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von mona84

carefunkel

Anfänger

Beiträge:

Wohnort: Duisburg

Beruf: Hausfrau

1

Donnerstag, 25. Mai 2006, 11:23

Auszug von volljährigen Kindern

hallo Liebes Team,
Ich erhalte seit geraumer Zeit Hartz2...In meinem allerersten Antrag,gab ich meinen damals 18jährigen Sohn(er war damals noch in der Lehre) mit an.
Zusätzlich gab ich auch meine heute 12jährige Tochte mit an.
Da mein Sohn in Ausbildung war, wurde er von einem Mitarbeiter,des Arbeitsamtes kurzerhand wieder komplett aus der Bedarfsgemeinschaft gestrichen...Seit dieser Zeit, zahlt das Arbeitsamt nur für mich und und meine Tochter(insgesamt 470,21euro im Monat)man teilte mir damals mit, da mein Sohn eigenes Einkommen hat, würde er nicht zur Bedarfsgemeinschaft gehören.
Nun ist mein Sohn aber, aus der Elterlichen Wohnung ausgezogen.
ich frage mich deshalb,muss ich dem Arbeitsamt dieses mitteilen? Zumal er in meinen Bewilligungs Unterlagen, vom Arbeitsamt, nicht im geringsten aufgeführt wurde..
würde mich über eine Antwort freuen...
Ihre Petra nullAuszug von volljährigen Kinderncarefunkel@hotmail.de[addsig]

Gast

unregistriert

2

Donnerstag, 25. Mai 2006, 11:32

RE: Auszug von volljährigen Kindern

Hallo Carefunkel,

herzlich willkommen hier im Forum.

Um auf der sicheren Seite zu sein, würde ich der Arge kurz schriftlich mitteilen, das der Sohn ausgezogen ist.

Dann können die einem anschließend hinter her nichts.

Vielleicht wurden ja auch weniger Miet und Nebenkosten von der Arge übernommen, in der Annahme, das Sohn sich auch daran beteiligt?

[addsig]

carefunkel

Anfänger

Beiträge:

Wohnort: Duisburg

Beruf: Hausfrau

3

Donnerstag, 25. Mai 2006, 23:42

RE: Auszug von volljährigen Kindern

hallo Aninjha,
danke für deine Antwort...ich kann es mir eigentlich nicht vorstellen, das man mir weniger Miete berechnet hat...da ich eine Gesamtmiete,von monatlich 361euro habe und vom Arbeitsamt, für mich und meine Tochter insgesamt 470euro bekomme, kann es eigentlich nicht möglich sein...auch in meinen Bewilligungsbescheiden, taucht meine volle Miete auf, als bedürftge jedoch nur meine Tochter und ich...
da mein Sohn schon seit dem 01.04. ausgezogen ist,habe ich Angst, das man mir noch weniger zahlt, als diese 470euro, dann würde die Rechnung ja auch nicht mehr stimmen...
ich blicke da nicht mehr so recht durch, sorry...Liebe Aninjha

Gast

unregistriert

4

Donnerstag, 25. Mai 2006, 23:49

RE: Auszug von volljährigen Kindern

Hallo,

was die Miete und Nebenkosten angeht, könntest Du das selber überschlagen.
Und zwar, stehen 2 Personen eine Wohnung von 60qm zu, zu Mietpreis x.....

Auf dieser Seite findest Du den ALG2 Rechner......da kannst Du pauschal sehen, ob Du bisher mehr Mietanteil bekommen hast, und es Dir zukünftig gekürzt werden könnte.

Was das Schreiben ans Amt angeht.

Vielleicht geben die sich ja damit zufrieden, in dem Du schreibst....

Hiermit teile ich Ihnen mit......das mein Sohn, der nicht der Bedarfsgemeinschaft angehört, ausgezogen ist.

Ohne Datum und so halt ;-)

Falls für ihn auch Mietanteile gezahlt wurden, ist es zwingend notwendig, denen das mitzuteilen, da Du sonst zu viel erhaltenes zurück zahlen mußt.

Ups, sorry, habe einfach so geduzt, wir machen das hier normal so, hoffe, es stört nicht :-) [addsig]

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