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airam
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6%

manchmal

92%

nein

2%

ja

Insgesamt 65 Stimmen
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von mona84

InesJani68

Anfänger

Beiträge:

Wohnort: Schwerin

Beruf: telefonistin

1

Donnerstag, 24. August 2006, 21:42

Hilfe

Seit 2005 bin ich geschieden. Meine Tochter 17 J. hat in der Zeit viel mitmachen müssen und hat dann ihren Freund kennen gelernt wo sie seit ca. 1 1/2 J. wohnt.(habe ich genehmigt, weil wir dadurch auch wieder besser zueinander gefunden haben). In der Zeit haben sie sich einen Hund angeschafft der meiner Tochter gehört. Da ihr Freund wahrscheinlich eine neue Freundin hat denke ich das in nahe Zukunft die Trennung statt finden wird. (worüber ich auch glücklich wäre, weil der für sie nur Stress bedeutet hat - ist 23 J, noch in der Lehre und weiß mit seinem Leben nicht so richtig was anzufangen) Das Problem ist wenn meine Tochter zurück kommen darf ich den Hund nicht in der Wohnung halten -dieses will der Vermieter nicht.(Umziehen kann ich aber auch nicht, da mir dazu die finanz. Mittel fehlen und ich mir gerade die Wohnung fertig gemacht habe) Dieser Hund ist aber für meine Tochter ein Bestandteil ihres Lebens geworden, was ich ihr auch nicht mehr wegnehmen möchte. (gab früher so einige Sachen versprechen - die nicht eingehalten wurden). Dieser Hund ist für meine Tochter sehr sehr wichtig. Ich weiß jetzt nicht so richtig was ich machen soll. Möchte meine Tochter gerne wieder bei mir haben. Könnt ihr mir eine Rat geben? Wäre euch dankbar, wenn ihr mir helfen könntet.

Lg Ines<br /><br /><!-- editby --><br /><br /><em>editiert von: InesJani68, 24.08.2006, 09:43 Uhr</em><!-- end editby --> [addsig]

Gast

unregistriert

2

Donnerstag, 24. August 2006, 22:27

RE: Hilfe

Hallo Ines ,
wo wohnt ihr und wie sind die Möglichkeiten Deiner Tochter, sich selber eine Wohnung zu suchen oder eine WG in der Hunde erlaubt sind?

Liebe Grüße,
Susanne

refa

unregistriert

3

Donnerstag, 24. August 2006, 23:57

RE: Hilfe

hallo,
es kommt auf die hunderasse an. kleine hunde muessen erlaubt werden weil sie unter kleintiere fallen. Also alle ab unter katzengröße.
gruss refa[addsig]

Gast

unregistriert

4

Freitag, 25. August 2006, 00:48

RE: Hilfe

Danke für die schnelle Antwort. Wohne tuen wir in Schwerin. Es ist ein privater Vermieter. Eigene Wohnung ist schlecht. Sie verdient noch kein eigenes Geld und ich kann keine zweite Wohnung finanzieren. Zur Zeit ist sie auf Lehrstellensuche. Ich hoffe das ich eine Möglichkeit finde. Will Montag mal beim Vermieter vorsichtig nochmal anfragen. LG Ines

Gast

unregistriert

5

Freitag, 25. August 2006, 00:50

RE: Hilfe

Vielen Dank für deine Antwort. Also es ist ein Jack Russel Terrier. Würde er auch noch mit darunter fallen? Lg Ines

refa

unregistriert

6

Freitag, 25. August 2006, 13:51

RE: Hilfe

keine ahnung,
habe nur folgende infos:
Yorkshireterrier: Hunde mit winzigen Ausmaßen sind immer erlaubt und gelten als Kleintiere. Sie bellen angeblich nicht, sondern können nur krächzen.
Chihuahuas: Winzling-Hund, als Kleintier immer erlaubt. Belästigungen für Nachbarn sind nicht zu erwarten.
http://www.mieterbund.de/zeitungen/mz/2003/1003/mz_1003_tier.html[addsig]

Allgäupower

Anfänger

Beiträge:

Wohnort: Bayern/Allgäu

Beruf: Vater

7

Freitag, 25. August 2006, 15:24

RE: Hilfe

hi, hmmm... ein Jack Russel gilt sicher nicht als Kleintier, das ist alles sehr schwierig. Wohnen mehrere Parteien in dem Haus? Wenn ja, hätten sie was gegen den Hund? Kannst du da auf Unterstützung hoffen? Wenn nicht, steht das Verbot der Haustierhaltung im Mietvertrag? Wenn ja sieht das alles nicht so gut aus für euch, leider. Vielleicht redest du in einer ruhigen Stunde lieb mit dem Vermieter, schildere offen den Sachverhalt, versuche ihm Vorteile aufzuzeigen ( Haus bewacht? Lieber, ruhiger, sauberer Hund? ) Wenn das alles fruchtlos ist dann wird es keine Möglichkeit geben die es euch erlaubt stressfrei dort weiter zu wohnen. Dann wird deine Tochter abwägen müssen was ihr wichtiger ist.
ganz liebe Grüße...Daumendrück...
Peter[addsig]

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