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von mona84

Naomi_B

Anfänger

Beiträge:

1

Montag, 8. Mai 2006, 13:15

Wer kann mir helfen? Es geht um Unterhaltszahlung

Ich möchte hier niemanden langweilen aber die Situation ist ein wenig kompliziert. Also hier die Kurzversion. Ich habe zwei Kinder (3 und 6) und bin berufstätig. Mein Ex hat bisher (wenn auch sehr zähneknirschend) Unterhalt bezahlt. Er ist Hausbesitzer und da er nun auch endlich berufstätig ist, muss er für sein Haus Steuern zahlen. Darf er diesen Betrag von seinem Nettoeinkommen abziehen um in eine andere Unterhaltsstufe zu kommen??? Für ihn geht es um €80 und für meine Kinder und mich um eine ganze Menge mehr. Wer kann mir dazu Auskunft geben. Ich weiss auch, dass die Düsseldorfer Tabelle nur eine Richtlinie ist aber im Netz befinden sich so viele Versionen, welche ist nun aktuell???

Tausend dank[addsig]

Gast

unregistriert

2

Montag, 8. Mai 2006, 13:54

RE: Wer kann mir helfen? Es geht um Unterhaltszahlung

Hallo Naomi,

ersteinmal herzlich willkommen hier.
Du langweilst keinesfalls mit irgendwelchen Fragen, dafür ist dieses Forum ja gedacht.
Wie heißt es so schön?
Es gibt keine dummen Fragen, nur dumme antworten ;-) , vondaher immer fragen, und anregen :-)

Nun zu Deinem Problem, dazu möchte ich noch was hinterfragen.

Sprechen wir hier nur vom Kindsunterhalt, oder auch vom Dir zustehenden Unterhalt(Trennungsunterhalt oder nachehelichen).

Bei dem Kindsunterhalt darf Vater die zu zahlenden Steuern nicht abziehen, wohl berufsbedingte Aufwendungen(in der Regel 5% vom Netto).
Da Du aber von 80€ Differenz schreibst, betrifft es vermutlich auch Deinen Unterhalt, und ich meine (da müßte ich aber noch mal genau nachsehen), das er das dann darf.
Jedoch....erspart er dafür Miete?
Aktuelle DDTabelle findest Du hier:
http://www.treffpunkteltern.de/unterhalt/duesseldorfertabelle.php[addsig]

Gast

unregistriert

3

Dienstag, 9. Mai 2006, 13:11

RE: Wer kann mir helfen? Es geht um Unterhaltszahlung

Für den Unterhalt ist das Netto aus Berufstätigkeit nach Abzug der berechtigten berufsbedingten Ausgaben.

Hausbesitz ist soweit Privatsache, die Kosten seiner Wohnung sind im Selbstbehaltsbetrag enthalten. Meistens ist es egal ob bei Hausbesitz Mietersaprniss angenommen wird, so bald eine derartige Rechnung aufgemacht wird sind auch wieder alle Hauskosten wie Heizungsreparaturen, Heizenergie, Steuer Abwasser usw. abzugsfähig. Alles das was eben sonst in einer Miete enthalten wäre.

Sonderfälle wären der für 3000€ netto vermietbare Edelbungalow......

Naomi_B

Anfänger

Beiträge:

4

Dienstag, 16. Mai 2006, 10:42

RE: Wer kann mir helfen? Es geht um Unterhaltszahlung

Ich möchte kurz erklären, dass mein Ex das Reihenhaus (schuldenfrei und unbelastet) gut vermietet hat und selbst in einer Mietswohnung lebt. Er ist immer sehr grosszügig wenn es um seine Rechte geht aber bei den Pflichten wird es deutlich schwieriger.

Es geht übrigens nur um Kindesunterhalt. Er hat für mich nie Unterhalt bezahlt. Ich überlege nun ob ich nicht das Jugendamt einschalte um den Unterhalt der Kinder festzulegen, damit diese elende Feilscherei ein Ende hat. So etwas macht auf Dauer mürbe, vor allem wenn man dabei auch noch das "Heiligenbild" des Vaters für die Kinder aufrecht erhält. Erschreckend finde ich, dass wenn man beim Jugendamt nachfragt, man unterschiedliche Aussagen bekommt und ich keine Möglichkeit habe im Vorfeld zu erfahren mit welchem Unterhalt zu rechnen ist. [addsig]

Gast

unregistriert

5

Dienstag, 16. Mai 2006, 11:33

RE: Wer kann mir helfen? Es geht um Unterhaltszahlung

Die Mieteinnahmen gelten abzüglich aller hausbedingten Ausgaben inkl. Gebäudeabschreibung als Einkommen.

Daher alle kleinen Reparaturen, Grundsteuern, Brandversicherung usw. und ich glaube 2% vom Verkehrswert als "Abschreibung" darf er von den Bruttomieteinnahmen abziehen.

Es ist aber seiner durch dich nicht beinflussbaren Kreativität überlassen jetzt energietechnische Hausmodernisierungen durch die Miete zu finanzieren um auch damit den Unterhalt zu reduzieren.

P.S.

Ein vermeitetes Haus während des Studiums der Kinder zu modernisieren erhöht den Bafög-Anspruch, rechnen lohnt sich!


Von seinem Geamtbrutto zahlt er Steuern, sein steurliches Nettogehalt ist auch für den Unterhalt maßgebend bis auf Kleinigkeiten.

Z.B. Haushaltsersparniss bei Dienstreisen mit Spesen, da aber rechnen ist den Aufwand nicht wert.

werner

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