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von mona84

Jasi090981

Anfänger

Beiträge:

1

Mittwoch, 27. September 2006, 19:58

Muss mein ex wirklich hartz4 geld welches ich beziehe zurückzahlen

Hallo,
ich habe mich von meinem Mann getrennt und wir beziehen beide Arbeitslosengeld2. Jetzt hat er mir erzählt, er müsse das komplette Geld, welches ich vom Amt beziehe zurückzahlen und er selbst würde daher vom Amt kein Anspruch auf Leistung haben.
Ich kann mir das nicht vorstellen.
Kann mir jemand sagen ob das stimmt?[addsig]

Gast

unregistriert

2

Mittwoch, 27. September 2006, 21:18

RE: Muss mein ex wirklich hartz4 geld welches ich beziehe zurückzahlen

Hallo Jasi,

herzlich Willkommen hier im Forum.

Sehr dürftige Angaben, die Du da gibst, also ich werd nicht so ganz schlau, sorry.

Ihr wart also zum Zeitpunkt der Trennung schon beide Hartz 4 Empfänger?
Habt Ihr Kinder, wenn ja, wie alt?
Bekommen diese nun Unterhaltsvorschuss?

Ist Eure Trennung wirklich ganz durchsichtig, oder vermutet das Amt, das ihr Euch nicht wirklich getrennt habt, sondern nur offiziell?

Sorry, das ich so nachfrage.....aber Du gibst sehr dürftige Details. Da können wir hier nur auf 10000 Möglichkeiten spekulieren, die aber keinem nutzen.

Also bisschen mehr "input" wäre angebracht, sinnvoll und nötig.[addsig]

Gast

unregistriert

3

Donnerstag, 28. September 2006, 00:44

RE: Muss mein ex wirklich hartz4 geld welches ich beziehe zurückzahlen

Zitat von »Jasi090981«

Hallo,
ich habe mich von meinem Mann getrennt und wir beziehen beide Arbeitslosengeld2. Jetzt hat er mir erzählt, er müsse das komplette Geld, welches ich vom Amt beziehe zurückzahlen und er selbst würde daher vom Amt kein Anspruch auf Leistung haben.
Ich kann mir das nicht vorstellen.
Kann mir jemand sagen ob das stimmt?


Wenn überhaupt irgendwelche Rückforderungen durch die Arge in Bezug auf HartzIV gemacht werden, dann schriftlich....selbst bei Mißbrauch von Sozialgeldern....

also laß dir das Schreiben von ihm vorlegen und lese selber nach.....

LG
die Minniemaus

Gast

unregistriert

4

Donnerstag, 28. September 2006, 00:56

RE: Muss mein ex wirklich hartz4 geld welches ich beziehe zurückzahlen

Hallo Minniemaus,

hat sie überhaupt Anspruch darauf, das er ihr was offenlegt? Wohl eher nein.

Wenn sie Hartz 4 bekommt, hat sie die Pflicht, alle anderen Unterhaltsansprüche gegen Ex Mann Bater etc. geltend zu machen.

Das heißt aber nicht, das er ihr evtl(mal in Frage stellende)Forderungen seitens der arge offenlegen muß.

Er muß es der Arge offenlegen, aber doch nicht ihr.


Und wenn die arge etwas von ihm fordert(wieso auch immer)dann hat sie damit nichts zu tun, und geht sie nichts an.

Deshalb hinterfragte ich ja oben noch mal genauer nach.

Zu undurchsichtig, worum es es geht ;([addsig]

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