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von mona84

telina

Anfänger

Beiträge:

1

Mittwoch, 21. Juni 2006, 00:17

Rat/ Tipps gesucht zu Besucsrecht, das in der CH läuft!!

Habe mich vor 5 Monaten von meinem schweizer Mann getrennt und habe jetzt das Problem, dass der Richter in Sachen Unterhalt nichts und beim Besuchsrecht alles superprovisorisch verfügt (wogegen ich kein Rechtsmittel habe). Ich muss unsere noch nicht 5jährige Tochter jedes Mal 2 Drittel des Wegs zu ihm bringen, er als gut Verdienender macht nur 1 Drittel des Wegs. Außerdem will der Richter unsere Tochter alle 8 Wochen für eine Woche in der Schweiz beim Vater haben!! Der lässt sie überwiegend fremdbetreuen, weil er voll berufstätig ist! Sie weint jedes Mal am Telefon! Wie soll das gehen,erst recht, wenn sie mal in der Schule ist?? Muss sie dann von 13 Wochen Schulferien für 11 in die CH?? Wer hat Erfahrungen, Rat oder Hilfe??[addsig]

Gast

unregistriert

2

Mittwoch, 21. Juni 2006, 06:30

RE: Rat/ Tipps gesucht zu Besucsrecht, das in der CH läuft!!

hier greift das deutsche recht.wenn er das kind sehen möchte solte er erst einmal ausreichend unterhalt zahlen und in die schweiz ist man nicht verpflichtet das kind zu geben.gar nicht darauf einlassen.wenn er das kind in der schweiz behält ,hat man keinen zugriff mehr auf das kind.vorsicht

Gast

unregistriert

3

Mittwoch, 21. Juni 2006, 07:51

RE: Rat/ Tipps gesucht zu Besucsrecht, das in der CH läuft!!

Hallo Gast,

bitte tätige nicht so aussagen, die nicht korrekt sein müssen.

Fraglich ist ersteinmal:
Habt Ihr gemeinsames SR?
Wo habt Ihr vor der Trennung gelebt?
Hast Du, Telina, die Entfernung durch Umzug verursacht?
Wenn Du mit dem Kind in Deutschland wohnst, wurde wohl auch vor einem Deutschen Gericht verhandelt?

Wie lange seit Ihr getrennt, und wieso hat das ganze ĂĽberhaupt bisher ein Richter verfĂĽgt?[addsig]

telina

Anfänger

Beiträge:

4

Donnerstag, 22. Juni 2006, 22:07

RE: Rat/ Tipps gesucht zu Besucsrecht, das in der CH läuft!!

Wir haben vorher zusammen in der CH gelebt, deshalb werden wir auch dort geschieden, haben dort auch geheiratet. Die Trennung wird auch gerichtlich geregelt, bzw. sollte, denn der Richter entscheidet nichts, sondern schiebt es auf die lange Bank. So habe ich hier also ein Auto mit CH-Zulassung stehen und darf es nicht fahren, weil gerichtlich nicht verfĂĽgt ist, ob ich es auch nur zur Benutzung kriege - super!
Sorgerecht ist noch gemeinsam, weil wir ja noch keine gerichtliche Verfügung haben, nur eine superprovisorische, dass ich die Tochter mitnehmen durfte. In dieser superprovisorischen (von 29.1.06 !!) steht auch drin, dass es ja sehr verständlich sei, dass ich nach der Trennung zurück in die Heimat gehe. Ein weiterer Grund für den Umzug nach Hamburg war, dass ich hier eine "kinderfreundliche" Arbeit habe (deshalb ließ der richter mich ja samt tochter gehen, sonst hätte ich hier am 1.2. nicht anfangen können) und eine Kinderbetreuung im Kindergarten möglich ist (das war in dem CH-Dorf nicht möglich).
Gibt es da Leute mit Erfahrung? Deutsche Gerichte scheinen nicht zuständig zu sein.[addsig]

Gast

unregistriert

5

Donnerstag, 22. Juni 2006, 22:12

RE: Rat/ Tipps gesucht zu Besucsrecht, das in der CH läuft!!

Hallo telina,

was ich Dir geben könnte, wären reine Spekulationen, die helfen Dir nicht weiter.

Ich wĂĽrde Dir raten, mal auf
www.123recht.net
zu gehen, dort gibt es auch ein Forum, und dort gibt es auch mal antworten von anwälten.

Ich glaube, dort wird Dir in dieser Hinsicht weiter geraten werden können.[addsig]

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