Das was Sim meint, hat aber nichts mit dem Sozialgesetz zu tun, sondern mit dem Unterhaltsgesetz.
Da muß Mutter erst wieder arbeiten Vollzeit, wenn das jüngste Kind 16 ist, solange hat sie Anspruch auf Nachehelichen Unterhalt.
Das sind aber 2 verschiedene Paar Schuhe.
Es geht Bantam ja nicht ums Unterhaltsgesetz, sondern um staatliche Hilfen, und da heißt es nun einmal, das das Kind betreut sein muß.
Und bei 3,5 jährigen wohl schlecht machbar, es 40 Stunden die Woche unterzubringen.
Ne, ich meinte schon was ich schrieb.
Als ich mich arbeitslos gemeldet habe, stand die Frage im Raum ob ich nicht auch Vollzeit arbeiten könnte. Geht aber leider nicht, da mein Sohn eine gewisse Struktur im Tag braucht und Führung - auch wenn er schon 14 - bald 15 - ist. Er ist ADSler und vergisst viel, was sich auch auf die Schule auswirkt.
Würde ich jeden Nachmittag nicht zu Hause sein, und eine gewisse "Kontrolle" ausüben würde die Schule und seine Termine im Chaos ertrinken.
Ab nächstes Jahr würden sie mich dann allerdings Ganztags einschreiben, bin ich auch leichter zu vermitteln und dann kann ich auch bis ca.100 km (mit öffentlichen Verkersmitteln) vom Wohnort vermittelt werden - das Kind hat ja dann das Alter wo er alleine klar kommen mus *großes Gelächter*.
Soweit zu der Aussage meiner Beraterin von der Agentur, aber da sagt ja jeder was anderes! :roll: