RE: bitte um hilfe
Hallo Gast,
solange Ihr zwei noch unter Deinem Dach lebt, wird davon ausgegangen, das er Euch noch unterstützt.
Zu klären wäre ersteinmal, ob der Vater Dir und dem ind Unterhalt zahlen kann, und wieviel.
Ist der Vater nicht leistungsfähig Dir ausreichend Betreuungsunterhalt zu leisten (das mußt Du notfalls anwältlich klären lassen), kannst Du Hartz4 beantragen.
Aber auch erst, sobald Du eine eigen Wohnung hast.
Du müßtest dafür folgendermaßen vorgehen:
1. Dich beim Amt erkundigen, wie groß/teuer die Wohnung sein darf, die Du beziehen möchtest.
2. Dir eine Wohnung suchen, die in dem Rahmen liegt, und VOR unterschreiben des Mietvertrages Dir das okay des Amtes holen, genau diese anmieten zu dürfen.
Dann tragen die auch die Miete/Nebenkosten.
3. Möbel und Hausrat steht Dir eigentlich nicht mehr zu, die neuen Gesetze besagen, das einem das nur zusteht, wennn man das erste mal zu Hause auszieht.
Aber vielleicht wird es Dir möglich, Deinem SB Deine Not zu erklären, und wenigstens Kühlschrank, Spüle, Herd zu bekommen. Das kann man aber auch pauschal nicht wissen, da es immer etwas anders gehandhabt wird.
4. Schaue Dich jetzt schon in diversen Kleinanzeigen bei Euch um, für Möbel etc.
Allem voran steht jedoch, das bevor Du Unterstützung vom Staat bekommst (hartz4) erstmal prüfen lassen mußt, ob Dein Ex nicht dür Dich und Euer Kind aufkommen kann.[addsig]