE?

naja so sind die halt.! Ich bin Alleinerziehend mit Zwillingen. stehen mir auch 75 qm zu. Hab aber 78 :-O ! Bekam jetzt ab Januar nur noch 338 von der Arge.
Jetzt hab ich aus eigener Innitiative ne Teilzeitstelle gefunden und bin dann Gottseidank weg von denen :-P
Lg Shera

trinity2673

unregistriert

15

Dienstag, 7. Februar 2006, 09:50

RE: Zustehender Wohnraum laut ARGE?


Gast

unregistriert

16

Dienstag, 7. Februar 2006, 09:51

RE: Zustehender Wohnraum laut ARGE?

Tja, also ich habe meinen Folgebescheid auch nicht verstanden.
Denn seit dem 1.1.06 übernimmt das Amt die 33&#8364; mehr Miete.
Ohne das ich etwas beantragt, oder nachgefragt hätte.
Im Gegenteil habe ich nochmal nachgefragt, wieso ich ab 1.1.06 40&#8364; mehr bekomme als sonst(ich wollte halt nicht, das die sich verrechnet haben, und ich anschließend zurückzahlen darf)..

Tja....zurückkam.
Wir übernehmen nun die gesamte Miete.

Na auch okay, bin mal gespannt ob das beim nächsten Folgeantrag im Juni dann auch so bleibt, oder ob dann alles wieder umgeschmissen wird.

@Shera,
was für ein Job ist das, der so gut bezahlt wird, das man über Teilzeit von der Arge wegkommt?????

Gruß Aninjha

Gast

unregistriert

17

Dienstag, 7. Februar 2006, 12:06

RE: Zustehender Wohnraum laut ARGE?

Hallo alle zusammen,

Das mit der Miete durch die Arge ist so eine sache für Sich, gerade habe ich erfahren das eine Bekannte AE mit Kind wegen 10 € die sie über den zustehenden Satz liegt wieder aus die Wohnung ziehen muß; ja man hat ihr sogar gesagt wenn Sie sich weigere auszuziehen würde mann ihr das Geld Kürzen.

gruß
dore

Gast

unregistriert

18

Dienstag, 7. Februar 2006, 12:26

RE: Zustehender Wohnraum laut ARGE?

Hallo Dore,

hat sie denn angeboten, die 10 &#8364; selber zu zahlen?

Ist doch Schwachsinn. Wenn sie umziehen muß, muß die Arge alle nötigen Kosten dafür tragen.

Hat sie denen das mal verdeutlicht?

Die entstehenden Kosten stehen ja wohl in keinem Verhältnis zueinander.

Widerspruch, und an den höheren ran treten.

Nich klein kriegen lassen.

Gruß

Aninjha

funkebna

Anfänger

Beiträge:

19

Donnerstag, 9. Februar 2006, 20:10

RE: Zustehender Wohnraum laut ARGE?

Wow, danke für all´Eure Antworten und Reaktionen! IHR SEID KLASSE!
Habe es leider nicht eher geschafft, im Forum vorbei zu schauen.
FAZIT ist also, daß das alles auch total vom Sachbearbeiter abhängt, richtig? :-( [addsig]

Gast

unregistriert

20

Donnerstag, 9. Februar 2006, 20:22

RE: Zustehender Wohnraum laut ARGE?

Hallo Funkebna,

nicht nur, auch wie hartnäckig man ist ......mein SB wollte mir auf keinem Fall die größere Wohnung genehmigen, aber ich habe nicht locker gelassen.....

Gut informiert, und sehr selbstsicher dort auftreten.

Nicht: Ich habe da mal eine Frage....sondern Ich weiß, das es so und so geht..... :evil: [addsig]