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von mona84

Gast

unregistriert

1

Freitag, 23. Dezember 2005, 20:00

Tacheles empfiehlt: Antrag stellen auf Weihnachtsbeihilfe!

Hi @all,

unter Hinweis auf die Veröffentlichung der Bundesregierung vom 19.12.2003
http://archiv.bundesregierung.de/bpaexport/artikel/59/509259/multi.htm

empfiehlt Tacheles allen Betroffenen, möglichst SOFORT (noch vor Jahresende) bei der zuständigen ARGE einen Antrag auf Weihnachtsbeihilfe zu stellen.
http://www.tacheles-sozialhilfe.de/aktuelles/2005/Weihnachtsgeld_2.html

Dort auf der Page von Tacheles ist ebenfalls folgender Musterantrag als Word- oder pdf- Datei abrufbar:

Zitat

<b>Antrag auf Weihnachtsbeihilfe </b>

BGNr.: &#8230;&#8230;&#8230;&#8230;&#8230;&#8230;&#8230;&#8230;&#8230;&#8230;&#8230;&#8230;&#8230;&#8230;&#8230;&#8230;


Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit beantrage ich für mich und die Mitglieder der mit mir in Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen die Auszahlung einer Weihnachtsbeihilfe in Höhe von 74 EUR für eine allein stehender Person und 37 EUR für jedes weitere Mitglied der Bedarfsgemeinschaft. Die Höhe mache ich an den letzten Empfehlungen des Deutschen Vereins für das Jahr 2002 fest. (NDV 10/02, S. 346)

Laut Verlautbarung der Bundesregierung vom 19.12.2003 ist in den Regelleistungen von SGB II/SGB XII - Beziehern keine Weihnachtsbeihilfe enthalten. Daraus folgt, das ein Verweis auf eine Ansparung nicht zulässig ist.

Es ist vielmehr eine Weihnachtsbeihilfe als Zuschuss zu gewähren.

Möglich wäre auch, eine Erhöhung der Regelleistung jeweils im Dezember eines jeden Jahres im Rahmen des § 28 Abs. 1 S. 2 SGB XII.

Sollten Sie wider Erwarten meinen Antrag ablehnen, bitte ich um Übersendung eines rechtsmittelfähigen Bescheides, aus dem die Ablehnungsgründe, die Grundlagen einer etwaigen Ermessensausübung sowie Rechtsgrundlagen ersichtlich sind. Dabei beziehe ich mich auf § 35 Abs. 1 SGB X.

Mit freundlichen Grüßen


<b>Euch allen ein frohes Weihnachtsfest und alles Gute für das neue Jahr!</b>

Liebe Grüße:.
san.draB@web.de


PS:
H a r t z IV - <b>Tränen unterm Weihnachtsbaum
http://www.rolofs.net/phorum5/read.php?1…16134#msg-16134
(Offener Brief einer alleinerziehenden Mutter)</b>

Gast

unregistriert

2

Freitag, 23. Dezember 2005, 20:15

RE: Tacheles empfiehlt: Antrag stellen auf Weihnachtsbeihilfe!

habsch schon längst gepostet.........grins


gruß manu

Gast

unregistriert

3

Freitag, 23. Dezember 2005, 23:14

RE: Tacheles empfiehlt: Antrag stellen auf Weihnachtsbeihilfe!

... hmm, das mit den Heimbewohnern finde ich auch nicht ok, aber man sollte sich mal überlegen ob man es wirklich braucht, klar mehr Kohle ist immer gut, ganz besonders wenn man nichts dafür machen muss, aus den selben Gründen besteht ein "Reicher" auf sein Kindergeld, aber wo kommt das Geld eigentlich her, von den "dummen" Steuerzahlern
..., grins, ..., ich finde das nicht zum Lachen

Nachdenkliche Grüße, Thomas

Gast

unregistriert

4

Freitag, 3. Februar 2006, 23:29

RE: Tacheles empfiehlt: Antrag stellen auf Weihnachtsbeihilfe!

Hallo,
hatte schon einmal nachgefragt,aber da ich mal wieder nicht angemeldet war kann ich den Beitreag nicht wieder finden...sorry...
Wie kann ich den Widerspruch gegen die abgelehnte Weihnacjhtsbeihilfe formulieren?
Meistens klappt es ja nach einem Einspruch....
Danke für die Hilfe....

Birgit

Gast

unregistriert

5

Samstag, 4. Februar 2006, 11:37

RE: Tacheles empfiehlt: Antrag stellen auf Weihnachtsbeihilfe!

hi birgit.................

wenn deine widerspruchsfrist vorrüber ist gehts nicht mehr!


gruß manu

Gast

unregistriert

6

Montag, 6. Februar 2006, 22:02

RE: Tacheles empfiehlt: Antrag stellen auf Weihnachtsbeihilfe!

Hallo Manu,

ich habe noch 14 Tage Zeit den Widerspruch einzulegen.
Weiß aber eben nicht wirklich wie.

Gruß
Birgit

trinity2673

unregistriert

7

Dienstag, 7. Februar 2006, 08:05

RE: Tacheles empfiehlt: Antrag stellen auf Weihnachtsbeihilfe!

Hallo Birgit,

an anderer Stelle wurde der Widerspruch bereits gepostet. Ich kopiere dir das einfach mal hier rein:

Zitat

Hallo @all,

hier mein Widerspruch gegen die Ablehung der Weihnachtsbeihilfe, vielleicht könnt Ihr mit einigen Passagen etwas anfangen :

Sehr geehrter Herr .........,

ich bedanke mich für Ihr Schreiben vom 13.12.2005 und nehme nachstehend hierzu Stellung:

hiermit widerspreche ich Ihrer Ablehnung der von mir geforderten Weihnachtsbeihilfe.

Das undogmatische Verhalten der Burghausener ARGE zeigt eine vorbildliche soziale Verantwortung und beweißt, dass sozialer Spielraum auch in Zeiten massiver Einsparzwänge durchaus vorhanden sind. Wie im Antrag schon erklärt, sieht der Gesetzgeber es nicht vor eine Weihnachtsbeihilfe von der Regelleistung anzusparen, somit ist eine Anwendung gegeben. Die Bestimmungen der Verordnung zur Durchführung des § 28 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (Regelsatzverordnung – RSV), das auch auf die Regelleistungen des § 20 SGB II übertragen wurde, sehen vor, dass es die im BSHG gewährten einmaligen Leistungen, wie die Weihnachtsbeihilfe nicht mehr gewährt wird. Da aber die Bestimmungen auch keinen Posten zulassen, der eine eventuelle Ansparung zulässt ist dem Antrag statt zu geben. Eine Verwendung des monatlichen Ansparbetrages für das Weihnachtsfest oder Geschenke für Angehörige (Kinder) würden andere notwenige Anschaffungen und Reparaturen nicht zulassen. Bei der Aufteilung des Regelsatzes für Freizeit, Unterhaltung und Kultur ist unschwer zu entnehmen, dass ein Weihnachtsfest überhaupt nicht vorgesehen ist. Des Weiteren gibt es hier in Deutschland das Gleichheitsprinzip. Erläuterungen hierzu:

- Gleiche Bedürfnisse sollten gleich beurteilt und erfüllt werden
- Es ist nicht erlaubt die Interessen einer Gruppe anders oder höher zu bewerten, als die der Anderen, wenn die Bedürfnisse gleich sind (vor allem nicht wenn die Einteilung der Gruppen keinen Zusammenhang mit den Bedürfnisse hat)
- Das Gleichheits-Prinzip bedeutet nicht, das alle Mitglieder des Gesamtkollektivs gleich sind oder sein müssen. Sondern „nur“ das bei gleichen Bedürfnissen, die Interessen gleich beurteilt werden sollten.

Siehe auch Artikel 3 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland:


Gleichheit vor dem Gesetz; Gleichberechtigung von Männern und Frauen; Diskriminierungsverbote
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

Daher kann es m. E. nicht sein, dass einige explizit Weihnachtsbeihilfe bekommen und einige nicht.

Des Weiteren sind Sie nicht, der Forderung von mir ,eine hinreichende Begründung nach Auskunft und Beratung nach §§ 13, 14, 15, 16 Satz 3, 17 SGB I i.V.m. §§ 20, 33, 35, SGB X; Hinweis auf Art. 34 GG; § 839 BGB, nachgekommen.

Ich werde Sie abermals von diesen Paragraphen in Kenntnis setzen und fordere Sie auf „diese“ mir Stichhaltig und ausführlich zu Begründen unter Berücksichtung aller relevanten Vorschriften des Sozialgesetzbuches.
Hierauf besteht Anspruch. So entspricht die Begründungspflicht bei belastenden Verwaltungsakten den rechtsstaatlichen Grundsatz, wonach der Bürger Anspruch auf Kenntnis der Gründe hat, weil er nur dann seine Rechte sachgemäß verteidigen kann (BVerfGE 6, 44; 40, 286; 49, 66; BSG, Urteil vom 10.06.1980 - 4 RJ 103/79).

Entsprechend den Anforderungen gemäß §§ 33, 35 Abs. 1 SGB X sind in der Begründung die wesentlichen tatsächlichen und rechtlichen Gründe anzugeben, die die Behörde zur Entscheidung bewogen haben. Die Behörde ist ebenfalls verpflichtet, bei Ermessungs-Entscheidungen die Gesichtspunkte der pflichtgemäßen Ermessungsausübung darzulegen.

Mit freundlichem Gruß

LG Marion


Marion hat das wirklich super gemacht, nochmal herzlichen Dank.
Mein Widerspruch hat sich fast genauso gelesen.

Leider wurde auch dieser bereits durch die ARGE abgewiesen und ich habe das jetzt meiner Rechtsanwältin übergeben.

Liebe Grüße sendet Anne [addsig]

Gast

unregistriert

8

Dienstag, 7. Februar 2006, 20:08

RE: Tacheles empfiehlt: Antrag stellen auf Weihnachtsbeihilfe!

Hallo Birgit,

als Ergänzung zum Beitrag von "trinity2673":

Zitat

Das Bundesverwaltungsgericht zur Reduzierung/Einstellung von Weihnachtsbeihilfen
http://forum.mysnip.de/read.php?15338,17…3832#msg-173832


Der o. a. Beitrag nimmt Bezug auf die folgende Publikation zum Thema »Weihnachtsbeihilfe«, auf die "manu" (hier im Forum) hinwies:

Zitat

Weihnachtsbeihilfe (+ MUSTER-Antrag / Antrag auf einstweilige Anordnung)
Diakonisches Werk Württemberg
1.3 Sozialrechtsreferat

DOWNLOAD als *.pdf Datei [9 Seiten; 40KB]:
<a href="http://www.liga-bw.de/neu/liga_wohlfahrtspflege/download/051207-Streichung_der_Weihnachtsbeihilfe.pdf" target="_blank">Download hier klicken</a>


Viel Erfolg!

Liebe Grüße:.
san.draB (at) web.de


Verordnete K I N D E R A R M U T - der A L G II Regelsatz
http://www.rolofs.net/phorum5/read.php?1…16139#msg-16139

Zitat

ARGUMENTE g e g e n den SOZIALABBAU?! - Kinderleicht (!!!):

S c h u l s t o f f (K l a s s e 9):

DEFINITIONEN
"Industrielle Revolution" - "Digitale Revolution" - "Soziale Frage"
http://www.rolofs.net/phorum5/read.php?1…16384#msg-16384

Tabellarischer Vergleich:
"Industrielle Revolution" versus "Digitale Revolution"
http://www.rolofs.net/phorum5/read.php?1…18481#msg-18481

(Vergleich en détail - Industrielle Revolution vs. Digitale Revolution)
"Neue" soziale Marktwirtschaft - ein Blick zurück in die Zukunft
http://www.rolofs.net/phorum5/read.php?1…21924#msg-21924

Nebenschauplätze und meta-Thema der Sozialpolitik
http://www.rolofs.net/phorum5/read.php?1…16341#msg-16341

Ein eklatanter Verstoß gegen die Denkgesetze!
("Soziale Frage" der "Digitalen Revolution")
http://www.rolofs.net/phorum5/read.php?1…16259#msg-16259

Gast

unregistriert

9

Donnerstag, 9. Februar 2006, 23:18

RE: Tacheles empfiehlt: Antrag stellen auf Weihnachtsbeihilfe!

Hallo
und erstmal Danke,werde es dann mal versuchen und den Beschluss dann wieder posten.

Birgit

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