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6%

manchmal

92%

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2%

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von mona84

peggy010306

Anfänger

Beiträge:

1

Sonntag, 28. Mai 2006, 14:54

Pfändungsfreigrenze

Hallo Ihr Lieben! Ich bin verwitwet und erziehe meine zwei Kinder (3 und 5 Jahre) nun allein. Weiss jemand, ob die Halbwaisenrente und das staatliche Kindergeld als Einkommen gerechnet werden? :-( [addsig]

Gast

unregistriert

2

Sonntag, 28. Mai 2006, 17:35

RE: Pfändungsfreigrenze

Hallo,

nein Kindergeld und Unterhaltsleistungen sind unpfändbar. Du hast 5 -7 Tage Zeit dieses Geld frei von Deinem Konto abzuheben. Da darf kein Gläubiger ran.
Ich denke, dass Du deshalb fragst, weil der Gerichtsvollzieher bei Dir gewesen ist. Die Gläubiger bleiben auch bei erfolglosen Pfändungsversuchen auf Ihren Kosten sitzen und deshalb werden Personen die diese Leistungen erhalten eigentlich nicht gepfändet.

www.schuldenforum.de

Schaue Dich dort mal um, es ist sehr interessant.

Lg Angela

Gast

unregistriert

3

Sonntag, 28. Mai 2006, 17:36

RE: Pfändungsfreigrenze

Hallo,
Sorry der Link ist falsch :

Der richtige Link lautet : www.forum-schuldnerberatung.de

Lg Angela

peggy010306

Anfänger

Beiträge:

4

Sonntag, 28. Mai 2006, 19:24

RE: Pfändungsfreigrenze

Liebe Angela! Ich danke Dir. Mein Mann hat mir nämlich allerlei Schwierigkeiten hinterlassen und ich weiss garnicht richtig, was noch kommt. Einen Termin in der Schuldnerberatung hab ich schon und auf der von Dir empfohlenen Seite werd ich mal mal "rumwurschteln". Ist natürlich recht unbequem immer alles ab zu heben, weil man ja auch Lastschriften hat und immer Angst haben muss, dass diese zurückgebucht werden könnten. Naja, irgendwie muss ich da durch! Dank Dir noch mal! Liebe Grüsse, Peggy![addsig]

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