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6%

manchmal

92%

nein

2%

ja

Insgesamt 65 Stimmen
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von mona84

Gast

unregistriert

1

Montag, 22. Mai 2006, 21:40

Dürfen Arbeitgeber eigentlich Alles! Oder warum soll man in Deutschland denn noch Kinder bekommen

Hallo,

ich bin seit kurzem alleinerziehende Mutter einer 2,5jährigen Tochter. Schon seit der Schwangershaft habe ich Probleme mit meinem Arbeitgeber.
Ich hatte immer ein sehr gutes Verhältnis zu meinem Arbeitgeber und zu den Kollegen. Bis zu dem Zeitpunkt, wo ich meinem Chef sagte, daß ich Schwanger sein. Kurze Zeit später fand eine Mitarbeiterversammlung statt. Dort wurde uns eröffnet, daß es der Firma nicht gut gehe und von den 30 Angestellten gut 15 gehen müssen. In dieser Versammlung sagte mein Chef da:"ach noch was! Die Kollegin (zeiget mit dem Finger auf mich) ist schwanger. Da ich Sie nicht mehr entlassen kann, muß Ihr dafür sorgen, wenn Ihr euren Job behalten wollt" War ein echt toller Tag für mich!! Ea ging aber noch weiter. NAch 6 Wochen wurde meine Lohnzahlung eingestellt. Schwangerschaft ist eine Krankheit und die Krankenkasse muß dann eben weiterzahle. So war die Begründung. Um es kurz zu machen. Die Sache endete mit einem Beschäftigungsverbot meines Frauenarztes und einem Arbeitsgerichtstermin bei dem ich in allen Punkte recht bekam und der Arbeitgeber den freunlichen Hinweis des Richters, so etwas doch bitte nicht noch mit weiteren Arbeitnehmerinne zu versuchen. Dies ist jetzt also gut 2 Jahr her.
Ich hatte nach der Geburt dann erst einmal 2Jahre Erziehungurlaub beantragt und dann noch 2 mal um ein halbes Jahr verlängert. So die Fakten. Nun kommt der 2. Streich meines Arbeitgeber.
Er behaubtet - nach der 2. Verlängerung - das Arbeitsverhältnis sei nach Ablauf von 2 Jahren Erziehungsurlaub beändet. Am Besten ist die Begründung: Ich habe für das laufende Jahr ja schließlich keine Lohnsteuerkarte eingereicht.
Von der angebelichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses zum November 2005 habe ich aber erste im Mai 2006 erfahren. Nun streiten sich sämtliche Ämter, ob ich arbeitslos - ach Verzeihung - arbeitssuchend bin und ob ich überhaupt dem Arbeitsmarkt durch die Alleinerziehung meiner Tochter zur Verfügung stehe. Und wenn ich Arbeitssuchend bin, habe ich mich dann denn nicht viel zu spät beim Arbeitsamt gemeldet. Außerdem habe ich, weil man als Mutter ja auch mal anderswo eine Bestätigung erhalten möchte in der Zeit des Erziehungurlaubes einen 400€-Job - vom Arbeitgeber genehmig - angenommen. Nach der Ternnung von meinen Mann habe ich erste einmal ALG II erhalten. Dies ist jetzt aber nicht mehr sicher, ob es dann nun noch weiter gezahlt wird oder ob erst einmal der Arbeitsgerichtprozess abgewartet wird, in dem festgestellt werden muß, ob ich nun noch im Erziehungurlaub bin oder nicht.

Alle Beteiligten also Arbeitsamt, Arge, Jugendamt, Krankenkasse und auch meine Rechtsanwältin gehen davon aus, das ich sehr wohl noch bis 11/2006 im Erziehungsurlaub bin, aber alle wollen auch die Bestätigung durch ein Urteil haben.
Und keiner tut vorher etwas! Und dann sind da ja noch die Fragen, wenn ein Richter doch mal ganz anderer Meinung ist. Was ist denn, wenn ich wirklich - ohne eine Kündigung erhalten zu haben - seit 11/2005 schon arbeitslos bin? Kann das Arbeitsamt mir die Leistungen verweigern bzw. kürzen, weil ich mich ja nicht rechtzeitig gemeldet haben? Muß die Arge Zahlungen leisten oder bin ich halt arbeitssuchen und somit ALG I - Empfänger? Wie wird mein 400€-Job gewertet?

Durch den Rechtsstreit in der Schwangerschaft und die dadurch erste einmal für gut 6 Monate ausbleibenden Zahlungen bin ich damals - nach mit Ehemann - in ein großes finazielles Loch gefallen. Was auch nach dem Urteil nur sehr schleppend wieder gestopft werden konnte, da sämtliche Zahlungen meines Arbeitgebers durch meine Rechtsanwältin eigeklagt werden mußten. Nun droht mir der nächste finanzielle Engpaß!

Meine Kleine ist natürlich mein und alles und ich mache sie natürlich nicht etwa für meine Situtation verantwortlich. Ich rege mich vielmehr darüber auf, dass ein Arbeitgeber, der sich als Steuerberater ja wohl auf diesem Gebeit auskennen muß, sich so etwas leisten kann ohne wirklich dafür bestraft zu werden. Wo wird seitens der Politik und sonsitger Verantwortlichen auf solche Arbeitgeber eingewirkt?! Wo bleibt der Schutz der Familie auf dem Arbeitsmarkt?! Welcher Arbeitgeber stellt den noch alleinerziehende Elterteile ein?

Vielleich hat ja jemand eine ähnliche Situtation erlebt und kann mit etwas Mut machen. Das warten auf den Gerichttermin ist echt sch....!


Gast

unregistriert

2

Montag, 22. Mai 2006, 21:54

RE: Dürfen Arbeitgeber eigentlich Alles! Oder warum soll man in Deutschland denn noch Kinder bekommen

Hallo Gast,

ich kann mir denken, das Du da gerade gar nicht mehr durchblickst.

Deutschland ist auch sowas an Bürgerunfeindlich.

Ich fasse mich mal kurz, ohne nun auf die rechtlichen Belange einzugehene, denn von Arbeitsrecht habe ich absolut keine Ahnung.

Trotzdem wirst Du nicht verhungern müssen.


Also in Elternzeit kann man sich nur befinden, wenn man einen Arbeitgeber hat, bei dem man Elternzeit beantragt hat.
Der Punkt ist ja nun strittig, da niemand derzeit weiß, ob Du noch ein Arbeitsverhältnis hast, oder nicht.

Wenn nicht, gilt folgendes:

Da Du derzeit nicht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst(da Kind noch unter 3) hast Du Anspruch auf Hartz 4.
Erst, wenn Dein Kind 3 Jahre ist, und einen Anspruch auf einen KiGa Platz hast, kannst Du verpflichtet werden, im Rahmen der Betreuung arbeiten zu gehen.

Solange Du natürlich nicht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst, kannst Du auch kein ALG1 beantragen, weil das nur denen zusteht, die auch vermittelbar sind.

Hm....glaube, habe es nicht glücklich ausgedrückt.....oder? :-? [addsig]

Gast

unregistriert

3

Montag, 22. Mai 2006, 22:53

RE: Dürfen Arbeitgeber eigentlich Alles! Oder warum soll man in Deutschland denn noch Kinder bekommen

Kinder in Deutschland?

Unabhängig vom Thema dieses Forums, es geht recht problemlos!

Für etwa 80% der Arbeisfähigen i.O., für die etwa 10% mies bezahlten und die 10% Arbeitslosen sieht es anders aus, zugegeben.

Ansonsten reicht fast imme EIN Einkommen EINES Elternteiles für ein gemeinsames Familienleben. Nich t im Luxux aber für eine kleine Wiohnung und mit 1 - 2 Kindern ausreichend.

Und längst nicht alle Haupternährer haben gleichzeitig mieses Einkommen und eine Wohnlage weit ab von der Arbeit so dass ein Auto NOTWENDIG wäre.

Und es gibt Millionne Familien die 2 Autos ahben obwohl die Arbeit in der nähe ist ocder mit bus&Bahn erreichbar, daz7 reicht noch das Geld für Flugurlaube.

Siehe wieviel Tsunamiopfer es aus Deutschalnd beim Dritturlaub über Weihnachten gab.

Ehrlich betrachtet, Jammern auf höchstem Niveau.

"Alleinerziehend", Thema dieses Forums, die Schwierigkeiten als Folge von verkorkster Partnerwahl vollständg zu beseitigen, dass ist gewiß KEINE Sozialstaatsaufgabe.

Werner

P.S.

Dass Kinderlose persönlcih in ihrer Rentenversorgung und im Lebenstandard doppelt von anderer Leute Kinde rprofitieren stimmt allerdings auch.

Für deutlich mehr Kindergeld, Kinderfreibetrag und höhere anrechnung von Erziehungszeit bei der Rente!

Gast

unregistriert

4

Montag, 22. Mai 2006, 22:55

RE: Dürfen Arbeitgeber eigentlich Alles! Oder warum soll man in Deutschland denn noch Kinder bekommen

Du hast auf jeden Fall Anspruch auf Grundsicherung durch ALG2, bzw. aufstockendes Sozialgeld. Zur Not kurzfristig mit Anwalt beim Sozialgericht einklagen, geht eigentlich sehr schnell. Das Thema mit dem "netten" Arbeitgeber kommt mir sehr bekannt vor...

Gruß Zwergenmama

Merle

Anfänger

Beiträge:

5

Dienstag, 23. Mai 2006, 08:50

RE: Dürfen Arbeitgeber eigentlich Alles! Oder warum soll man in Deutschland denn noch Kinder bekommen

Hallo Werner!!

Du sag mal: Hast Du eigentlich eigene Kids?
Du schreibst immer mit aber ich habe Deine Vorstellung verpasst wer Du bist wo Du wohnst etc........


Viele Grüße

Merle[addsig]

Gast

unregistriert

6

Dienstag, 23. Mai 2006, 09:22

RE: Dürfen Arbeitgeber eigentlich Alles! Oder warum soll man in Deutschland denn noch Kinder bekommen

Hallo Gast

Das Gesetz sieht vor, dass sich in Elternzeit befindende Eltern gar nicht oder nur unter ganz besonderen Umständen gekündigt werden können (Auflösung des Betriebes etwa). Wenn die Verlängerung der Elternzeit schriftlich erfolgt ist, solltest du auf der sicheren Seite sein, zumal dir im anderen Fall eine schriftliche Kündigung hätte zugestellt werden müssen. Da dies nicht passiert ist, konntest du nicht wissen, dass dein Chef dachte, das Arbeitsverhältnis sei aufgelöst.
Habe auch so einen Chef, der mich vergessen hat, weil es ihm so besser passt. Seine Meinung: ich habe mich ja nicht gemeldet ?
Das Wichtigste ist immer sachlich bleiben und nach für beide akzeptablen Lösungswegen suchen. Erkläre ihm doch einfach, dass du ihn eigentlich nichts kostest und er dir aber mit ein wenig Goodwill sehr helfen kann (nicht zuletzt versicherungstechnisch). Chefs wollen immer ein wenig bebauchpinselt werden. Das fällt sicher nicht leicht, da man ja auch seine Felle wegschwimmen sieht. Doch eigentlich ist es doch auch so, dass es sich immer schöner arbeiten lässt, wenn man auf der Arbeitsstelle auch erwünscht ist. Und meine Meinung: mit einer gewissen Portion Optimismus hat man auch meist das Glück auf seiner Seite.
In diesem Sinne: Auf zu neuen Ufern

Gruß
Arrancio

Gast

unregistriert

7

Dienstag, 23. Mai 2006, 13:10

RE: Dürfen Arbeitgeber eigentlich Alles! Oder warum soll man in Deutschland denn noch Kinder bekommen

Zweimal unfeiwillig geschieden, 3 Kinder, 6 Stiefkinder.
werner

samira

Anfänger

Beiträge:

Wohnort: Bochum

8

Dienstag, 23. Mai 2006, 22:14

RE: Dürfen Arbeitgeber eigentlich Alles! Oder warum soll man in Deutschland denn noch Kinder bekommen

Hallo Werner,

ich bin diejenige mit dem nicht so freundlichen Arbeitgeber.

Ich stimme dir zu, daß die Deutschen auf sehr hohem Niveu stöhnen. Aber ich glaube auch, daß Du in meinem Artikel etwas übersehen hast.

Meine Kleine ist im November 2003 geboren. Anfang April habe ich meinen Arbeitgeber von der Schwangerschaft unterrichtet. Ab Juni 2003 bis zum Gerichtsurteil im Februar 2004 habe ich keinerlei Zahlungen erhalten. Mein damaliger Ehemann hatte eine Vereinsgaststätte gepachtet. Die Einnahmen waren mehr als dürftig. Hauptverdiener war ich! Hartz IV oder Sozialhilfe gab es für uns nicht, da ich ja in einem Arbeitsverhältniss stand. Und dann begann der Teufelskreis: keine regelmäßigen Lohnzahlungen - kein Dispo. Ohne Dispo - keine Zahlungen ab einem gewissen Zeitpunkt mehr möglich - Kinderzimmer, Erstausstattung usw. mußte auch noch besorgt werden.
Seit April 2005 habe ich dann wieder gearbeitet - 400 €-Job+ Erziehungsgeld + Kindergeld. Damit war ich wieder der Hauptverdiener.
Auto ja - ersten um zum Job zu kommen, zweitens für die Gaststätte meines Mannes mußte ja auch eingekauft werden.
Urlaub: schön wäres es gewesen. 2003 durch die ganzen Gerichts- und Artztermine nicht machbar. 2004 kein Geld da, 2005 kein Geld da, 2006 Trennung, Insolvenz, weitere Gerichtstermine und das Geld ist auch nicht mehr geworden.

Also laß micht doch auch mal stöhnen.

Samira
[addsig]

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