Hallo,
zunächst einmal sind ab dem 18. Lj beide Elternteile unterhaltspflichtig, und zwar je nach Einkommen. Allerdings auch nur, wenn sich das Kind in einer Ausbildung/Schulbildung befindet. Weist das Kind nicht nach, dass es bedürftig istt weiles sich in einer Ausbildung befindet, ist es nicht bedürftig. Wenn er also mit dem Arsch den lieben langen Tag zuhause hockt, bist du nicht dazu verpflichtet das Lotterleben auch noch zu finanzieren.
Des Weiteren wundert es mich, dass das Jugendat dich anschreibt: Dieses ist nur bis zur Volljährigkeit zuständig.
Nun zum sog. Selbstbehalt: Der liegt im Westen bei 890€, im Osten bei 820€ plus berufsbedingte Aufwendungen. Nicht zu vergessen ist deine Tochter, der du auch zu "Unterhalt" verpflichtet bist.
Biete deinem Sohn doch an, er könne gern wieder zuhause einziehen, mal sehen was er dann sagt.
Ich würde dem JA sschreiben, so es denn überhaupt zuständig ist, dass du gern eine Bescheinigung über eine Teilnahme an einer Ausbildung/Weiterbildung/Schulbildung hättest, vorher bist du nicht bereit Einkommennachweise einzureichen. Des Weiteren verweise auch auf den Vater eurer Kinder.
Ansonsten einen Anwalt suchen, bei deinem Einkommen dürftest du einen Beratungsschein im AG deines Wohnortes erhalten, mit dem du dann zu einem guten Familienrechtsanwalt gehst.
Liebe Grüße, Romy
Hallo Romy,
es sind immer beide Elternteile unterhaltspflichtig. Und das nicht erst ab dem 18. Lebensjahr.
Vorher (also bei Trennung) gliedert es sich meistens in Betreuungs- und Barunterhalt auf. Wobei meine Betonung nicht unbedingt auf Barunterhalt vom Vater liegt, da es viele Mütter gibt, die beides aufbringen müssen. Ich hab das auch hinter mir. Was hörte man all die Jahre? "Sie sind die Mutter und somit die nächste Angehörige und für das Kind verantwortlich und zuständig." Das besonders, wenn es von keiner "Stelle" mehr "Zuschüsse" gab, da man (Frau) auf Grund von Berufstätigkeit mal wieder
ganz knapp an den "Grenzen" vorbeigeschlittert ist. Ich könnte ein Buch schreiben..... ;o(
Das Problem bei Kecke ist, dass der Vater der Kinder Hartz IV bekommt und da wird nicht viel bzw. nichts "zu holen" sein. Und somit wendet sich das "Gesetz" an den nächsten Angehörigen und zwar an die Mutter.
Ansonsten denke ich mal, das ein guter Anwalt das Ganze aufklären wird. Warum das Jugendamt Kecke anschreibt, ist mir auch völlig unklar.
Liebe Grüsse,
Lotte<br /><br /><!-- editby --><br /><br /><em>editiert von: Lotte, 13.06.2006, 11

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