Hallo Snyder,
herzlich Willkommen hier im Forum, und herzlichen Glückwunsch :-)
Sehr geehrte Damen und Herren,
ungeplant aber willkommen bekomme ich ein Kind von einem verheirateten Mann.
Ich bin alleinstehend und - obwohl nicht wohlhabend - zuversichtlich, diesem Kind ein gutes Leben zu bieten.
Na das sind für Euch doch schon mal gute Vorraussetzungen, und sicherlich schaffst Du das auch.
Ich erwarte und wünsche nicht die Unterstützung durch den biologischen Vater, der eine intakte Ehe führt und ein heranwachsendes Kind hat.
Also das finde ich persönlich auch eine gute Einstellung, wobei man natürlich hier auch wissen müßte, wie Du das Leben mit dem Säugling gestalten wirst.
Heißt, gehst Du direkt nach dem Mutterschutz selber wieder arbeiten?
Unterhalt, welches dem Kind zusteht, würde ich allerdings an Deiner Stelle nicht drauf verzichten. Kinder kosten eine Menge Geld, dazu aber später noch.
ist es möglich, daß er die Vaterschaft anerkennt, die Option auf Sorgerecht erhält und dabei zu seiner und seiner Familie Sicherheit vertraglich von der Pflicht auf Unterhalt entbunden wird? ist solch ein Vertrag sittenwidrig?
Er kann und sollte auch die Vaterschaft anerkennen, denn schliesslich hat Euer gemeinsames Kind ein Recht darauf, einen Vater in der Geburtsurkunde stehen zu haben.
Auch das hälftige Sorgerecht kannst Du mit dem Vater vertraglich vereinbaren (beim Jugendamt, ist kostenlos, aber nicht wieder rückgängig zu machen, sollte daher wohl überlegt sein).
Zum Unterhalt:
Es steht dem Kind zu, und rechtlich darfst Du nicht auf die Ansprüche des Kindes verzichten.
Also jeglich über Unterhaltsverzicht geschriebenes, ist im Prinzip null und nichtig.
Wo kein Kläger, da kein Angeklagter.
Also wenn Du direkt nach Geburt wieder arbeitest, und Dich und das Kind finanziell alleinig durchbringen kannst, ist es (ich sags mal platt) auf gut Deutsch Dein eigenes Pech.
Auch denke ich, ist es weniger sinnvoll, der Familie das Kind zu verschweigen, denn irgendwann kommt es eh ans Tageslicht (Euer Kind ist ja auch erbberechtigt etc.)
Im Falle des gemeinsamen Sorgerechtes käme im Falle, das Dir was passieren würde, das Kind erstmal zum Vater.
Erhält er kein Sorgerecht, könntest Du über eine notarielle Verfügung für diesen Fall festlegen, wie es laufen soll.
Sorgerecht, heißt auch, der Vater hat Sorgepflichten, die er auch wahrnehmen sollte können. Alleinig dadurch sehe ich schon das Problem des Verschweigens. Er muß bei Operationen zustimmen, bei Schulwechsel, bei Wohnortswechsel, evtl. öfter mal was mit unterschreiben etc.
Ist er denn überhaupt in der Lage, diesen Pflichten nahzukommen, ohne das seine Familie davon erfährt?
Im übrigen hat jeder Vater ein Umgangsrecht mit seinem Kind. Egal ob er Sorgerecht besitzt oder nicht.
Hoffe, ich konnte Dir etwas weiterhelfen.
Ansonsten weiterfragen ;-)[addsig]