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von mona84

bluemche

Anfänger

Beiträge:

1

Dienstag, 4. April 2006, 07:26

Heirat und Kindesunterhalt

Hallo zusammen,

vielleicht kann mir ja von euch jemand weiter helfen.

Ich werde dieses Jahr den Vater meiner/ unserer gemeinsamen Tochter heiraten. Ich habe eine Tochter aus erster Ehe, der ich gegenüber Unterhaltsverpflichtet bin und diesem auch nachkomme. Wie ist das nun, wenn ich wieder verheiratet bin, da ich dann noch weniger verdiene, wie jetzt,kann ich nach meinen Rechnungen den Unterhalt nicht bestreiten. Kann da mein zukünftiger Mann rangenommen werden? Er ist auch gegenüber 2 Kindern aus erster Ehe Unterhaltverpflichtet.

Ich freue mich über jede Antwort und danke schon mal im voraus

LG Esther[addsig]

Gast

unregistriert

2

Dienstag, 4. April 2006, 08:19

RE: Heirat und Kindesunterhalt

Hallo,

wieso verdienst Du wegen der Heirat weniger?
Im Prizip ist es jedoch egal.
Wenn Du verheiratet bist, kannst Du auch aus einem Minijob den Unterhalt bestreiten.
Die Gerichte sehen es so, das Du dann keinen Selbstbehalt mehr benötigst.
Also KU darfst Du nicht kürzen, nur weil Du heiratest. Deshalb hat Dein Kind ja nicht weniger Bedarf, gell?

Also an das Einkommen direkt Deines Mannes geht niemand.
Aber es könnte Dir ein Taschengeld angerechnet werden, so wie evtl. Haushaltsführungskosten.
Dein Selbstbehalt sinkt bei Magelfallberechnung dann auf null.
Heißt, aus einem 400€ Job könntest Du ohne weiteres noch den KU nach Stufe 1 nach DDTabelle zahlen.[addsig]

bluemche

Anfänger

Beiträge:

3

Dienstag, 4. April 2006, 15:10

RE: Heirat und Kindesunterhalt

Hallo Aninijha,

ich scheine es aber immer noch nicht so ganz zu kappieren :-?

Ich komme ja durch die Hochzeit ind Lohnsteuerklasse 5, mein Mann in 3. Ich leiste KU an 1 Kind, mein Mann an 2 Kinder. Zusammen haben wir ja auch noch ein Kind. Wie hoch ist dann der Eigenbedarf einer Familie?

LG Esther[addsig]

Gast

unregistriert

4

Dienstag, 4. April 2006, 15:30

RE: Heirat und Kindesunterhalt

Na das Du in Lohnsteuerklasse 5 gehst, ist dann dein Problem, wird man dir sagen.
Geht beide in 4 und zahlt weiter für jedes Kind den Regelunterhalt.
Der SB von 890€ kann auf jeden Fall reduziert werden. Und wenn Dein Mann Stkl. 3 nimmt, hat er mehr als jetzt in 1 und muß somit mehr an seine Kinder zahlen.
Auch nicht gerecht, gell?
Also so lapidar sagen, weil wir nun heiraten, einem Kind den Unterhalt kürzen ist nicht. Schliesslich seit ihr gesteigert verpflichtet, KU zahlen zu können, notfalls durch Nebenjob [addsig]

bluemche

Anfänger

Beiträge:

5

Mittwoch, 5. April 2006, 06:54

RE: Heirat und Kindesunterhalt

Darum frage ich ja, grade um den Kindern weiter Unterhalt zahlen zu können !!! Da komm ich mir jetzt total blöde vor überhaupt gefragt zu haben, wenn ich gleich angekreidet bekomme keinen Unterhalt mehr zahlen zu wollen... Sorry, das ärgert mich![addsig]

Gast

unregistriert

6

Mittwoch, 5. April 2006, 07:41

RE: Heirat und Kindesunterhalt

Hallo Bluemche,

na Deine Fragestellung deutet aber genau so, das Du nicht mehr zahlen willst.


Zitat von »bluemche«

wie jetzt,kann ich nach meinen Rechnungen den Unterhalt nicht bestreiten. Kann da mein zukünftiger Mann rangenommen werden? Er ist auch gegenüber 2 Kindern aus erster Ehe Unterhaltverpflichtet.

LG Esther


Also dann nocheinmal, wenn Du in 5 gehst, und deshalb weniger bekommst, kann Dir die STkl 1 oder 3 fiktiv angerechnet werden.
Deshalb ja der Vorschlag, beide 4 zu nehmen, da dann auch nicht Vaters Kinder durch den Vorteil der Stkl3 bevorzugt werden, und eines in die Röhre guckt.
Nur weil der Unterhaltspflichtige heiratet, und deshalb die Stkl zu seinem Nachteil wechselt, kann der KU nicht gekürzt werden.

PS: Hätte diese Frage ein Mann hier gestellt, dann wäre er sicherlich fast von allen Forenmitgliedern geköpft worden, weil alle sich hier denken würden, wie würde ich reagieren, wenn der Dad plötzlich weniger zahlen würde, nur weil er heiratet, und eine schlechte Stkl wählt.
[addsig]

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airam, DieMudda