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von mona84

bantam

Profi

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1

Mittwoch, 4. Oktober 2006, 14:54

KUR, Abzug auch bei ALG1 ??

Hat das jemand von Euch schon gemacht ?

Ich bekomme ALG1, aufstockend Hartz4.

Wenn mir eine Kur bewilligt wĂĽrde, wird mir dann Hartz4 die Austockung streichen ( richtig ? ? ) und das ALG 1 ? bleibt es mir voll erhalten oder wird es auch gekĂĽrzt ?
Miete und laufende Kosten mĂĽĂźten ja weiter bezahlt werden...

Wäre dankbar für Infos.

GruĂź bantam[addsig]

Gast

unregistriert

2

Mittwoch, 4. Oktober 2006, 15:33

RE: KUR, Abzug auch bei ALG1 ??

Hallo Bantam,

ich habe heute noch in einem Forum einen Fall entdeckt, in dem Hartz4 zwar erst gekĂĽrzt wurde, nach Widerspruch aber doch komplett geleistet wurde.

Dabei handelte es sich wohl auch darum, bei welchem Versicherungsträger man versichert ist.

Näheres kann ich Dir auch nicht sagen, aber vielleicht liest Du selber mal hier nach. Vielleicht kann Dir die Themenstarterin ja nähere Infos zukommen lassen.

Und PS: Wäre nett, wenn Du mich unterrichten würdest, stehe ja bald selbst vor dem Problem, und werde davon abhängig machen, ob ich eine Reha nehme, oder nicht.[addsig]

bantam

Profi

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3

Mittwoch, 4. Oktober 2006, 17:30

RE: KUR, Abzug auch bei ALG1 ??

Hallo Aninhja

Danke, ich werde mich da mal einklinken.
Der Hartz4 Zuschlag ist bei mir grade nur 90 Euro, das wäre vertretbar, aber wenn mir das Alg1 auch abgerechnet wird, steh ich dumm da mit den monatlichen Kosten, die vom Konto abgehen. :-O
Wobei ne Kur ohne Taschengeld auch blöd ist, aber da frage ich mal bei unserem Jugendamt, ob ich den Urlaubszuschuß für den Zwerg dafür erhalte, das wäre dann schon klasse. Mal sehen was bei rauskommt.

GruĂź Bantam[addsig]

bantam

Profi

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4

Mittwoch, 4. Oktober 2006, 18:14

RE: KUR, Abzug auch bei ALG1 ??


Kur mit Hartz4 MĂĽttern ist ja ein echtes Trauerspiel...AbzĂĽge, AbzĂĽge, wer kann sich das noch erlauben ? Mit 0 Cent in der Tasche, den Kids nicht mal ein Souvenier, Eis , Kakao kaufen...AusflĂĽge gestatten ???

Wie hier auch gefragt :

http://www.123recht.net/forum_topic.asp?topic_id=68123

:-? :-? :-? :-? bantam[addsig]

Gast

unregistriert

5

Mittwoch, 4. Oktober 2006, 19:20

RE: KUR, Abzug auch bei ALG1 ??

Hallo Bantam,

deshalb ja meine Ăśberlegung, ob ĂĽberhaupt fĂĽr mich finanzierbar.

Wenn mir 230€ gestrichen werden, und ich noch sehen muĂź, wie ich hin komme, und zudem benötige ich einige Dinge.....dann wird fĂĽr mich die Entscheidung gegen die Reha fallen.

Und bei mir wäre die Reha dringend notwendig.....und das, bevor ich ab März wieder arbeiten gehe. Weil sonst wird es mit arbeiten auch schwierig. Aber danke, unter den Voraussetzungen, das ich täglich 10€ zahlen darf, Fahrtkosten habe, zusätzliche Sachen mir anschaffen muĂź, und mich dadurch dann ins Minus ziehe.....dann liege ich zukĂĽnftig weiter der KK auf der Tasche, wenn ich wieder mal Monatelang ausfall :-O .

Ob das der Sinn ist?

[addsig]

bantam

Profi

Beiträge: 222

Danksagungen: 258

6

Mittwoch, 4. Oktober 2006, 19:35

RE: KUR, Abzug auch bei ALG1 ??

Hallo Aninjha

Von meiner Chaos Kus 2004 weiĂź ich das die KK die Bahnfahrt zur Kur ĂĽbernommen hatte.
Die persönlichen Dinge hatte ich soweit ( bekommt man auch nicht erstattet ).
2004 hatte ich auch die 10 Euro tägl. dazubezahlen müssen, wenn Du aber über dem Satz liegst ( ca. 83 Euro Zuzahlung im Jahr ) hol Dir die Freistellungskarte der KK, dann mußt Du auch die Zuzahlung der Kur nicht zahlen.
Ich gelte im Moment als Chr. krank, ( wegen PT )hab nur den KK Satz von ca. 40 Euro und längst die Freistellungskarte, drum KÖNNTE ich mir eine Chaosfreie Kur viell. mal leisten, denn mir steht auch eine Tennisarm OP bevor und irgendwie wird mir alles zuviel.
Da ich annehme das Du auch ALG1 beziehst, kommt jetzt hier der Hammer , von http://www.elo-forum.org/forum/ftopic7451.html

So, hier kommt die Auflösung für alle, die diesen Thread finden, weil sie ein ähnliches Problem haben:

Zuständig für den Unterhalt eines Arbeitslosen (ALG 1) während einer Mutter-Kind-Kur ist die Krankenkasse !

Wie habe ich das herausgefunden ? Nachdem das Kurheim diese Ansicht geäußert hatte, habe ich einfach bei der örtlichen AOK angerufen, denn ich habe mir ganz naiv gedacht, dass die es wissen müssen. Schließlich ist das die Kasse mit den meisten Arbeitslosen. Dort bestätigte man mir, dass die Krankenkasse leistungspflichtig sei. Das Krankengeld wird in Höhe des Arbeitslosengeldes gezahlt.

Ich habe dann zum 3. Mal mit meiner BKK telefoniert (gestern wurde mir 2 mal gesagt, dass die BKK nicht leistungspflichtig sei) und habe hartnäckig behauptet, dass das so wäre - und schwupps erhielt ich einen Rückruf, in dem man mir diese Ansicht bestätigte. Der Sachbearbeiter wird mir noch heute ein Antragsformular zuschicken. Das kann ich allerdings erst einreichen, wenn ich den Leistungsbescheid der Arbeitsagentur habe, aus dem der nicht bezahlte Zeitraum ersichtlich ist - also erst nach meiner Kur.


Mal sehen ob wir es noch bis zur Kur schaffen, al die Ämtergänge zu bewältigen ;-)

GruĂź bantam ;-) [addsig]

bantam

Profi

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7

Mittwoch, 4. Oktober 2006, 19:46

RE: KUR, Abzug auch bei ALG1 ??

Denn offiziell werden wir ALG1 Empfänger für die Kurzeit ausgelistet und bekämen kein Alg1,da wir für die Arbeitssuche nicht zur Verfügung stehen !!!
Ein Versuch ist es diese Zeit als Urlaub einzureichen, dann bliebe das ALG1 erhalten, werde mich die Tage bei den Ämtern danach erkundigen....

Stressssss...*grins*



:-D :-D bantam[addsig]

bantam

Profi

Beiträge: 222

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8

Donnerstag, 5. Oktober 2006, 07:29

RE: KUR, Abzug auch bei ALG1 ??

Hier weitere Antworten auf meine Frage :

http://www.sozialhilfe-online.de/dcforum/DCForumID11/2763.html

GruĂź bantam[addsig]

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