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von mona84

Gast

unregistriert

1

Freitag, 29. September 2006, 22:25

gemeinsames Aufenthaltsbestimmungsrecht und Sorgerecht / Umzug und Schulwechsel

Hallo,

angenommen Frau x Herr y und Kind leben getrennt. Kind bei der Mutti und das seit 3 Jahren.

Mutti will umziehen ( 15 km ) um bei der eigenen Mutter zu sein, da dies den Umgang mit dem Kind erleichtert bzw. der beruftätigen Mama etwas mehr flexibilität gibt.

Jedoch ist der Vater mehr als nur dagegen!

Was kann getan werden? Was passiert wenn mami und Kind einfach umziehen und den Vater gar nicht fragen?

Was passiert wenn sie den Vater fragen und er sagt nein?- Kann dann nicht umgezogen werden?

Wie ist denn da die Lage?

Grüße
Sandra

Gast

unregistriert

2

Freitag, 29. September 2006, 22:35

RE: gemeinsames Aufenthaltsbestimmungsrecht und Sorgerecht / Umzug und Schulwechsel

Hallo Sandra,

es besteht gemeinsames Sorgerecht?
Dann könnte Vater das abr beantragen, aber sei den oben genannten Gründen (nur 15 km entfernung)nhat er wohl schlechte aussichten.

Aber eigentlich gibst Du auch zuwenig Infos.

Wie war der Umgang bisher?

Hat Vater Dich bisher unterstützt, und Dich unterstützt, wenn Du arbeiten warst?

Wie alt ist das Kind.......etc....?[addsig]

Gast

unregistriert

3

Freitag, 29. September 2006, 22:41

RE: gemeinsames Aufenthaltsbestimmungsrecht und Sorgerecht / Umzug und Schulwechsel

Ich bin auch ca. 15 km vom alten Wohnort weggezogen trotz gemeinsamem Sorgerecht und habe es ohne irgendwelche amtlichen Einwände durchbekommen. Andernfalls hätte ich die hier besseren Schulmöglichkeiten (auch weiterführende Schulen) als Begründung angeführt....schwieriger würde es evtl., wenn die Distanz etliche Kilometer auseinander läge und das Besuchsrecht dadurch stark eingeschränkt wäre...

LG
die Minniemaus

Gast

unregistriert

4

Freitag, 29. September 2006, 22:53

RE: gemeinsames Aufenthaltsbestimmungsrecht und Sorgerecht / Umzug und Schulwechsel

Hallo Minniemaus,

bis etwa 50 km kann Vater eh nix gegen haben....aber trotzdem war mir persönlich die "schwammige" Aussage von Sandra zu schwammig. Da fehlen Hintergrundinfos. Angenommen Dad hat bisher die Betreuung übernommen, während sie ihrem Job nachgeht..........dann hätte er gute Chancen.........denn als Vater hat er Vorrecht........gegenüber der Mum.........

Ich bin seinerzeit mal 450 km weg gezogen, mit Kindern, und habe sie auch zugesprochen bekommen...........

Jedoch kann man Einzelfälle net überm Kamm scheren.........und durch 3 Sätze wäre ich mir nicht unbedingt sicher, das der Ricgter zu ihrem Gunsten entscheidet.

Man muß die "familiäre" Situation, durchleuchten.............

Und das zum Wohle der Kinder....dem Alter entsprechend und den Hintergründen nach[addsig]

Gast

unregistriert

5

Samstag, 30. September 2006, 00:04

RE: gemeinsames Aufenthaltsbestimmungsrecht und Sorgerecht / Umzug und Schulwechsel

Hallo nochmal,

ich werde nun versuchen, meine schwammige Frage etwas auszubauen! Also, wir verstehen uns mäßig. Er fährt ständig an meiner Wohnung vorbei und schaut was ich mache und ob ich richtig auf das Kind aufpasse. Wenn er sie mal im T-Shirt auf der Straße sieht klingelt er und macht ein riesen Theather weil das Kind keine Jacke anhat.

Wenn sie aber mal bei ihm ist und irgendetwas ist, weiß er sich nicht mehr zu helfen und ruft mich an.

Das Kind ist unter der Woche immer bei mir, da ich morgens arbeite und mittags daheim bin ist das auch kein Problem.Er kommt dann abends nach der Arbeit manchmal vorbei und bringt unserem Kind ein eis oder einen Burger etc... manchmal nimmt er sie auch mit zum einkaufen.

Jedes zweite WOE ist sie bei Ihm da ich dann arbeiten muß.Wenn er es sich nicht einrichten kann ist sie bei der Omi oder der Tante.

Wenn ich unter der Woche mal was unternehmen will oder gegen Abend einen Termin habe hat er jedoch kaum Zeit das Kind zu nehmen. Da er morgens sehr früh anfangen muß zu arbeiten.

Es ist halt alles etwas verlzwickt aber ich möchte einfach näher zu meiner Familie, da ich mich sehr einsam und von ihm beobachtet fühle.

Er arbeitet keine 5 km von meinem Umzugswunschort entfernt. Aber er will nicht das ich mit dem Kind umziehe.... schulwechsel ( Kind ist 8 Jahre alt ) und er will nicht das das Kind mit meiner Familie Kontakt hat, da er nicht mit meiner Familie auskommt.

Wofür es keinen Grund gibt es ist einfach nur kroatische Mentalität das die Familie der Frau nichts wert ist und daher auch kein Grund zum Kontakt besteht.

Es ist alles so schwierig- das Jugendamt macht es sich einfach. Wir sollen uns einigen.
Dies ist aber leider nicht möglch, da er mich niemals verstehen wird ( mentalität ) und ich es aber so schlimm finde so einsam zu sein.

Daher überlege ich ob ich einfach ohne groß was zu sagen umziehen soll. Was kann er dann noch tun? Was wenn er grad am Haus vorbeifährt wenn wir ausziehen?

Zustimmen würde er nie. Das Jugendamt meinte noch ich kann umziehen solange ich den Stadtkern mit seinen Teilorten nicht verlassen würde ( sprich keine Außerstädliche Umschulung nötig wäre ) denn da müsse er ja somit auch keinem Schulwechsel zustimmen da ich mein Kind ja morgens zu der schule fahren kann in die sie bisher geht.

......

HelP!!!!!!!!! Ich weiß echt nicht weiter. :-(

Gast

unregistriert

6

Samstag, 30. September 2006, 00:06

RE: gemeinsames Aufenthaltsbestimmungsrecht und Sorgerecht / Umzug und Schulwechsel

Übrigens besteht gemeinsames Sorge und Aufenthaltsbestimmungsrecht.

Wollte das alleinige beantragen, mein Anwalt meinte Aber ich solle es lassen es sei ohne jegliche Erfolgsaussichten, da der Vater für sein kind alles tun würde und sich ncihts zu schulden gekommen lassen hat!

:oops:

Gast

unregistriert

7

Samstag, 30. September 2006, 09:08

RE: gemeinsames Aufenthaltsbestimmungsrecht und Sorgerecht / Umzug und Schulwechsel

Hallo Sandra,

also wird Vater absolut wohl verweigern.
Also rechtlich sieht es wie folgt aus:

1) Da Ihr das gemeinsame Sorgerecht (inkl. ABR) für das Kind habt, brauchst Du in der Tat bei einem Umzug in eine andere Stadt das Einverständnins auch des Mannes.

2) Wenn Du gegen den Willen des Ex- Mannes in eine neue Stadt ziehen willst, so benötigst Du eine gerichtliche Entscheidung, die Dir mindestens den Umzug genehmigt oder das Aufenthaltsbestimmungsrecht überträgt. Dann kannst Du auch den Wohnort des Kindes bestimmen.

3) Ob Du das ABR erhalten wirst, hängt davon ab, ob es dem Kindeswohl entspricht, daß das schulpflichtige Kind in eine neue Stadt zieht. Du mußt aber auch berücksichtigen, das dann die Durchführung des Besuchsrechts erschwert wird. Wobei das wegen der geringen Entfernung nicht so gravierend sein dürfte.Außerdem mußt Du berücksichtigen, daß das Kind sicherlich die Grundschule wechseln muß. Auch dies wird durch das Gericht beachtet.

4) Das Kind wird sicherlich durch das Gericht angehört;

Das mal so die rechtlichen Fakten. In der Tat muß der Vater bei Ummeldung mit unterschreiben, und auch bei der Anmeldung in die Schule. Einige Schulen und Meldeämter nehmen es nicht so genau, aber Du solltest wissen, das es möglich ist, das sie Vaters Unterschrift wollen.

Viele schaffen, wie Du oben schon andachtest, einfach Fakten. Jedoch kann Vater auch nach Umzug noch das ABR für sich versuchen, einzuklagen.

Sandra, es ist schwer, Dir hier etwas zu raten, denn der Vater wird vermutlich erbarmungslos kämpfen.

Du solltest Dir bewußt sein, das so ein Rechtsstreit ein Krieg werden kann, in dem schmutzige Wäsche gewaschen wird, noch und nöcher.

Andererseits denke ich nicht, das Dir ein Umzug vom Gericht verweigert würde. Aber denken ist nicht wissen. Also mehr kann ich da eigentlich nicht zu sagen, tut mir leid.[addsig]

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