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airam
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von mona84

Horst04

Anfänger

Beiträge:

1

Dienstag, 26. September 2006, 18:16

Unterhalt bei Hartz 4

Ich bin Alleinerziehender Vater einer 13 jährigen Tochter!
Meine geschiedene Frau ist Hartz 4 Empfänger!
Heute kam Post vom Arbeitsamt,dieses velangt Unterhalt für meine Frau bis zur Grenze des Selbstbehalts von ca. 1200 Euro!

Und zwar Rückwirkend zum 1.1.2005!
Für meine Tochter,die seit 4 Jahren bei mir lebt,habe ich nie Unterhalt bekommen!
Wenn das so rechtens ist,gibt es einen neuen Fall von Kinderarmut in Deutschland!

Wer kann mir Rat geben!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!![addsig]

Gast

unregistriert

2

Dienstag, 26. September 2006, 18:28

RE: Unterhalt bei Hartz 4

Hallo Horst,

herzlich willkommen hier im Forum.

Wichtig wäre zu wissen, ob Deine Ex zum Zeitpunkt der Scheidung schon arbeitslos war, oder nicht.

Gruß Aninjha (vermutlich nicht eingeloggt)

Gast

unregistriert

3

Dienstag, 26. September 2006, 20:55

RE: Unterhalt bei Hartz 4

Hallo Horst,

ich noch einmal ;-)

Du wirst selbst hier bei alleinerziehend.net einige Väter treffen, denen es geht wie Dir. Die für die Ex noch zahlen müssen, und das Kind erziehen :-O

Ich gehe nun mal davon aus, das Deine Ex schon vor der Scheidung arbeitslos war, und somit das Urteil auch wohl richtig ist (moralisch gesehen ist nun eine andere Sache).

Was Du jedoch tun solltest, und das mit einem guten Anwalt: Fordere Kindsunterhalt von der Mutter, drängt sie zu ihrer gesteigerten erwerbspflicht, die sie hat.

Denn nur mit Druck wirst Du sie vielleicht dazu bekommen, das sie sich auch wahrhaftig um Arbeit bemüht, und sie somit zumindest für sich selber sorgen kann. Und vielleicht blieb dann ja noch etwas über, das auch sie ihrer Unterhaltspflicht nachkommen muß.[addsig]

Rick

m-admin a.D.

Beiträge: 263

Danksagungen: 526

Wohnort: Münsterland

Beruf: Ausfüllend ;-)

4

Dienstag, 26. September 2006, 21:44

RE: Unterhalt bei Hartz 4

hallo horst,

wenn es ein bescheid ist, sofort widerspruch einlegen und per einschreiben ans amt schicken. begründung folgt, kannst du aufführen, um die frist nicht zu versäumen.

die von mir hochverehrte aninhja bezieht sich auf ae-väter wie mich :-D .

nun, wir wollen ja nicht spekulieren...

1. gibt es ein urteil des familiengerichts gegen dich?
2. kam deine ex ihrer mitwirkungspflicht stets nach?
3. ist sie erwerbsfähig?
3. die können ja viel fordern, also erst mal beruhige dich ...

wenn du die möglichkeit hast, mir das schreiben zukommen zu lassen (geschwärtzt , wg. der persönlichen daten) würde ich das durch einen sozial juristen prüfen lassen.

auf anfrage schicke ich die meine e-mail zu.


rick[addsig]
die ehe ist der hauptgrund für scheidungen

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