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6%

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2%

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von mona84

kecke

Anfänger

Beiträge:

1

Dienstag, 13. Juni 2006, 22:05

Unterhalt für 18 jährigen, Eigenbedarf

Hallo Zusammen,
ich brauche dringend Hilfe und Information.
Ich bin allein erziehend und mein 18-jähriger Sohn lebt nach einer Einzelpädagogische Maßnahme nun seit inzwischen 4 Jahren nicht mehr bei mir.
Der Kindesvater zahlt nichts an Unterhalt, da er Hartz 4 -Empfänger ist. Jedoch ist kein Job gut genug und somit ist er seit 16 Jahren immer noch arbeitslos (hat aber eigenes Auto). Geschieden sind wir seit 2000 und wir haben noch eine weitere inzwischen 14-jährige Tochter, für deren Unterhalt ich alleine aufkomme. Ich arbeite und habe ein Gesamteinkommen von netto 1350 €, jedoch dazu kommen noch die 154€ Kindergeld für meine Tochter. ich bekomme kein Wohngeld oder ähnliche Sozialleistungen, weder für meine Tochter noch für mich. Nun möchte das Jugendamt, angeblich wegen einer Gesetzesänderung seit dem 1.4.06, Unterhalt für meinen Sohn von mir haben. Ich bin schon prinzipiell damit nicht einverstanden, da mein Sohn das ganze Verhalten von seinem Vater angenommen hat und mit Schule und Ausbildung nichts zu tun hat ( sich auch nicht bemüht) und er mir immer wieder die Schuld an der Trennung von seinem Vater gibt und zeitweise keinen Kontakt mit mir will.
Bitte Rückinfo, ob das Jugendamt von mir Leistungen für meinen Sohn verlangen kann. An wen kann ich mich wenden, damit ich weiß, wie hoch mein Eigenbdarf und die Verpflichtung gegenüber meiner Tochter ist.[addsig]

Gast

unregistriert

2

Dienstag, 13. Juni 2006, 22:43

RE: Unterhalt für 18 jährigen, Eigenbedarf

Hallo,
zunächst einmal sind ab dem 18. Lj beide Elternteile unterhaltspflichtig, und zwar je nach Einkommen. Allerdings auch nur, wenn sich das Kind in einer Ausbildung/Schulbildung befindet. Weist das Kind nicht nach, dass es bedürftig istt weiles sich in einer Ausbildung befindet, ist es nicht bedürftig. Wenn er also mit dem Arsch den lieben langen Tag zuhause hockt, bist du nicht dazu verpflichtet das Lotterleben auch noch zu finanzieren.

Des Weiteren wundert es mich, dass das Jugendat dich anschreibt: Dieses ist nur bis zur Volljährigkeit zuständig.

Nun zum sog. Selbstbehalt: Der liegt im Westen bei 890€, im Osten bei 820€ plus berufsbedingte Aufwendungen. Nicht zu vergessen ist deine Tochter, der du auch zu "Unterhalt" verpflichtet bist.

Biete deinem Sohn doch an, er könne gern wieder zuhause einziehen, mal sehen was er dann sagt.

Ich würde dem JA sschreiben, so es denn überhaupt zuständig ist, dass du gern eine Bescheinigung über eine Teilnahme an einer Ausbildung/Weiterbildung/Schulbildung hättest, vorher bist du nicht bereit Einkommennachweise einzureichen. Des Weiteren verweise auch auf den Vater eurer Kinder.

Ansonsten einen Anwalt suchen, bei deinem Einkommen dürftest du einen Beratungsschein im AG deines Wohnortes erhalten, mit dem du dann zu einem guten Familienrechtsanwalt gehst.

Liebe Grüße, Romy

Gast

unregistriert

3

Dienstag, 13. Juni 2006, 22:44

RE: Unterhalt für 18 jährigen, Eigenbedarf

Hallo,
zunächst einmal sind ab dem 18. Lj beide Elternteile unterhaltspflichtig, und zwar je nach Einkommen. Allerdings auch nur, wenn sich das Kind in einer Ausbildung/Schulbildung befindet. Weist das Kind nicht nach, dass es bedürftig istt weiles sich in einer Ausbildung befindet, ist es nicht bedürftig. Wenn er also mit dem Arsch den lieben langen Tag zuhause hockt, bist du nicht dazu verpflichtet das Lotterleben auch noch zu finanzieren.

Des Weiteren wundert es mich, dass das Jugendat dich anschreibt: Dieses ist nur bis zur Volljährigkeit zuständig.

Nun zum sog. Selbstbehalt: Der liegt im Westen bei 890€, im Osten bei 820€ plus berufsbedingte Aufwendungen. Nicht zu vergessen ist deine Tochter, der du auch zu "Unterhalt" verpflichtet bist.

Biete deinem Sohn doch an, er könne gern wieder zuhause einziehen, mal sehen was er dann sagt.

Ich würde dem JA sschreiben, so es denn überhaupt zuständig ist, dass du gern eine Bescheinigung über eine Teilnahme an einer Ausbildung/Weiterbildung/Schulbildung hättest, vorher bist du nicht bereit Einkommennachweise einzureichen. Des Weiteren verweise auch auf den Vater eurer Kinder.

Ansonsten einen Anwalt suchen, bei deinem Einkommen dürftest du einen Beratungsschein im AG deines Wohnortes erhalten, mit dem du dann zu einem guten Familienrechtsanwalt gehst.

Liebe Grüße, Romy

Lotte

Anfänger

Beiträge: 3

Wohnort: Braunschweig

Beruf: Industriekauffrau

4

Dienstag, 13. Juni 2006, 23:29

RE: Unterhalt für 18 jährigen, Eigenbedarf

Hallo Kecke,

es ist in der Tat so, dass das Jugendamt nur bis zur Volljährigkeit zuständig ist. Danach, also bis zum 21. Lebensjahr, kann es "nur noch" als "Berater" in Anspruch genommen werden. Und das auch nur direkt von Deinem Sohn.

Mir ist auch unklar, warum Du vom Jugendamt angeschrieben wirst. Eigentlich hätte das direkt von Deinem Sohn kommen müssen.

Ansonst stimme ich Romy zu. Versuche eine Prozesskostenhilfe beim Gericht zu bekommen und such Dir einen guten Anwalt. Der wird Dir dann bestimmt weiterhelfen.

Meine Frage: um was für eine Gesetzesänderung handelt es sich ab 01.04.06?

Kopf hoch.......es gibt für (fast) alles eine Lösung. ;o)

Toi, toi, toi und liebe Grüsse

Lotte
[addsig]

Lotte

Anfänger

Beiträge: 3

Wohnort: Braunschweig

Beruf: Industriekauffrau

5

Dienstag, 13. Juni 2006, 23:44

RE: Unterhalt für 18 jährigen, Eigenbedarf

Zitat von »Anonymous«

Hallo,
zunächst einmal sind ab dem 18. Lj beide Elternteile unterhaltspflichtig, und zwar je nach Einkommen. Allerdings auch nur, wenn sich das Kind in einer Ausbildung/Schulbildung befindet. Weist das Kind nicht nach, dass es bedürftig istt weiles sich in einer Ausbildung befindet, ist es nicht bedürftig. Wenn er also mit dem Arsch den lieben langen Tag zuhause hockt, bist du nicht dazu verpflichtet das Lotterleben auch noch zu finanzieren.

Des Weiteren wundert es mich, dass das Jugendat dich anschreibt: Dieses ist nur bis zur Volljährigkeit zuständig.

Nun zum sog. Selbstbehalt: Der liegt im Westen bei 890€, im Osten bei 820€ plus berufsbedingte Aufwendungen. Nicht zu vergessen ist deine Tochter, der du auch zu "Unterhalt" verpflichtet bist.

Biete deinem Sohn doch an, er könne gern wieder zuhause einziehen, mal sehen was er dann sagt.

Ich würde dem JA sschreiben, so es denn überhaupt zuständig ist, dass du gern eine Bescheinigung über eine Teilnahme an einer Ausbildung/Weiterbildung/Schulbildung hättest, vorher bist du nicht bereit Einkommennachweise einzureichen. Des Weiteren verweise auch auf den Vater eurer Kinder.

Ansonsten einen Anwalt suchen, bei deinem Einkommen dürftest du einen Beratungsschein im AG deines Wohnortes erhalten, mit dem du dann zu einem guten Familienrechtsanwalt gehst.

Liebe Grüße, Romy




Hallo Romy,

es sind immer beide Elternteile unterhaltspflichtig. Und das nicht erst ab dem 18. Lebensjahr.
Vorher (also bei Trennung) gliedert es sich meistens in Betreuungs- und Barunterhalt auf. Wobei meine Betonung nicht unbedingt auf Barunterhalt vom Vater liegt, da es viele Mütter gibt, die beides aufbringen müssen. Ich hab das auch hinter mir. Was hörte man all die Jahre? "Sie sind die Mutter und somit die nächste Angehörige und für das Kind verantwortlich und zuständig." Das besonders, wenn es von keiner "Stelle" mehr "Zuschüsse" gab, da man (Frau) auf Grund von Berufstätigkeit mal wieder
ganz knapp an den "Grenzen" vorbeigeschlittert ist. Ich könnte ein Buch schreiben..... ;o(

Das Problem bei Kecke ist, dass der Vater der Kinder Hartz IV bekommt und da wird nicht viel bzw. nichts "zu holen" sein. Und somit wendet sich das "Gesetz" an den nächsten Angehörigen und zwar an die Mutter.

Ansonsten denke ich mal, das ein guter Anwalt das Ganze aufklären wird. Warum das Jugendamt Kecke anschreibt, ist mir auch völlig unklar.


Liebe Grüsse,

Lotte<br /><br /><!-- editby --><br /><br /><em>editiert von: Lotte, 13.06.2006, 11:45 Uhr</em><!-- end editby --> [addsig]

Gast

unregistriert

6

Mittwoch, 14. Juni 2006, 00:07

RE: Unterhalt für 18 jährigen, Eigenbedarf

Hallo Kecke,

da Euer Sohn sich in Einzelpädagogischer Maßnahem befindet, (wieso?), kann ich nun nur die Vermutung aufstellen, das es einen Grund(Psychisch oder physisch ) hat.

Bevor ich auf Vermutungen, durch ungenaue Hintergründe hier eingehe, schreibe ich mal einfach so generell:


Unterhaltspflichtig ihrem Kind gegenüber sind beide Elternteile. Eines leistet seine Pflicht in Betreuung, der andere in Bar.

Euer Sohn lebt seit 4 Jahren weder bei Dir, noch bei Papa......heißt, selbst ab da hätten beide schon bar leisten müssen.

Ab dem 18 LJ ändert es sich nochmals.....da werden beide Eltern Barpflichtig, selbst, wenn das Kind bei dem einen im Haushalt lebt, da mit 18 das Kind keine Betreuung mehr bedarf.

Heißt also, Deinem Einkommen nach, hast Du, Unterhalt zu leisten.

UNd wenn das Kind die ansprüche nicht durchsetzen kann oder will, dann kann es derjenige, wo das Kind lebt, bzw. das Jugendamt.

Also für Dich als Mutter heißt es....nicht die allgemeinheit finanzieren lassen, sondern, so weit Du finanziell kannst, Euer Kind selber finanzieren.

Klingt wahrscheinlich hart, aber ist doch durchaus gerecht, oder?

[addsig]

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