RE: hilfe
Hallo, gehört ja eigentlich nicht zum Ausgangsthema, aber ich möchte hier mal auf Gesetz hinweisen
@ chaoshexe
Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II)
Zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3376)
§ 22 Leistungen für Unterkunft und Heizung
(3) Wohnungsbeschaffungskosten und Umzugskosten können bei vorheriger Zusicherung durch den bis zum Umzug örtlich zuständigen kommunalen Träger übernommen werden; eine Mietkaution kann bei vorheriger Zusicherung durch den am Ort der neuen Unterkunft zuständigen kommunalen Träger übernommen werden. Die Zusicherung soll erteilt werden, wenn der Umzug durch den kommunalen Träger veranlasst oder aus anderen Gründen notwendig ist und wenn ohne die Zusicherung eine Unterkunft in einem angemessenen Zeitraum nicht gefunden werden kann.
Eine Mietkaution soll als Darlehen erbracht werden.
Dies ist nun mal Gesetz und auch deine Arge wird sich daran halten und wegen 26 Euro werden die aus wirtschaftlichen Gründen keinen Umzug für erforderlich halten, sondern du hast die Möglichkeit, sie entweder selbst zu zahlen oder wirklich umzuziehen, aber garantiert nicht auf Kosten der Arge. Ich zahle 110 Euro zu und kein Hahn kräht danach.
Liebe Grüße
Waltraud
<br /><br /><!-- editby --><br /><br /><em>editiert von: pimboli, 23.01.2007, 15:38 Uhr</em><!-- end editby --> [addsig]

... irgendwie ... irgendwann ... irgendwo ...
... nur 50% der Eltern sind Mütter ...