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jea
24.05.2012
um 15:36 Uhr
so fg nun absichtlich noch mal in die küche flitz um eine extra grosse kanne kaffe zu holen dasvanilleeis und die erdbeeren lasse ich schon mal da
 
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von mona84

Gast

unregistriert

1

Freitag, 26. Januar 2007, 20:03

Kündigung der Wohnung, wegen Eigenbedarfs, EILT

Hallo,
wir wohnen im moment in einem 2 Familienhaus zur miete.
Die Vermieterin ist gestorben, und die Erbengemeinde hat das Haus verkauft.
Nun hat mir die neue Besitzerin mitgeteilt, das sie uns lieber heute als morgen loshaben will!
Nun, sie will halt mit ihren Kindern die die obere Wohnung bekommen sollten, und ihrem Lebensgefährten in die untere also unsere Wohnung einziehen.
Da wir nun schon seit 5 Jahren hier wohnen, ist es so, das ich eh ein halbes Jahr kündigungsfrist habe.
Aber die Wohnungssuche gestaltet sich schwieriger als gedacht!!!
Finanziell kann ich mir eben nichts über 500 euro warm leisten, und mit meinem ADHS sohn kann ich auch nicht zuuuuuuuuuuu weit von hier wegziehen, weil er noch in seinem Klassenverband bleiben soll, er ist zur zeit in der Übertrittsklasse, 4 te klasse.
Auch beruflich bin ich einfach an diese Gegend gebunden.
Die neue hausbesitzerin macht mir das leben zur zeit schon ganz schön schwer, ruft ständig an, und meint ich solle eine teuerere Wohnung nehmen, und weiter wegziehen... ist wirklich total doof, was die abzieht, auf der arbeit hat sie mich auch schon angerufen!
Sie hat halt für diese Situation überhaupt kein Verständnis!
W+rde mich freuen schnelle antwort zu bekommen, da wir nur noch bis März zeit haben!
lg Celestine

Gast

unregistriert

2

Freitag, 26. Januar 2007, 20:50

RE: Kündigung der Wohnung, wegen Eigenbedarfs, EILT

Der Hausbesitzer muß entsprechend de Mietrechtes eine Kündigungszeit ( abhängig vom Vertrag und der bisherigen Mietzeit ) einhalten. Deine private Finanzlage interessiert dabei aber überhaupt nicht!

Zur Vermeidung von Obdachlosigkeit ist das Wohnungs- Jugend- oder Ordnugnsamt ggf. zuständig!

stern112

Anfänger

Beiträge: 13

Danksagungen: 19

Wohnort: Pfalz

Beruf: Friseurin

3

Samstag, 27. Januar 2007, 11:23

RE: Kündigung der Wohnung, wegen Eigenbedarfs, EILT

Hallo Celestine!!
Also ich war auch mal in so einer ähnlichen Situation. Mein Vermieter kam von heute auf morgen uns sagte er wole die Wohnung verkaufen.

1. Du kannst Dir zwischen 2 und 3 Jahren Zeit lassen u´m Dir eine Wohnung zu suchen. Ich glaube auch zu wissen das Dein jetziger Vermieter Dir eine Wohnung anbieten kann zu dem selben Preis, die Du aber auch nicht annehmen mußt. Frage mal bei einem Anwalt nach. So ein Gespräch mit einem Anwalt kostet nicht mehr wie 20 oder 30 €.

2. Wenn sie Dich anruft zu Hause oder am Arbeitsplatz, dann ist das belästigung. Bei dem nächsten Anruf würde ich ihr sagen das Du nach einer Wohnung schaust, Du Dir aber keine aus dem Arm schütteln kannst und sie möchte doch bitte aufhören Dich anzurufen, Du meldest Dich bei ihr sobald Du eine Wohnung gefunden hast. Wenn sie dann trotzdem noch immer bei Dir anruft, würde ich wegen Belästigung mit einer Anzeige drohen. So hart das auch klingt.
Ich würde ihr auch mitteilen das Dein Chef schon gemosert hat und Du eine Abmahnung bekommen hast, falls sie öfters an Deinem Arbeitsplatz anruft.

Also erkundige Dich schleunigst mal bei einem Anwalt. Hier noch ein paar Links, bei denen Du schon mal schauen kannst.
Wünsch Dir aber alles gute und halt mich mal hier auf dem laufenden.

Gruß Alex

http://www.mieterverein-muenchen.de/mietrecht/Mietrechtsthemen/eigenbedarf.htm

http://www.ratgeberrecht.de/index/is01189.html

http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtAllgemein/frameset.htm?http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtAllgemein/Kuendigung/ka1-2-05-1.htm[addsig]

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