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von mona84

Gast

unregistriert

1

Samstag, 22. Juli 2006, 04:43

anlagebogen zu vermögen bei hartz IV: in nrw ab 1.7.06

hallo,

zur antragstellung gab ich alle belege, auch die o. g., vor einem
reichlichen jahr ab.

heute hat man mir auf dem amt mitgeteilt, dass diese erneut
regulär für alle in nw abzugeben wären!

da das amt mehrere belege von mir nicht ordentlich aufbewahrt
und/oder kopiert hat, bezweifle ich dies.

kann mir jemand bitte sagen, ob es stimmt, dass die erneute prĂĽfung
fĂĽr alle gilt?

danke! lg veilo

Gast

unregistriert

2

Samstag, 22. Juli 2006, 12:26

RE: anlagebogen zu vermögen bei hartz IV: in nrw ab 1.7.06

Hallo Gast,

Anträge zu HartzIV werden immer nur bis zu einem halben Jahr bewilligt.

Da ich selber in der Wiederholungsituation noch nicht war, vermute ich einfach, dass alle Belege erneut vorgelegt werden sollen um zu überschauen, ob sich etwas an der bisherigen Situation geändert hat....das kann z.B. Kindesunterhalt sein, Miete und Nebenkosten, Auto, Einkünfte und Ersparnisse aus evtl. Erbschaften oder ähnliches....denn wer hier beim Amt gelogen oder Veränderungen nicht mitgeteilt hatte, muss u.U. mit Rückzahlungsaufforderungen rechnen, da nicht ordnungsgemässe Angaben gemacht wurden....

LG
die Minniemaus

Beiträge:

3

Donnerstag, 27. Juli 2006, 01:49

RE: anlagebogen zu vermögen bei hartz IV: in nrw ab 1.7.06

danke @Minnimaus!

hallo!

ich habe die frage scheint´s nicht gut formuliert!
die unterlagen gehören in den erstantrag.

mehrere sachen wurden nicht ordentlich vom amt
gespeichert, kopiert, was auch immer und ich habe derzeit
keine ! halbjahresangaben zu machen, die, wenn, sich auĂźerdem
"nur" in einem veränderungsangabe-bogen spiegeln, der,
falls er nach abfrage veränderungen aufweist, weitere
formulare nach sich zieht.

meine frage ist:
ist regional (nrw) oder bundesweit >>fĂĽr ALLE<< momentan seit
juli 06 eine anlage vermögen (3blätter aus dem hauptantrag)
ab zu geben?

vielleicht liest es mal jemand, der auch seit mehr als 1und einem halben
jahr hartzIV-empfänger ist!

mfg akmnw


[addsig]

Gast

unregistriert

4

Donnerstag, 27. Juli 2006, 08:03

RE: anlagebogen zu vermögen bei hartz IV: in nrw ab 1.7.06

Hallo akmnw ;-) ,

herzlich willkommen hier im Forum.
Was mir nur bekannt ist, ist, das wenn das Amt irgendwas nochmals haben will, man in der Pflicht ist, dieses denen beizzubringen.

Hm.....vielleicht stellst Du Dein anliegen mal im folgenden Forum:
http://www.sozialhilfe-online.de/cgi-bin/dcboard.cgi

Ich vermute, dort wirst Du die Auskunft bekommen, die Du benötigst.[addsig]

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