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robeki
24.05.2012
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Kaffee, Kaffee, ich les dauernd nur Kaffee, wie wärs denn z.b mal mit der guten alten lgendären Schnittchenplatte? Charmante Wünsche für den Tag .
 
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von mona84

Gast

unregistriert

11

Mittwoch, 11. Oktober 2006, 20:24

RE: Ausziehen mit 2 Kindern, woher Kaution, Küche usw

Hallo Werner,

nicht unbedingt unrichtig, was Du schreibst, aber ich denke, man muß da weitergreifend überlegen.

Wenn sie ersteinmal geht ohne Kinder, dann wird es schwer, sie anschliessend wieder zu bekommen.
Sie würde von heute auf Morgen Unterhaltspflichtig, und hat aber keinen Job.

Ich bin mit Sicherheit diejenige, die auch immer sagt, die Kinder können auch beim Vater leben (meine 2 leben ja selbst bei ihrem), aber gerade in der Trennung könnte sowas später einen schlechten Beigeschmack bekommen.

Jedenfalls, wenn sich die Eltern nicht gemeinsam an den Tisch setzen können.

Und: Wieso sollten hier die Kinder evtl. Fremdbetreut werden, weil Vater seiner Arbeit nachgehen muß, wo die Mutter dann den ganzen Tag in einem Zimmer hocjt, und auf arbeitssuche ist?

Also ich kann Dir mal den letzten Satz des Richters in unserem Scheidungsverfahren zitieren:

Da der Vater derzeit arbeitslos (er wurde es kurz vor der Scheidung) ist, und die Mutter einen Vollzeitjob hat, bleiben die Kinder bis auf weiteres bei ihrem Vater leben.

Ich denke, man muß Lillyfees Lage, und die der Kinder von beiden Seiten durchleuchten.

[addsig]

Gast

unregistriert

12

Mittwoch, 11. Oktober 2006, 20:46

RE: Ausziehen mit 2 Kindern, woher Kaution, Küche usw

Hallo Lillyfee,

wenn du ein geringeres Einkommen hast, so kannst du beim Jugendamt eine Befreiuung bzw. Herabsetzung des Kindergartenbeitrages beantragen.....

Ich brauchte in der Trennungszeit weder für den Kindergarten noch für die Schulbetreuung (keine OGATA!) einen Beitrag zahlen; das hatte das Jugendamt übernommen....

Eine Frage: Wieso kann und WILL dein Nochehemann dir keinen KU und keinen Trennungsunterhalt zahlen? Bekommt er ALGII? Wenn nicht, dann darfst du von Rechtswegen auf BEIDES nicht verzichten.
Es könnte dir sonst passieren, dass du dann kein HartzIV gewährt bekommst....

Selbst, wenn du kein HartzIV bekommst, dann kannst du immer noch Wohngeld beantragen.....vielleicht kommst du damit schon über die Runden....

LG
die Minniemaus

Gast

unregistriert

13

Mittwoch, 11. Oktober 2006, 20:51

RE: Ausziehen mit 2 Kindern, woher Kaution, Küche usw

Soweit überlegte ich auch!

Deshalb schrieb ich ja: "irgendeine DEN KIDERN GERECHT werdende Lösung"....

werner

Gast

unregistriert

14

Donnerstag, 12. Oktober 2006, 09:27

RE: Ausziehen mit 2 Kindern, woher Kaution, Küche usw

Hallo Ihr Lieben,

ich freue mich wahnsinnig über Eure Beiträge. Ich glaube ich hatte gestern Abend einen Nervenzusammenbruch. Das ist alles zuviel für mich. Also für mich kommt es nicht in Frage, ohne meine Kinder zu gehen, obwohl ich 20 Stunden die Woche arbeite. Meine Schwiegermutter wird die Kinder weiterhin betreuen, da meine neue Wohnung, sofern ich zusage, nur 4 Häuser weiter ist. Für mich ist nur das wichtigste, daß trotz meines Verdienstes noch Zuschüsse bekomme, denn sonst reicht es einfach nicht. Mein Mann sagt, er könne für die Kinder nicht zahlen, da er noch Schulden bezahlen muß, und er sonst unter dem Existenzminimum leben würde. Ich will ihm einfach nix böses, er soll ja auch nicht für mich zahlen, sondern nur angemesssen für die Kinder. Ich scheue den Weg zum Anwalt. Ach Leute, das ist alles so belastend. Dieses Forum hilft mir wirklich ein bißchen. Denke ich muss heute einfach mal zum Amt.

Gast

unregistriert

15

Donnerstag, 12. Oktober 2006, 09:35

RE: Ausziehen mit 2 Kindern, woher Kaution, Küche usw

Hallo Lillyfee,

ob der Vater noch Schulden hat, und Du ihm nichts böses willst, wird das Amt nicht interessieren.

Vorrangig zählt, das er für Dich und die Kinder zahlen muß (angemessen), und Du diese Ansprüche auch einfordern mußt.

Du mußt bei Antrag auf ALG2 auch ausfüllen, ob Du die Ansprüche bereits geltend gemacht hast, bzw. welcher Anwalt damit beauftragt ist.

Selbst wenn das Verfahren, ob und wieviel er zahlen muß läuft, und Du derzeit dann Hartz 4 erhälst (weil das etwas dauern kann), wenn irgendwann entschieden wird, er kann Summe X zahlen, wird das Amt von ihm zurückfordern.

Also bevor der Staat zahlt, ist er ersteinmal in der Pflicht.

In wie weit er zahlen kann/muß, kann man von hieraus natürlich nicht beurteilen.[addsig]

Gast

unregistriert

16

Donnerstag, 12. Oktober 2006, 14:01

RE: Ausziehen mit 2 Kindern, woher Kaution, Küche usw

Hallo Aninjha,
muss ich denn dem Vermieter mitteilen, daß ich erst mal den nicht unterschriebenen Mietvertrag dem Amt vorlegen muss, um zu erfahren, ob ich das auch zahlen kann? Schlechte Voraussetzungen für einen Abschluss, oder? Jetzt hat mir das Amt heute per mail geschrieben, das ich zuerst den Unterhalt für mich und die Kinder geltend machen muss. Also muss ich doch zum Anwalt, oder?

lillyfee

Anfänger

Beiträge:

17

Donnerstag, 12. Oktober 2006, 14:02

RE: Ausziehen mit 2 Kindern, woher Kaution, Küche usw

war noch nicht "on". also ich wars :-P [addsig]

Gast

unregistriert

18

Donnerstag, 12. Oktober 2006, 15:16

RE: Ausziehen mit 2 Kindern, woher Kaution, Küche usw

Zitat von »Anonymous«

Schlechte Voraussetzungen für einen Abschluss, oder?


Eher nicht. Viele Vermieter finden es positiv. Denn die wissen, das das Amt pünktlich überweist, was man von manchen Arbeitgebern nicht behaupten kann ;-)

Also nicht so negativ sehen.

Und wie ich im Posting vorher schon schrieb, mußt Du zuerst Deine Ansprüche an Mann geltend machen.
Dies wird u.U. etwas dauern, und während das Verfahren läuft, bzw. die anwaltl. Berechnungen, kannst Du Hartz 4 bekommen.

Du teilst dem Amt die Adresse Deines Anwaltes mit, und trittst für die Zeit, wo Du vom Amt Geld bekommst, eventuelle Ansprüche ans Amt ab. Heißt, wenn er Summe X zahlen muß, nachträglich zu Monat sagen wir mal Oktober 06, dann holt sich das Amt das Geld von ihm wieder, mit welchem es in Vorschuss für Dich trat.

Um Anwalt wirst Du nicht drum herum kommen, da Dein Mann ja wohl nicht freiwillig was zahlt.[addsig]

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