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2%

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von mona84

heinz767

Anfänger

Beiträge:

1

Donnerstag, 29. Juni 2006, 09:03

Bedarfsgemeinschaften, Kinder unter 25

Hallo,
in unserem Haushalt gibt es derzeit 2 BG:
1. BG: Meine Frau, 2 Töchter unter 18 und ich. 1 Tochter wird im Oktober 18.
2. BG: Tochter 24.
Die 1. BG erhält derzeit kein ALG II wegen meines Einkommens.
Die 2. BG erhält derzeit ALG II.

Was passiert nach dem 1. Juli 2006?
Nur noch eine BG? Wird der Bedarf der 1. BG neu berechnet?
Kann die Tochter, die 18 wird, ALG II beantragen und bekommen?
Behält die 24-jährige Tochter ihr ALG II?

Ist der ALG II-Rechner schon auf die Veränderungen ab dem 1.7.2006 programmiert?

Danke.
[addsig]

inesk

unregistriert

2

Donnerstag, 29. Juni 2006, 09:11

RE: Bedarfsgemeinschaften, Kinder unter 25

Hallo!

Ihr seit dann alle eine Bedarfsgemeinschaft. Aßerdem erhalten dann deine beiden Großen nur noch einen Regelsatz in Höhe von 276 €, da der ab Juli herabgesetzt wurde.
Also kann es euch passieren, dass auf Grund deines Einkommens ihr dann nichts mehr bekommt.
Ich habe mir das bei einer sozialen Beratungsstelle durchrechnen lassen. Kostet nichts und die Berechnungen sind im Gegensatz zum Amt, genau. Kann ich also nur empfehlen.
Ob hier der Rechner schon mit den neuen daten arbeitet, weiĂź ich nicht, wĂĽrde mich aber auch mal interessieren.

Liebe GrĂĽĂźe Ines

Gast

unregistriert

3

Donnerstag, 29. Juni 2006, 09:28

RE: Bedarfsgemeinschaften, Kinder unter 25

Wo gibts denn solche sozialen Beratungsstellen? Was muss man fĂĽr die Berechnung mitbringen?

inesk

unregistriert

4

Donnerstag, 29. Juni 2006, 09:43

RE: Bedarfsgemeinschaften, Kinder unter 25

Hallo!

In Berlin macht das zum Beispiel die Diakonie. Da nimmt man seine kompletten Unterlagen mit, die man auch fĂĽr die Hartz IV-Berechnung braucht und wenn man hat, auch den letzten Bescheid. Meistens findet die da auch noch gravierende Fehjler und wenn man GlĂĽck hat, kann man noch Widerspruch einlegen.
In krassen Fällen setzen sie auch die Schreiben auf.
Mir wurde das durch meine Anwältin empfohlen, weil die Anwälte mit Hartz IV nicht mehr hinterherkommen. Die Klagen häufen sich hier. Eigentlich sind die Bescheide alle nicht in Ordnung, da Verwaltungsakt.

Liebe GrĂĽĂźe Ines

inesk

unregistriert

5

Donnerstag, 29. Juni 2006, 10:56

RE: Bedarfsgemeinschaften, Kinder unter 25

War vorhin im Rechner. Er rechnet schon mit dem Satz von 276 €.

LG Ines

Gast

unregistriert

6

Donnerstag, 29. Juni 2006, 11:43

RE: Bedarfsgemeinschaften, Kinder unter 25

Laut dem Rechner hier ... wĂĽrde ich AlgII bekommen....

Bin 23 mit meinem Sohn... muss ich trotzdem bei meinen Eltern wohnen bleiben?


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