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von mona84

Gast

unregistriert

11

Dienstag, 15. August 2006, 12:35

RE: Ex geht unerlaubt zum Arzt mit gemeinsamen Sohn

hallo steffi
ich kann mich pimboli auch nur anschließen.ich gebe meinem ex auch jedesmal die karte von unserem junior mit.kann ja immer mal was sein.er kann sich an der karte ja nicht bereichern und es ist nur in deinem und in dem interesse des kindes und deshalb solltest du sie ihm von nun an mitgeben.in diesem sinne noch einen schönen tag
gruĂź kertinchen

kleinesteffi_19

Anfänger

Beiträge:

Wohnort: Schermbeck

Beruf: Aushilfe

12

Dienstag, 15. August 2006, 18:06

RE: Ex geht unerlaubt zum Arzt mit gemeinsamen Sohn

Nein das werde ich nicht tun.Weil er einfach ohne Berechtigung und ohne Gesundheitlichen Grund zum Arzt gegangen ist.Damit hat er einen groĂźen Fehler begangen,was ich nun auch meinem Anwalt weiter gegeben habe.Er tut in lezter Zeit sachen die er nicht machen darf,und das lasse ich nicht auf mir sitzen.[addsig]

pimboli

Administrator

Beiträge: 2 466

Danksagungen: 2168

Wohnort: MĂĽnsterland

Beruf: It-Systemkauffrau

13

Dienstag, 15. August 2006, 20:32

RE: Ex geht unerlaubt zum Arzt mit gemeinsamen Sohn

Hallo Steffi,

ist auch wirklich deine Sache was du tust, aber wenn du hier postest, geh ich mal davon aus, dass du andere Meinungen hören möchtest.
Man kann sich auch mit Kleinigkeiten das Leben schwer machen, mehr fällt mir dazu nicht mehr ein,

LG
Waltraud :-) [addsig]
... irgendwie ... irgendwann ... irgendwo ... ;)

... nur 50% der Eltern sind MĂĽtter ... :rolleyes:

Gast

unregistriert

14

Dienstag, 15. August 2006, 20:40

RE: Ex geht unerlaubt zum Arzt mit gemeinsamen Sohn

Zitat von »kleinesteffi_19«

oder wer sowas auch schon erlebt hat,und was fĂĽr Folgen es fĂĽr den KV haben kann.
Steffi


Also mal eine kleine Geschichte von mir, bzw. dem Dad meiner kleinen.

Als ich letztes Jahr einmal vergass, ihm die Karte mitzugeben, was ich selbstverständlich immer tu, denn schliesslich kann er damit kein Geld bei mir abheben), hat Vater gehandelt.

Er hat kurzum ohne mein Wissen bei meiner KK angerufen (die kleine ist bei mir versichert, und hat eine Zusatzkarte fĂĽr sich bestellt.
Das ging ohne Probleme.

Ich kam nur dahinter, weil er seine Postanschrift nicht angab, und die Karte zu mir geschickt wurde.

Selbst, wenn ich hätte gewollt, hätte es keine Konsequenzen für Vater gehabt, welche auch?

Ich mache mir das Leben wegen so Kleinigkeiten doch nicht selber schwer. Gibt schönere Dinge.

Und: Besser er geht einmal zu viel zum Arzt, als einmal zu wenig.

Und er wird Dich ja mittlerweile kennen, und angenommen, der kleine sei nur mit 37 Grad erhöhte Temperatur heimgekommen, und er wäre nicht zum Arzt gegangen, hättest Du ihm fahrlässigkeit vorgeworfen.

Der Vater Eures Kindes kann doch tun und machen was er will, es ist in Deinen Augen immer eine Katastrophe.

Schade nur, das dabei keiner wirklich an das Kind denkt.

Schönen Abend noch.[addsig]

Gast

unregistriert

15

Mittwoch, 16. August 2006, 05:44

RE: Ex geht unerlaubt zum Arzt mit gemeinsamen Sohn

Wenn der Vater meiner Kinder an "seinem" WE mal mit den Kids zum Arzt musste, war es auch kein Problem, dass die KK-Karte nachgereicht wurde (ist schon vorgekommen)...

In Notfällen wäre "NichtzumArztgehen" unterlassene Hilfeleistung!!! Egal bei welchem Arzt.......

In anderen Fällen bitte so handeln wie oben schon beschrieben....und Ende.

LG
die Minniemaus

Gast

unregistriert

16

Mittwoch, 16. August 2006, 05:48

RE: Ex geht unerlaubt zum Arzt mit gemeinsamen Sohn

Zitat von »kleinesteffi_19«

...Dazu muss ich sagen ich habe das Alleinige Sorgerecht und er benutzt eine Krankenkarte wo mein kleiner garnicht mehr versichert ist.

Steffi


Nachtrag: Steffi, könnte es sein, dass er darüber nicht Bescheid wusste und ihm die Info über die aktuelle Versicherung fehlte???

LG
die Minniemaus

Allgäupower

Anfänger

Beiträge:

Wohnort: Bayern/Allgäu

Beruf: Vater

17

Montag, 21. August 2006, 09:43

RE: Ex geht unerlaubt zum Arzt mit gemeinsamen Sohn

Hm...grübel..alles sehr komisch. Wenn ein Vater mit seinem Kind zum Arzt geht dann wird das ja wohl einen triftigen Grund haben, und das spricht doch auch wohl für den Vater. Oder macht das einer einfach so um siene Ex zu ärgern? Scheint mir weit hergeholt. Und wenn dann nichts groß war kann es ja im übrigen auch keine Mordsrechnung gewesen sein, was ist denn ein Privatarzt in dem Zusammenhang der Kinderheilbehandlung? Und wieseo sagt ein Jugendamt und ein Anwalt das ein Vater net mit seinem Kind zum Arzt gehen darf? Kann ich alles so net nachvollziehen. Er darf nicht nur, sondern er muss sogar, davon würde mich niemand abhalten wenn ich es für erforderlich halte. Ich weiß net welchen Blitzrat du hier erwartest, ausser das du vielleicht mal etwas mehr Gelassenheit üben solltest. Sorry, aber es gibt Menschen die stehen sich selber im Weg. In diesem Sinne
liebe GrĂĽĂźe
Peter... :-) [addsig]

Gast

unregistriert

18

Montag, 21. August 2006, 09:55

RE: Ex geht unerlaubt zum Arzt mit gemeinsamen Sohn

Zitat von »Allgäupower«

Und wieseo sagt ein Jugendamt und ein Anwalt das ein Vater net mit seinem Kind zum Arzt gehen darf?
Peter... :-)


Wieso der Anwalt sowas sagen könnte?
Ganz einfach. Er verdient an sowas ;-), und der Anwalt in diesem Fall, hat ne Menge zu tun, wieso da nicht noch etwas mehr dran verdienen :-? [addsig]

Gast

unregistriert

19

Montag, 21. August 2006, 10:59

RE: Ex geht unerlaubt zum Arzt mit gemeinsamen Sohn

nun ja, um die ausgangsposterin mal in schutz zu nehmen:
habe von mittlerweile 4 fällen gehört, wo der KV mit kind direkt nach der übergabe durch die KM zum kinderarzt gerannt ist, um von einem fachmann sich bestätigen zu lassen, dass das kind vernachlässigt/unterernährt/unhygienisch/misshandelt ist.

soviel dazu.

gruĂź, siggi

Gast

unregistriert

20

Montag, 21. August 2006, 11:21

RE: Ex geht unerlaubt zum Arzt mit gemeinsamen Sohn

Hallo Siggi,

das ist in diesem Fall sehr unwahrscheinlich.
Zumindest für die, die alle anderen Postings, und somit die Umstände des Umgangs der Themenstarterin kennen.

In diesem Fall könnte es höchstens sein, das der Vater zum Arzt gehen würde, um nicht 5 Tage nach Umgangswochenende beschuldigt werden würde, dem Kind eine Gehirnerschütterung zugefügt zu haben.



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